Auf Weisung der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen räumte die Polizei 2018 im Hambacher Forst ein Protestcamp – angeblich wegen des Brandschutzes. Ein Gericht urteilte nun: Diese Begründung war nur vorgeschoben. Die Baumhäuser im Hambacher Forst hätten im Herbst 2018 nicht geräumt werden dürfen. Das Verwaltungsgericht Köln verkündete nun eine entsprechende Entscheidung, nachdem ein früherer Baumhausbewohner geklagt hatte. Das Gericht urteilte, die damals als Begründung genannten Brandschutzbestimmungen seien nur vorgeschoben gewesen. Letztlich habe die Aktion der Entfernung von Braunkohlegegnern aus dem Hambacher Forst gedient. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil hat politische Brisanz, insbesondere mit Blick auf CDU-Chef und Kanzlerkandidat Armin Laschet, der auch Ministerpräsident in Nordrhein-Westfalen ist. Seine Landesregierung hatte die Stadt Kerpen und den Kreis Düren damals angewiesen, die Baumhäuser zu räumen. Angebliche Sicherheitsmängel. Dazu kam es im September 2018: Ein massives Polizeiaufgebot rückte an, um die über Jahre hinweg von Aktivisten in dem Waldstück errichteten Baumhäuser zu räumen. Die Polizisten leisteten sogenannte Vollzugshilfe, nachdem die Landesregierung die Räumung mit Verweis auf Sicherheitsmängel angeordnet hatte. Damals wollte RWE im Hambacher Forst noch roden. Inzwischen ist geplant, dass das Waldgebiet erhalten bleibt.
via spiegel: Gerichtsurteil – Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst war rechtswidrig