Rund 34.000 Euro Strafe verhängte der Bundestag gegen den Kreisverband von AfD-Rechtsaußen Björn Höcke. Nun wird bekannt: Die Bundespartei akzeptiert das, doch intern regt sich Unmut. Als sich die AfD jüngst zu ihrem Bundeskonvent in Erfurt traf, sprachen sich die Delegierten hinter geschlossenen Türen offen aus. Es war eine besonders turbulente Zusammenkunft, wie mehrere Teilnehmer dem SPIEGEL berichteten. Eines der Themen: Der Umgang mit Strafzahlungen, die der Bundestag wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz gegen die Bundespartei verhängt hat. Im Fall der beiden Europaabgeordneten Guido Reil und Jörg Meuthen verweigert die Bundespartei die Zahlungen bislang – insgesamt geht es um rund 400.000 Euro Strafe. Die AfD hat Klage vor dem Verwaltungsgericht in Berlin eingereicht, im Fall von Meuthen unterlag sie kürzlich.Im Fall des Kreisverbands des Thüringer AfD-Landes- und Fraktionschefs Björn Höcke wurde dagegen der Rechtsweg nicht beschritten, es geht um rund 34.000 Euro. Das sorgte in Erfurt unter anderem bei Höckes Anhängern für Unmut. Tatsächlich bestätigte die Bundestagsverwaltung auf Anfrage des SPIEGEL, was bislang offiziell nicht bekannt war: Die Bundespartei hat die Zahlung der Strafgelder im Fall von Höckes Kreisverband Nordhausen-Eichsfeld-Mühlhausen längst anerkannt. Im offiziellen Schreiben heißt das dann so: “In dem vorliegenden Fall hat die AfD den Strafzahlungsbescheid nach § 31b Parteiengesetzes bestandskräftig werden lassen, und daraufhin wurde er zum nächsten Abschlagszahlungstermin (15. November 2019) verrechnet.” Das bedeutet, dass die AfD entsprechend der Strafzahlung weniger staatliche Mittel zur Parteienfinanzierung erhält. Der Bundestag hatte im vergangenen August eine Strafe von 34.168,96 Euro wegen Höckes Kreisverband verhängt. Hintergrund war der Rechenschaftsbericht der Bundespartei aus dem Jahr 2017. Darin waren Einnahmen im Zusammenhang mit einem von Höckes “Flügel”-Netzwerk organisierten “Kyffhäusertreffens” nicht erfasst. Es ging um einen Betrag in Höhe von 17.084,48 Euro, die 2016 als Teilnehmergebühren für das Treffen auf das Konto des Höcke-Kreisverbands eingezahlt worden waren. Für die Berechnung der Strafe verdoppelte der Bundestag die Summe, wie es nach dem Parteiengesetz in solchen Fällen üblich ist.

via spiegel: Verstoß gegen Parteiengesetz AfD akzeptiert Strafe für Höckes Kreisverband