In Thüringen muss die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) vorerst keine Steuern nachzahlen, dafür aber Auflagen erfüllen. Der Landesverband habe für die Jahre 2016 bis 2018 einen Freistellungsbescheid des Finanzamts Erfurt erhalten, sagte die Landesvorsitzende Elke Pudszuhn der Deutschen Presse-Agentur. Er sei an die Bedingung geknüpft, dass der Landesverband keine Beitragsgelder mehr an den Bundesverband überweisen dürfe. Diesem hatte das Berliner Finanzamt im November 2019 den Status der Gemeinnützigkeit entzogen. Grund ist die Auflistung des Vereins in den Verfassungsschutzberichten Bayerns seit Jahren unter Linksextremismus. Pudszuhn sagte, der Landesverband sei nun verpflichtet, seine Satzung zu ändern. In dieser ist die Abführung von Mitgliedsbeiträgen an den Bundesverband geregelt. Ändere der Verband die Satzung nicht, drohten auch ihm der Verlust der Gemeinnützigkeit und Steuernachforderungen. Vorgesehen sei die Änderung für die nächste reguläre Landesdelegiertenkonferenz Ende April. Mitgliedsbeiträge und Spenden sind nach Angaben Pudszuhns die einzigen Einnahmequellen des Verbandes. “Staatliche Zuschüsse bekommen wir nicht.”
via t-online: Thüringer Naziopfer-Verband muss keine Steuern nachzahlen
siehe auch: Petition: Die VVN-BdA muss gemeinnützig bleiben! ie Berliner Finanzbehörden haben der Vereinigung der Nazi-Verfolgten den Status der Gemeinnützigkeit aberkannt. Wir fordern, der VVN-BdA diesen Status wieder anzuerkennen. Die Erinnerung an die Verbrecher und Opfer des Nationalsozialismus ist gerade in der heutigen Zeit wichtig für die Gesellschaft, da dadurch ein weiteres Erstarken des Faschismus gestoppt werden kann.
Begründung Nur eine von 17 Verfassungsschutzbehörden in Deutschland stuft die VVN-BdA als “linksextremistisch beeinflusst” ein. Der bayerische Verfassungsschutz tut dies seit Jahren in seinen Berichten fast nach dem Copy-und-Paste-Verfahren. (Quelle: www.tagesschau.de/inland/verfolgte-naziregime-gemeinnuetzigkeit-101.html).
Des Weiteren hat das Finanzamt Oberhausen aufgrund derselben Sachlage und Eingabe der VVN-BdA NRW die Gemeinnützigkeit zuerkannt. Von daher ist die Entscheidung des Berliner Finanzamts nicht nachvollziehbar. Wer seine Solidarität auch mit Taten ausdrücken will, kann hier Mitglied der VVN-BdA werden: vvn-bda.de/mitglied-werden/