Georg Friedrich Prinz von Preußen ist mit dem Versuch gescheitert, der Co-LINKEN-Vorsitzenden in Brandenburg, Anja Mayer, eine Meinungsäußerung gerichtlich untersagen zu lassen. Mayer hatte in einer Pressemitteilung geäußert, die Hohenzollern versuchten, die wissenschaftliche Erforschung und öffentliche Diskussion über die Rolle des Hauses Hohenzollern mit juristischen Mitteln zu ersticken, dies sei aus ihrer Sicht “ein Angriff auf die Kernwerte unserer Demokratie – die Freiheit von Wissenschaft und Medien”. Den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit dem Mayer ein Teil dieser Äußerung untersagt werden sollte, hatte bereits das Landgericht Berlin zurückgewiesen. Nun hatte auch die Beschwerde zum Kammergericht keinen Erfolg. “Die Hohenzollern behaupten auf ihrer Internetseite, die Familie habe sich in keinem Fall gegen eine kritische Berichterstattung als solche gewandt. Angesichts des Versuchs, mir eine zulässige Meinungsäußerung verbieten zu lassen, kann man das nur als royales Märchen bezeichnen”, so Mayer. “Die Entscheidung des Kammergerichts ist ein wichtiges Signal. Das Ergebnis des Verfahrens zeigt noch einmal, wie wichtig es ist, um die Meinungsfreiheit zu kämpfen.” Kritik übt Mayer erneut an den zahlreichen Abmahnungen und Gerichtsverfahren der Hohenzollern. “Das Ergebnis des gegen mich geführten Verfahrens kann auch betroffene Wissenschaftlerinnen und Journalistinnen ermutigen. Mit seinem aggressiven presserechtlichen Vorgehen schürt das ehemalige Königshaus ein Klima der Angst. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob Ansprüche im Einzelfall berechtigt sind oder nicht. Schon die große Anzahl an Anwaltsschreiben gefährdet die notwendige Diskussion darüber, welche Folgen die dunkle Vergangenheit der Hohenzollern für die Gegenwart haben muss.

via die linke brandenburg: Hohenzollern unterliegen im Streit um Meinungsäußerung

siehe auch: Linke in Brandenburg siegen im Streit gegen die Hohenzollern. Das Gericht entscheidet gegen ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Es geht um Meinungsfreiheit. (…) Entzündet hatte sich der Streit an dem Vorwurf der Linken-Chefin, wonach die Hohenzollern versuchten, die wissenschaftliche Erforschung und öffentliche Diskussion über die Rolle des Hauses Hohenzollern in der NS-Zeit mit juristischen Mitteln zu ersticken. Den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit dem Mayer ein Teil dieser Äußerung untersagt werden sollte, habe bereits das Landgericht Berlin zurückgewiesen, nun habe auch die Beschwerde zum Kammergericht keinen Erfolg gehabt. Die Frage, ob die ehemalige Herrscherfamilie maßgeblich zur Machtergreifung des NS-Regime beigetragen hat, hat Auswirkungen auf mögliche Entschädigungsrechte für Enteignungen nach 1945.

Berlin, Sportpalast, August Wilhelm v. Preußen.jpg
Von Bundesarchiv, B 145 Bild-P046293 / Weinrother, Carl / CC BY-SA 3.0 DE, CC BY-SA 3.0 de, Link