Die Gedenkstätte Buchenwald und die AfD-Fraktion streiten erneut über die Teilnahme an einer Gedenkveranstaltung. So wurde den AfD-Mitgliedern abermals Hausverbot erteilt. Die Fraktion kündigt juristische Schritte an. Zum Holocaust-Gedenken am 27. Januar hat die Gedenkstätte Buchenwald die Mitglieder der AfD-Fraktion erneut zu unerwünschten Personen erklärt. Das sei der AfD-Fraktion schriftlich mitgeteilt worden, sagte ein Sprecher der Gedenkstätte. An der Bewertung der AfD habe sich im Vergleich zum Vorjahr nichts geändert. Schon damals waren die AfD-Mitglieder zur Gedenkveranstaltung nicht willkommen. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stefan Möller, sagte, das Hausverbot für die AfD sei absolut inakzeptabel. Die Gedenkstätte Buchenwald werde durch staatliche Gelder finanziert und dürfe nicht politisch instrumentalisiert werden. Die AfD prüfe juristische Schritte gegen das Hausverbot. Zur Gedenkveranstaltung für die Holocaust-Opfer sind auch die Landtagsfraktionen eingeladen. 2019 hatte die Gedenkstätte das Hausverbot mit dem Geschichtsbild der AfD und Äußerungen von Fraktionschef Björn Höcke begründet. Höcke hatte unter anderem die Aufarbeitung der NS-Zeit als “dämliche Bewältigungspolitik” bezeichnet.

via mdr: Gedenkstätte Buchenwald erteilt AfD erneut Hausverbot