Schönfelder, Maunz, Palandt – die nach NS-Juristen benannten Standardwerke sollen umbenannt werden. Das teilte der Münchener Verlag C.H. Beck mit. In Zeiten zunehmenden Antisemitismus wolle man damit ein Zeichen setzen.Der Verlag C.H. Beck benennt juristische Standardwerke nicht mehr länger nach NS-Juristen. Betroffen sind der Kurzkommentar “Palandt” zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), die wichtigste Gesetzessammlung “Schönfelder”, die Loseblattsammlung zum Grundgesetz von Maunz/Dürig und der Standardkommentar “Blümich” zum Steuerrecht.”In Zeiten zunehmenden Antisemitismus ist es mir ein Anliegen, durch unsere Maßnahmen ein Zeichen zu setzen”, sagte Verleger Hans Dieter Beck. Die Entscheidung sei auch mit den Autoren des Verlages abgestimmt worden. Weitere Werke würden überprüft.Beck: “Kein Denkmal für Palandt”Otto Palandt war Präsident des Reichsjustizprüfungsamtes, Theodor Maunz propagierte in der NS-Zeit den nationalsozialistischen Führerstaat. Der 1944 gestorbene NSDAP-Jurist Heinrich Schönfelder war Kriegsgerichtsrat in Italien. Walter Blümich leitete von 1933 an im Reichsfinanzministerium das Einkommensteuer-Referat und trieb dort die steuerliche Schikanierung von Juden voran.”Geschichte kann man nicht ungeschehen machen”, sagte Verleger Beck. Deshalb habe man zunächst die historischen Namen beibehalten. “So sollte der Name Palandt bislang als Erinnerung an das dunkelste Kapitel deutscher Rechtsgeschichte sichtbar bleiben.” Ein Denkmal habe man ihm damit nicht setzen wollen. Außerdem sei auf die Problematik im Vorwort des Werkes ausdrücklich hingewiesen worden.

via tagesschau: NS-Juristen nicht länger Namensgeber

Schönfelder - Deutsche Gesetze. Textsammlung (C H Beck).jpg
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:McLeod” title=”User:McLeod”>McLeod</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0, Link

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