Verbotene Gruppierung – Prozess gegen “Reichsbürger”-Köpfe startet im November

Vier mutmaßliche Rädelsführer der Gruppe “Königreich Deutschland” müssen sich vor Gericht verantworten. Mehr als 50 Verhandlungstage sind bereits angesetzt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Anklage der Bundesanwaltschaft zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Vier mutmaßliche Rädelsführer der verbotenen Gruppierung “Königreich Deutschland” müssen sich demnach ab dem 6. November im Hochsicherheitstrakt des Gerichts verantworten. Bis September 2027 seien dafür mehr als 50 Verhandlungstermine angesetzt, teilte das Gericht mit. Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, sich als Rädelsführer in einer kriminellen Vereinigung mitgliedschaftlich betätigt zu haben. Dem Gründer Peter Fitzek lege die Anklagebehörde zudem unter anderem den Betrieb eines unerlaubten Versicherungsgeschäfts und zahlreiche Fälle von Steuerhinterziehung zur Last. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte die seinerzeit größte Gruppierung sogenannter Reichsbürger und Selbstverwalter am 13. Mai 2025 verboten. Das KRD habe nach eigenen Angaben zu diesem Zeitpunkt 6.000 Anhänger gezählt, die Sicherheitsbehörden seien jedoch eher von 1.000 ausgegangen. Am selben Tag durchsuchte die Bundesanwaltschaft bundesweit Gebäude und nahm die vier mutmaßlichen Rädelsführer in Rheinland-Pfalz, Sachsen und Brandenburg fest. Sie befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.

via t-online: Verbotene Gruppierung Prozess gegen “Reichsbürger”-Köpfe startet im November

siehe auch: Hauptverhandlung in dem Strafverfahren gegen vier mutmaßliche Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung (“Königreich Deutschland”). In dem Staatsschutzverfahren gegen die deutschen Staatsangehörigen Mathias B., Peter F., Benjamin M. und Martin S. wegen des Verdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung als Rädelsführer und verschiedener Steuer-, Wirtschafts- sowie Urkundendelikte, die ihnen als Täter oder Teilnehmer zur Last gelegt werden, hat der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Anklage des Generalbundesanwalts vom 10.07.2026, vgl. Pressemitteilung vom 22.07.2026, zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Ermittlungen nach Hakenkreuz-Schmierereien in Rüsselsheim

Nach einer Reihe von Hakenkreuz-Schmierereien in Rüsselsheim in den vergangenen Monaten ermittelt der Staatsschutz. Wie die Polizei mitteilte, gab es seit Ende April 12 entsprechende Fälle, seit 2024 seien es sogar 29 Fälle gewesen. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Taten in direktem Zusammenhang stehen. Die Tatorte verteilen sich demnach auf das gesamte Gebiet der Stadt – oft sind es öffentliche Gebäude. Der durch die Schmierereien entstandene Schaden liege insgesamt bei mehreren tausend Euro. Die Täter könnten für das Verwenden der verfassungsfeindlichen Symbole mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden

via kurier: Ermittlungen nach Hakenkreuz-Schmierereien in Rüsselsheim

siehe auch: IMMER WIEDER HAKENKREUZ-SCHMIEREREIEN IN RÜSSELSHEIM: JETZT ERMITTELT DER STAATSSCHUTZ. Nachdem es im Stadtgebiet von Rüsselsheim wiederholt Hakenkreuz-Schmierereien gegeben hat, ermittelt jetzt der Staatsschutz. Wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums Südhessen am Mittwoch sagte, sind in diesem Jahr bereits zwölf Fälle bekannt geworden, in denen rechtsradikale, verfassungsfeindliche Symbole, Zahlenkombinationen und Parolen an Gebäude, Bänke, Unterführungen und ähnliche Flächen gesprüht wurden. Hinzu kommen demnach weitere Taten in den Jahren 2024 und 2025, zwischen denen die Polizei einen direkten Zusammenhang vermutet. Insgesamt wird von 29 Vorfällen gesprochen. Die Taten verteilten sich auf das gesamte Stadtgebiet, im Bereich “Hasengrund” sei aber ein Schwerpunkt festzustellen; Wände mit Hakenkreuz beschmiert. Unbekannte Täter haben in Mörfelden-Walldorf an mehreren Stellen eine Gebäudefassade und zwei Container mit verfassungswidrigen Symbolen beschmiert. Der Staatsschutz ermittelt, teilt die Polizei mit. Nach Angaben von Zeugen beschädigten die Täter in der Zeit zwischen Sonntag, dem 4. Oktober, und Montag, dem 5. Oktober, eine Wand des Jugend- und Kulturzentrums in der Straße „Am Bahndamm“. Laut Polizei handelt es sich bei den Schmierereien am Gebäude um Hakenkreuze, Siegrunen und kyrillische Schriftzeichen.

