Eine Heilpädagogin, die ohne Befugnis 700 Befreiungen von der Maskenpflicht ausgestellt hatte, wurde zu einer Bewährungsstrafe wegen Betrugs und Kurpfuscherei verurteilt.(Bild: APA/Stefan Somweber)
Eine Heilpädagogin, die mitten in der Corona-Pandemie ohne dazu befugt zu sein eigenen Angaben zufolge an 700 Personen schriftliche Befreiungen von der Maskenpflicht zu je 20 Euro verkauft hat, ist am Wiener Landesgericht zur Verantwortung gezogen worden. Die 55-Jährige wurde wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Kurpfuscherei verurteilt. Im Hinblick auf ihre bisherige Unbescholtenheit kam sie mit sechs Monaten bedingter Haft davon. Die 55-Jährige ist ihren Angaben nach in Wien als „freie Therapeutin mit ganzheitlichem Anspruch und Bildungswissenschaftlerin“ tätig. Sie hat ein Doktorat im Bereich der Sonder- und Heilpädagogik und – wie sie eingangs der Verhandlung betonte – Berufserfahrungen in den Fachbereichen Anthroposophie, Neurologie und Tiefenpsychologie. Im Gerichtssaal verweigerte sie zunächst auch die vorgeschriebene FFP2-Maske

via krone: AUS QUERDENKER-SZENE – 700 Maskenbefreiungen verkauft: Sechs Monate Haft!