Nach dem erfundenen Kampfbegriff könnte etwa eine Schulaufklärung über LGBTI verboten und als “Kindesmissbrauch” bestraft werden. Sven von Storch betreibt Volksverhetzung zum Thema. Die AfD hat in dieser Woche einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der in seiner vagen Formulierung in der Praxis Schulaufklärung über LGBTI, eine moderne und angemessene Sexualaufklärung sowie Sexualpädagogik unter Strafe stellen könnte. Erlaubt sollte nur eine “abstrakt-biologische Aufklärung” zur “Fortpflanzung” sein, so die Partei, deren Jugendorganisation einst schon in harmlosen Comic-Motiven der BZgA eine “Frühsexualiserung” sah (queer.de berichtete). “Jede Form der sog. Frühsexualisierung” sei “in Krippen, Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen als Kindesmissbrauch zu werten und unter Strafe zu stellen”, heißt es in einem Unterpunkt des Antrags “Kinder gegen sexuelle Gewalt wirksam schützen” (PDF). (…) Die AfD-Antrag ist folglich schädlich. Und verlogen, nutzt die Rechtsaußenpartei den Begriff “Frühsexualisierung” doch auch und besonders gerne für Themen, die nicht mal etwas mit der von ihr überzogen dargestellten Sexualpädagogik zu tun haben – in einer Bundestagsanfrage wurde gar ein Erklär-Beitrag des ZDF-Kinder-Nachrichtenmagazins “Logo” zur dritten Geschlechtsoption als “Frühsexualisierung” bezeichnet. Alles was Homo- oder Transsexuelle betrifft, ist aus AfD-Sicht etwas Sexuelles und etwas für Erwachsene – und dabei praktischerweise gut für eine auf Homo- und Transphobie setzende Stimmungsmache.

via queer: Antrag im Bundestag – AfD will “Frühsexualisierung” unter Strafe stellen