Im Bundestag wurde Stephan Brandner wegen umstrittener Beiträge auf Twitter als Vorsitzender im Rechtsausschuss abgewählt. Dagegen reichte die AfD-Fraktion jetzt Organklage, verbunden mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung ein. Die AfD-Bundestagsfraktion zieht gegen die Abwahl ihres früheren Rechtsausschuss-Vorsitzenden Stephan Brandner nach Karlsruhe. Wie ein Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) am Montag gegenüber LTO bestätigte, ging dort am Freitag sowohl eine Organklage als auch eine Einstweilige Anordnung (Az. 2 BvE 1/20) gegen die Abberufung Branders ein. Mit dem einstweiligen Rechtsschutz will die AfD erreichen, Brandner noch vor Ablauf der aktuellen Legislaturperiode zurück auf seinen alten Posten als Ausschussvorsitzenden zu hieven. Verfasser des eingereichten Schriftsatzes ist der Staats- und Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Michael Elicker, Privatdozent von der Saarland-Universität in Saarbrücken. In Sachen Prozessvertretung der AfD ist Elicker kein Unbekannter. Er vertrat die Partei seinerzeit vor dem Verfassungsgerichtshof in Sachsen, als es um die zulässige Anzahl der AfD-Listenkandidaten zur Landtagswahl in Sachsen im September 2019 ging. Mehrfach hatte der AfD-Abgeordnete und frühere Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz, Stephan Brandner, mit Twitter-Äußerungen für Unmut gesorgt. Das Fass zum Überlaufen brachte schließlich ein Tweet des 53-Jährigen Juristen, in dem er die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den AfD-kritischen Rocksänger Udo Lindenberg mit der Bemerkung “Judaslohn” kommentierte. Der Rechtsausschuss zog am 13. November die Konsequenzen und wählte den AfD-Politiker als Vorsitzenden des Gremiums ab – ein einmaliger Vorgang in 70 Jahren Parlamentsgeschichte.