Kontrollverlust: Nazi-Ausraster zweier Betrunkener vor den Augen der Polizei

Gerichtsprozess nach pöbelnder Alkoholeskapade in Templin: Am Ende stehen Geldstrafen, unter anderem wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole. Zwei Männer trafen sich zufällig in Templin und ließen dort in den Nachmittagsstunden ihrem Frust freien Lauf. Nach reichlichem Alkoholgenuss grölten sie herum und pöbelten Passanten an. Erst der Einsatz der Polizei brachte die Lage unter Kontrolle. Doch die erteilten Platzverweise beantworteten die Randalierer mit „Sieg Heil“-Rufen, zeigten dabei den Hitlergruß und beleidigten die Beamten als „Arschlöcher“. Eine Anzeige war die Folge. Der 66-Jährige und 42-Jährige mussten sich wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor dem Strafrichter des Prenzlauer Amtsgerichtes verantworten. (…) „Die Männer waren stark alkoholisiert. Ein Gespräch war kaum möglich“, sagte ein Polizist als Zeuge aus. „Sie randalierten herum, zeigten den Hitlergruß und beschimpften uns nach dem Platzverweis.“ Der Ältere ist schließlich gestürzt und habe in die Klinik gebracht werden müssen, schilderte der Beamte. Der Jüngere setzte sich auf sein Rad und fuhr trotz Verbot los. Ein Strafbefehl wegen vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt war die Folge.

via nordkurier: Kontrollverlust: Nazi-Ausraster zweier Betrunkener vor den Augen der Polizei

Russian student gets 19 years for plotting mosque attack. His father says officers tortured him for refusing to surrender his iPhone passcode

The Second Western District Military Court has sentenced Dmitry Bokov, a 19-year-old student at the Russian State University for the Humanities, to 19 years in prison for plotting a terrorist attack on a mosque. Ostorozhno, Novosti and Msk1 reported the sentence, citing his relatives. Bokov was convicted of undergoing training for terrorist activities (Article 205.3 of Russia’s Criminal Code), preparing to join a terrorist organization (Article 205.5), weapons offenses (Article 222), and preparing a terrorist attack (Article 205). Bokov was detained in October 2025. He was accused of attempting to join the far-right movement “White Power,” which is banned in Russia. He was later charged with preparing a terrorist attack on a mosque and illegally possessing ammunition. According to Ostorozhno, Novosti, investigators treated his attendance at a classroom session on how weapons work at Patriot Park, self-defense lessons run by the patriotic initiative Chistota, and several driving lessons at a Moscow college as terrorist training.

via medusa: Russian student gets 19 years for plotting mosque attack. His father says officers tortured him for refusing to surrender his iPhone passcode

One student killed, eight wounded in Istanbul school stabbing attack

A 15-year-old student disguised herself in the target school’s uniform before attacking pupils at Şeyh Şamil Imam Hatip Secondary School in Başakşehir on Tuesday morning. The suspect, who attends a different school, was apprehended. A 15-year-old student stabbed eight pupils at a secondary school in Istanbul’s Başakşehir district on Tuesday morning, killing one, Turkish officials said. (…) Authorities apprehended the suspect, identified as a 15-year-old 10th-grade student at a different institution. Health Minister Kemal Memişoğlu said eight students were injured, one critically and two in a moderate-to-serious condition.

