Gegen den Ex-AfD-Europapolitiker Nicolaus Fest darf wegen seiner Äußerungen über den ehemaligen Grünenpolitiker Volker Beck strafrechtlich ermittelt werden. Der EuGH wies am Mittwoch eine Klage Fests gegen die Aufhebung seiner Immunität ab. Der kürzlich aus der AfD ausgeschlossene Europaabgeordnete Nicolaus Fest ist mit dem Versuch gescheitert, aufgrund seines Immunitätsstatus als EU-Parlamentarier strafrechtliche Ermittlungen gegen ihn wegen Beleidigung des früheren Bundestagsabgeordneten Volker Beck zu verhindern. Eine entsprechende Klage des ehemaligen AfD-Politikers gegen das Europäische Parlament wies der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch ab. (Urt. v. 26.06.2024, RS T-305/23). Fest hatte Beck im September 2021 auf Twitter als “notorischen Lügner und Pädophilen” bezeichnet. Beck hatte den früheren AfD-Mann deshalb u.a. wegen Beleidigung nach den §§ 186 ff. Strafgesetzbuch (StGB) angezeigt. Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin hob das EU-Parlament daraufhin im März 2023 die Immunität des Abgeordneten auf. (…) Hintergrund der mutmaßlich beleidigenden Äußerungen Fests ist ein Text Becks aus dem Jahr 1988. In dem Text stellte sich Beck zwar gegen die Forderung nach Streichung der Strafbestimmungen des sexuellen Missbrauchs (§ § 174, 176 StGB) – eine Position, die in den 80er-Jahren bei den Grünen und in der Schwulenbewegung diskutiert wurde –, zeigte sich sich aber gleichwohl offen für eine Diskussion über eine teilweise Entkriminalisierung von gewaltfreiem Sex mit Kindern. Allerdings hatte sich Beck in den Folgejahren davon mehrfach distanziert. Unter anderem in einem Interview mit dem Deutschlandfunk sagte er im September 2013: “Wir haben damals einem Irrtum aufgesessen, das war ein Fehler, den bedauere ich und ich entschuldige mich auch bei allen, die sich da zurecht drüber aufregen.”

via lto: EuGH bestätigt Aufhebung der Immunität Weg frei für Ermitt­lungen gegen Ex-AfD-Abge­ord­neten


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