Der Vater des Hanau-Attentäters ist wegen Beleidigung angeklagt worden. Er hatte Angehörige und Freunde der beim Anschlag von Hanau ums Leben gekommenen jungen Menschen als „wilde Fremde“ bezeichnet. Hanau – Der 73-Jährige hatte der Staatsanwaltschaft Hanau ein Schreiben zukommen lassen, in dem er beklagte, dass die Polizei die „wilden Fremden“ am 29. Dezember bei einer Mahnwache habe gewähren lassen, Banner nahe seiner Wohnungstür aufzuhängen. Der Vorwurf habe gelautet, die Polizei habe ihn nicht vor „den wilden Fremden“ geschützt. Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungsverfahren ein Laut einem Bericht der „Bild“-Zeitung hatte der Vater ausgeführt, die Gruppe der „wilden Fremden“ solle das „Maul halten und sich dem Deutschen Volk und dem Grundgesetz vom 23. Mai 1949 unterordnen“. Angehörige und Freunde der Opfer des rassistisch motivierten Anschlags hatten am 29. Dezember in der Nähe des Hauses des Täters protestiert. Sie forderten mehr Schutz durch die Polizei, nachdem neue Details über den Vater des Attentäters bekanntgeworden waren, der nach wie vor in der Weststadt wohnt. Oberstaatsanwalt Dominik Mies sagte der „Bild“, dass die Staatsanwaltschaft Hanau am 2. Februar gegen einen 73-jährigen Mann aus Hanau Anklage wegen Beleidigung erhoben habe. Dem Angeschuldigten werde vorgeworfen, in einer Eingabe an die Staatsanwaltschaft Hanau Teilnehmende einer Mahnwache, die Ende Dezember in Hanau stattgefunden hat, als „wilde Fremde“ bezeichnet zu haben. „Solche rassistischen Beleidigungen sind nicht tolerabel und werden von der Staatsanwaltschaft Hanau mit aller Konsequenz verfolgt“, sagte Mies der „Bild“. Dass es sich um den Vater des Hanau-Attentäters handelt, bestätigte er jedoch nicht. Am 2. Februar Anklage erhoben
Gegenüber dem HA erläuterte Mies, das der Anklage zugrunde liegende Ermittlungsverfahren sei nach Eingang eines Schreibens des 73-jährigen Angeschuldigten vom 5. Januar noch am selben Tage von der Staatsanwaltschaft Hanau von Amts wegen, somit auf eigenes Betreiben, eingeleitet worden. Strafanzeigen von etwaigen Geschädigten seien nicht erstattet worden.

via hanauer: STAATSANWALTSCHAFT WIRD NACH SCHREIBEN AKTIV – Anschlag in Hanau: Anklage gegen Vater von Attentäter wegen Beleidigung

Hanau Heumarkt 2020 Gedenken am Tatort.jpg
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:Lumpeseggl” title=”User:Lumpeseggl”>Lumpeseggl</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 4.0, Link