Er hatte Homosexuelle als Verbrecher bezeichnet, dafür wurde ein Bremer Seelsorger zu 8.100 Euro Strafe verurteilt. Zudem läuft ein Disziplinarverfahren gegen ihn. Nach abwertenden Äußerungen über Homosexualität hat das Amtsgericht Bremen einen evangelischen Pastor wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Geistliche habe mit seinen Äußerungen Stimmung gegen Homosexuelle machen wollen. Andere zu verunglimpfen sei jedoch vom Recht auf eine eigene Meinung oder eine eigene Religion nicht gedeckt, begründete Richterin Ellen Best das Urteil. (Az.: 96 Ds 225 Js 26577/20) Seine Äußerungen seien Stimmungsmache und könnten als Lizenz zum Handeln gegen diese Menschen verstanden werden, teilte die Richterin mit. Die Strafe von 90 Tagessätzen à 90 Euro (8.100 Euro) liegt allerdings im untersten Bereich des Möglichen. Auf Volksverhetzung stehen bis zu fünf Jahre Haft. Das Gericht begründete das Strafmaß damit, dass Latzel keine Vorstrafen habe, seine Aussagen im Nachhinein relativiert habe und mit einem Disziplinarverfahren der Bremischen Evangelischen Kirche wohl schon genug bestraft sei. Der Anwalt des Angeklagten bezeichnete den Schuldspruch als “Katastrophe” und “Einfallstor zur Beschränkung der Meinungsfreiheit”. (…) Latzel hatte bei dem Seminar, das kurzzeitig als Audiodatei auf YouTube eingestellt wurde, auch von einer “teuflischen Homo-Lobby” gesprochen. Die Richterin ließ seine Argumentation nicht gelten, wonach sich die Äußerungen nicht generell auf Homosexuelle bezogen hätten, sondern auf die Homosexualität, die die Bibel als Sünde ablehne. Homosexualität ohne Menschen sei nicht vorstellbar, sagte Best. Die sexuelle Ausrichtung eines Menschen sei Teil seiner Identität. Die Äußerungen des Angeklagten über die “Verbrecher vom CSD” unterstellten zudem, dass man gegen diese mit einer “Lizenz zum Handeln” vorgehen dürfe.

via zeit: Gericht verurteilt Bremer Pastor wegen Volksverhetzung