Abgeordnete der AfD-Landtagsfraktion streiten sich jetzt auch vor Gericht. Ein Politiker nennt einen Kollegen “stolzes Mitglied” der rechtsextremen Identitären Bewegung – und darf das auch weiterhin. Knapp drei Wochen noch, dann will die AfD-Fraktion im Landtag zwei unliebsam gewordene Mitglieder ausschließen. Ruhe wird damit vermutlich nicht einkehren, wie ein aktueller Beschluss des Landgerichts Frankfurt im Streit zweier anderer Abgeordneter zeigt. Die Auseinandersetzung ist Teil des innerparteilichen Richtungskampfes zwischen gemäßigteren Kräften und Anhängern des offiziell aufgelösten völkischen Flügels um Björn Höcke. Der eine Beteiligte: der Hanauer Walter Wissenbach, einst Mitbegründer der vergleichsweise moderaten “Alternativen Mitte”. Sein Kontrahent: der Bad Nauheimer Andreas Lichert, bekanntester hessischer Vertreter des “Flügels”. Es war eine parteiinternen Mailgruppe, in der Wissenbach Lichert ein “stolzes Mitglied der IB” nannte, also der vom Verfassungsschutz beobachteten Identitären Bewegung. Nun hat er gegen den Parteifreund vor Gericht erreicht, dass er das auch in Zukunft sagen darf (AZ 2-240287/20). Mit der Bemerkung wollte Wissenbach die Teilnehmer der Mailgruppe offenkundig darauf aufmerksam machen, dass wegen Lichert vermutlich auch der Inlandsgeheimdienst mitlese. Der Verfassungsschutz hat die Identitäre Bewegung schon länger auf dem Schirm und wegen eines rassistischen Weltbildes als “gesichert rechtsextrem” eingestuft. (…) Im Beschluss, der ihm recht gibt und der dem hr vorliegt, heißt es nun: Es gebe genügend Anhaltspunkte, “dass Lichert der Identitären Bewegung zuzurechnen sein kann”. Die Hinweise ließen das jedenfalls nicht als abwegig erscheinen. So habe 2013 eine den Identitären zuzurechnende Projektwerkstatt in Karben (Wetterau) eine Immobilie Licherts genutzt. Jener habe außerdem einen Faktencheck zur Bewegung veröffentlicht, “ohne sich von dieser abzugrenzen”. Zudem sei er am Kauf einer Immobilie in Halle beteiligt gewesen, die den Identitären als Zentrum gedient habe. Angesichts solcher Aspekte dürfte Wissenbach seinen innerparteilichen Gegner laut Landgericht selbst dann zur IB zählen, wenn jener selbst es nicht tue und er auch nicht formal Mitglied in dem gleichnamigen Verein sei. Denn die Bewegung sei nicht nur der Verein. Und bei der umstrittenen Äußerung handele es sich eben um eine zulässige freie Meinungsäußerung, “nicht um eine Tatsachenbehauptung, deren Wahrheitsgehalt zu überprüfen wäre”.

via hessenschau: Richtungsstreit vor Landgericht AfD-Abgeordneter darf Kollegen zu Rechtsextremen zählen