Stammen alle rechtsextremen Drohungen mit der Unterschrift “NSU 2.0” vom selben Verfasser? Die Ermittler in den einzelnen Bundesländern können noch keine ausreichenden Erfolge vorweisen, der GBA hält sich noch zurück. Der Generalbundesanwalt (GBA) wird trotz neuer rechtsextremer Drohmails mit der Unterschrift “NSU 2.0” nicht die federführenden Ermittlungen übernehmen. Bisher hätten die Ermittlungen in den Ländern “keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für Sachverhalte ergeben, auf deren Grundlage die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernehmen und die Strafverfolgung in eigener Zuständigkeit durchführen dürfte”, teilte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Montag auf Anfrage mit. Grundsätzlich ist die Strafverfolgung Sache der Länder. Die Staatsanwaltschaft des Bundes darf nur in ganz bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen Ermittlungen führen. Dazu zählen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Spionage oder Landesverrat. (…) Ein Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft sprach im Fall der rechtsextremen Drohmail-Serie von einem “sehr dynamischen Geschehen”. Viele Personen würden Mails bekommen. Es sei aber noch lange nicht geklärt, ob es sich um denselben Absender handele. Die Schreiben einem Verfasser allein anhand eines Sprachduktus zuzuordnen, sei sehr schwierig. Zu den jüngsten Empfängern soll auch Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) gehören. Die Staatsanwaltschaft machte dazu sowie zu Namen von möglichen weiteren Betroffenen keine Angaben. Vor kurzem war bekanntgeworden, dass Linken-Politikerinnen mit “NSU 2.0” unterzeichnete Drohmails erhalten hatten. Weitere bekannte Empfängerinnen von Drohmails waren die Kabarettistin Idil Baydar und die Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz, die im Münchner Prozess um die NSU-Morde Opferfamilien vertreten hatte. Über Basay-Yildiz, Baydar und die hessische Linken-Fraktionschefin Janine Wissler waren zuvor persönliche Daten von Polizeicomputern in Frankfurt und Wiesbaden abgerufen worden.

via lto: Rechtsextreme Drohmails Keine Ermitt­lungen des Gene­ral­bun­des­an­walts

siehe auch: Drohmails: Hessen bittet Bundesanwaltschaft um Ermittlungen. Stammen alle rechtsextremen Drohungen mit der Unterschrift „NSU 2.0“ vom selben Verfasser? Die Ermittler können noch keine Erfolge vorweisen. Nach den rechtsextremistischen Drohmails gegen zahlreiche Politiker und Prominente bittet die Staatsanwaltschaft Frankfurt die Bundesanwaltschaft darum, eine Übernahme der Ermittlungen zu prüfen. Das berichtete ein Sprecher der Behörde am Montag. Es handele sich konkret um das Verfahren gegen Unbekannt wegen der Drohschreiben an die hessische Linken-Fraktionschefin Janine Wissler, die Bundestagsabgeordnete Martina Renner und die Abgeordnete Anne Helm. Zuvor hatte die Bundesanwaltschaft auf Anfrage jedoch mitgeteilt, man werde trotz neuer Drohmails mit der Unterschrift „NSU 2.0“ nicht federführend die Ermittlungen übernehmen. Am Wochenende waren weitere Drohschreiben bekannt geworden. FDP- und Linke-Politiker hatten die Bundesanwaltschaft aufgerufen, die Ermittlungen zentral zu bündeln.