Man könnte natürlich bei der Dimension dieses Delikts von einer Privatgeschichte sprechen, die bei einem Normalbürger gewiss keine öffentliche namentliche Berichterstattung ergeben hätte. Doch bei Kraus von Sande ist es anders, obwohl sich bei ihm der Wandel vom Funktionsträger zum Ex-Mitglied der AfD und einer Privatperson ergeben hat. Wenngleich sehr rasant: Im Februar 2019 hatte er die Ingolstädter Bürgermeisterpläne noch in einem Zeitungsinterview geäußert, keine zwei Monate später hatte er schon die Partei verlassen. Er sei aber noch im Umfeld der bayerischen AfD-Landtagsfraktion im Maximilianeum aktiv und berate auch fraktionslose Abgeordnete, wie er am Amtsgericht dem Vorsitzenden Peter Hufnagl sagte. Dass hier über den Prozess berichtet wird, hängt nun eben mit von Sandes Aussagen darin zusammen. Laut den Strafbefehlen gegen ihn hatte es in den Jahren 2017 und 2018 jeweils Kontrollen des Veterinäramtes des Landkreises Eichstätt, wo der Jurist im südlichen Bereich lebt(e), bei ihm zu Hause gegeben. Wie Richter Hufnagl vortrug, bemängelten die tierärztlichen Prüfer unter anderem den Zustand und die Größe der Hundezwinger. Aus diversen Annoncen habe das Amt zudem geschlossen, dass von Sande einen gewerblichen Hundehandel betreibe – und das ohne die entsprechende Genehmigung. Aus dem geschätzten gewerblichen Gewinn sowie der Ahndung der anderen Verstöße (unter anderem verweigerte er trotz einer gesetzlichen Mitwirkungspflicht eine weitere Kontrolle) summierte sich der Strafbefehl auf 4300 Euro.

via donaukurier: Ingolstadt: Ex-AfD-Kreischef erhebt schwere Vorwürfe gegen Eichstätter Landratsamt