Einem vorbestraften Mann aus dem Raum Burladingen, der der „Reichsbürger“-Szene zugeordnet wird, sollte am Donnerstagnachmittag vor dem Hechinger Amtsgericht neuerlich der Prozess gemacht werden. Der Vorwurf: „Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht“. Doch er kam nicht. Wie immer, wenn es um sogenannte Reichsbürger geht, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als legitimer und souveräner Staat bestreiten und deren Rechtsordnung ablehnen, sollte die öffentliche Hauptverhandlung unter beträchtlichen Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Ein knappes Dutzend Justizbeamte wartete auf den Fluren des Gerichtsgebäudes, um den Angeklagten in Empfang zu nehmen. Doch der Delinquent von der Alb kam nicht. Auch ein Verteidiger wurde nicht gesehen. Polizei wollte Mann zu Hause abholen Richter Dr. Desmond Weyl ließ eine akademische Viertelstunde vergehen, bis er anordnete, den Angeklagten von Beamten des Burladinger Polizeipostens von zu Hause abholen zu lassen. Nächste Unterbrechung. Doch schon eine Viertelstunde später musste der Richter verkünden: Die Verhandlung wird vertagt, weil der Angeklagte an seiner Wohnanschrift nicht anzutreffen war. Gegen Weisungen verstoßen Damit setzte der Burladinger genau das Verhaltensmuster fort, dessentwegen er angeklagt war: Der Mann hätte sich – nachdem er eine Haftstrafe verbüßt hatte – alle 14 Tage bei seinem Bewährungshelfer einfinden und darüber hinaus einmal im Monat bei der Kripo in Balingen persönlich vorstellen sollen. Gegen diese „Weisungen während der Führungsaufsicht“ soll der Reichsbürger laut Anklage dauerhaft verstoßen haben.

via zak: „Reichsbürger“ aus Burladingen schwänzt den Prozesstermin am Amtsgericht Hechingen