Sind seine Beiträge auf Facebook vereinbar mit dem Amt eines Staatsanwalts? Darum geht es in der Causa Thomas Seitz, der im Bundestag den Wahlkreis Emmendingen/Lahr vertritt. Das Verfahren gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Thomas Seitz wegen seiner Entlassung aus dem Beamtenverhältnis geht weiter. Der Bundestag hat seine Immunität aufgehoben. (…) Den Antrag hatte der Dienstgerichtshof für Richter beim Oberlandesgericht Karlsruhe gestellt. In erster Instanz hatte das Dienstgericht des Landgerichts Karlsruhe am 13. August 2018 die Entlassung von Seitz aus dem Beamtenverhältnis beschlossen. Dagegen will sich Seitz wehren und ist in die Berufung gegangen. Islam- und ausländerfeindliche Beiträge als Ausgangspunkt Thomas Seitz wurde vorgeworfen, als Staatsanwalt für Verkehrsrecht in Freiburg islam- und ausländerfeindliche Beiträge auf Internetplattformen wie Facebook gepostet zu haben. Das sei nicht vereinbar mit dem Amt eines Staatsanwalts, so das Justizministerium in Stuttgart. Gegen das Urteil hat der Abgeordnete Berufung eingelegt, über die nun in der nächsten Instanz entschieden wird.

via badische zeitung: Entscheidung im Bundestag – AfD-Politiker Thomas Seitz verliert Immunität als Abgeordneter