Die rechtsextreme «Freie Kameradschaft Dresden» beschäftigt seit Jahren die Justiz. Gegen ein Dutzend Mitglieder wurde schon verhandelt – nun gibt es weitere Urteile. Das Landgericht Dresden hat ein Mitglied und zwei Unterstützer der rechtsextremen «Freien Kameradschaft Dresden» (FKD) verurteilt. Die Schwurgerichtskammer verhängte für einen 34-Jährigen am Donnerstag eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren und für einen 31-Jährigen eine Strafe von dreieinhalb Jahren. Die Richter sahen Landfriedensbruch sowie Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion als erwiesen an. Ein 36-Jähriger bekam wegen Beihilfe zu schwerem Landfriedensbruch zwei Jahre auf Bewährung; er muss 3000 Euro an ein Demokratieprojekt zahlen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Nach Überzeugung des Gerichts haben die Neonazis mit der 2015 gegründeten FKD in verschiedener Beteiligung Polizisten bei rechtsextremen Krawallen in Heidenau attackiert, waren an Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte und Andersdenkende, am Überfall auf ein Dresdner Wohnprojekt und an der Randale von Hooligans und Neonazis Anfang 2016 in Leipzig-Connewitz beteiligt. Es sei klar gewesen, dass die FKD eine kriminelle Vereinigung ist und spätestens seit Heidenau, dass sie nicht nur Demonstrationen organisiert, «sondern sich an Gewalttaten beteiligt», sagte der Vorsitzende Richter Thomas Mrodzinsky.

via freie presse: Bewährungs- und Haftstrafen für Neonazis der FKD

siehe auch: Gericht verhängt Haftstrafen gegen Neonazis von “Freier Kameradschaft Dresden”. Sie sollen bei Neonazi-Krawallen in Heidenau Polizisten attackiert, Flüchtlingsheime angegriffen und Andersdenkende überfallen haben. Ein Gericht hat ein Mitglied und zwei Unterstützer der rechtsextremen “Freien Kameradschaft Dresden” verurteilt. Einer der Männer bekam eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Das Landgericht Dresden hat ein Mitglied und zwei Unterstützer der rechtsextremen “Freien Kameradschaft Dresden” (FKD) verurteilt. Die Schwurgerichtskammer verhängte für einen 34-Jährigen am Donnerstag eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten und für einen 31-Jährigen drei Jahre und sechs Monate. Die Richter sahen Landfriedensbruch sowie Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion als erwiesen an. Ein 36-Jähriger kam wegen Beihilfe zu schwerem Landfriedensbruch mit zwei Jahren auf Bewährung davon, er muss 3000 Euro an ein Demokratieprojekt zahlen.