Im Rechtsstreit zwischen den Görlitzer Stadträten Mirko Schultze (Linke) und Sebastian Wippel (AfD) hat jetzt das Landgericht gesprochen. AfD-Stadtrat und Landtagsabgeordneter Sebastian Wippel ist mit seiner Unterlassungsklage gegen seinen Stadtrats- und Landtagskollegen Mirko Schultze (Die Linke) auch in zweiter Instanz gescheitert. Demnach darf Mirko Schultze Sebastian Wippel auch weiterhin als Faschist bezeichnen. Mirko Schultze hatte während des Görlitzer OB-Wahlkampfes im Frühjahr in den sozialen Netzwerken dazu aufgerufen, Sebastian Wippel nicht zu wählen und ihn und seine Anhänger „neue faschistische Bewegung“ genannt. Sebastian Wippel hatte dagegen geklagt. Nachdem bereits das Amtsgericht Görlitz im Oktober in der Bezeichnung als „Faschist“ keine Schmähkritik erkennen konnte, hat das Landgericht Görlitz diese Entscheidung nun bestätigt. Die Bezeichnung sei von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt.

via sächsische: Wippel darf “Faschist” genannt werden