Marvin E. plante Anschläge an Schulen und auf den Bundestag. Er gehörte der rechtsextremen Atomwaffen Division an – und kandidierte in Nordhessen für die CDU. Der Rechtsextreme Marvin E. ist vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main wegen der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung und der Planung eines Anschlags zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Der 21-Jährige habe sich dem rechtsextremen Netzwerk Atomwaffen Division zugehörig gefühlt, wie eine Gerichtssprecherin ZEIT ONLINE bestätigte. Der Mann aus Nordhessen hat den Erkenntnissen des Gerichts zufolge unter anderem mit selbst gebauten Sprengsätzen Anschläge verüben wollen. Als mögliche Ziele soll er sich Schulen und den Bundestag vorgestellt haben. Marvin E. hatte allerdings nicht nur terroristische Ambitionen, sondern auch lokalpolitische: 2021 kandidierte er bei den Kommunalwahlen im nordhessischen Spangenberg als parteiloser Kandidat für die CDU. (…) Bei der sogenannten Atomwaffen Division handelt es sich um ein rechtsextremes Onlinenetzwerk, das ursprünglich aus den USA stammt. Seit 2018 sind auch deutsche Rechtsextreme im Namen der Gruppe aktiv. Wie das Oberlandesgericht Frankfurt mitteilt, habe Marvin E. spätestens seit Anfang 2021 “Kenntnis von der international aktiven rechtsextremen terroristischen Vereinigung”. Deren Ideologie habe er vollständig übernommen und spätestens Anfang Juli 2021 den Entschluss gefasst, nach ihrem Vorbild einen unabhängigen Ableger des Netzwerks in Hessen zu gründen. Ein ähnliches Verfahren läuft derzeit gegen einen jungen Rechtsextremen aus Potsdam: Der inzwischen 18-Jährige Lutius F. soll sich über eine Chatgruppe namens “Totenwaffen” radikalisiert und Anschläge geplant haben.
via zeit: Drei Jahre und zehn Monate Haft für jungen Rechtsextremen
siehe auch: Urteil im Prozess gegen Neonazi :Jugendstrafe für Bombenbauer. Ein Gericht verurteilt den 21-jährigen Marvin E.. Er hatte einen Ableger der neonazistischen „Atomwaffen Division“ gegründet und Anschläge geplant. Wegen der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung sowie Vorbereitung staatsgefährdender Sprengstoffanschläge hat der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt den inzwischen 21-jährigen Marvin E. nach Jugendstrafrecht zu 3 Jahren und 10 Monaten Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte während des Prozesses eingeräumt, vor seiner Festnahme in Nordhessen einen Ableger der militant nationalsozialistischen Bewegung „Atomwaffen Division“ (AWD) aus den USA gegründet und dafür im Internet und mit eigenem Propagandamaterial Gesinnungsgenossen gesucht zu haben. Marvin E. habe sich die rassistische und antisemitische Ideologie der AWD zu eigen gemacht und mit Bombenanschlägen in Deutschland einen „Rassenkrieg“ provozieren wollen. Dafür habe er schwere Verletzungen und den Tod von Menschen in Kauf genommen, stellte der Vorsitzende Richter Christoph Koller in seiner Urteilsbegründung fest. (…) Doch als die Polizei ihm im September 2021 in seinem Kinderzimmer Handschellen anlegte, fand sie dort eine brisante Bombenbastelwerkstatt vor. Das beschlagnahmte Arsenal enthielt einen Koffer mit einem größeren und fünf kleineren „unkonventionellen Sprengkörpern“, dazu ein Dutzend weitere Bombensätze, Sprengmaterial und Zünder. Marvin E. habe sich bereits für einen tödliches Attentat entschieden, so das Gericht. In den Tagen vor der Festnahme habe er mögliche Tatorte recherchiert, darunter das Reichstagsgebäude in Berlin und ein halbes Dutzend Schulen. Die Pläne stoppte ein virtueller Chatpartner des Verfassungsschutzes, an den Marvin E. in den AWD-Netzen geraten war.
siehe dazu auch: Mutmaßlich rechtsextremer #Bombenbastler – #Prozess gegen Marvin E. beginnt im August – #awd #atomwaffendivision #terror #cdu. Marvin E. soll an der Gründung einer Terrorzelle gearbeitet und Anschläge vorbereitet haben: alles im Sinne eines “totalen Rassenkriegs”. Jetzt wird dem Spangenberger der Prozess gemacht. Marvin E. muss sich ab dem 2. August in Frankfurt vor Gericht verantworten. Das teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Mittwoch mit. Die Generalbundesanwaltschaft wirft dem 20-Jährigen die versuchte Gründung einer terroristischen Vereinigung, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz vor. Ob Jugendstrafrecht angewendet wird, entscheidet sich im Prozess Zur Tatzeit war der Mann aus Spangenberg (Schwalm-Eder) 19 Jahre alt gewesen.