via euronews: One student killed, eight wounded in Istanbul school stabbing attack

Men shout Nazi “Sieg Heil” salute near Brno station, Czech Republic

Near the main railway station in Brno, two men, aged 32 and 33, repeatedly shouted the Nazi slogan “Sieg Heil” and raised their arms in the Nazi salute. The incident was reported by the city police. A municipal police patrol was driving past the boarding islands in front of the station with the windows of their car down and clearly heard what was happening. According to police spokesman Jakub Hanem, the men first shouted obscenities and then loudly and clearly cried “Sieg Heil” at least three times. The younger of the two repeatedly raised his outstretched right arm as he did so. The officers stopped their car and ran after them. By that time, an angry witness — a forty-year-old man — had already approached the pair and told them to their faces that his ancestors had fought against Nazism. When the two men tried to tell the police they had merely been waving their arms, the outraged witness called them cowards who could not even openly own up to what they had done.

via aroundprague: Men shout Nazi “Sieg Heil” salute near Brno station, Czech Republic

Früherer BND-Chef Hanning festgenommen: Geschäfte mit fremden Mächten

Der ehemalige BND-Präsident August Hanning wurde wegen des Verdachts auf Spionage festgenommen. Nach CORRECTIV-Recherchen handelte er über mehrere Firmen jahrelang mit Informationen – unter anderem mit Russland und China. August Hanning, der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), soll sich über einen engen Mitarbeiter geheime Informationen beschafft und diese wirtschaftlich verwertet haben. Das teilte der Generalbundesanwalt am Dienstag mit. Ermittler nahmen Hanning und seinen ehemaligen Büroleiter Manfred D. am frühen Morgen fest. Hanning wird versuchter Landesverrat sowie geheimdienstliche Agententätigkeit vorgeworfen. Nach CORRECTIV-Informationen soll er für eine „dritte Macht“ tätig gewesen sein. Er stand demnach in einem „intensiven Austausch“ mit einem Angehörigen eines anderen staatlichen Nachrichtendienstes. Einem Mitarbeiter eines weiteren „fremden nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparates“ soll er eine Analyse erstellt haben.  Hanning war von 1998 bis 2005 Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND) und war im Anschluss als Berater tätig geworden. Nach Angaben der Ermittler soll Manfred D. seinem früheren Chef in den Jahren 2010 bis Juni 2022 bis zu 2.000 Dokumente übergeben haben. Diese Unterlagen seien ausschließlich für die interne Arbeit des BND vorgesehen gewesen. (…) Parlamentarier sind ob der Vorwürfe gegen Hanning alarmiert. „Wir erwarten sofortige Aufklärung der ungeheuerlichen Vorwürfe“, sagt etwa Konstantin von Notz (Grüne), stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag, das die Arbeit der Nachrichtendienste überwacht. „Auch der gegebenenfalls entstandene nachrichtendienstliche Schaden muss ebenso umgehend wie umfassend ab- und aufgeklärt werden.“  Der Grünen-Politiker pocht zudem auf Konsequenzen: „Die dubiosen wie vielfältigen Lobbytätigkeiten ehemaliger Spitzenbeamter und höchster Geheimnisträger der Bundesrepublik kritisieren wir seit Jahren immer wieder.“ Solche Aktivitäten seien „ein Einfallstor für gegenerische Geheimdienste“. Die Bundesregierung müsse solche „illegitimen Praktiken“ laut von Notz sofort unterbinden.  Ähnlich äußert sich der Sicherheitspolitiker Roderich Kiesewetter (CDU) gegenüber CORRECTIV. „Es geht hier insgesamt um die Betätigung ehemaliger Beschäftigter des öffentlichen Dienstes in sicherheitsrelevanten Feldern wie der Bundeswehr, Polizei oder Nachrichtendienste“, sagt der Bundestagsabgeordnete. „Dies kann eine Bedrohung für unsere freiheitlich demokratische Gesellschaft werden, wenn spezifisches Wissen in falsche Hände gerät oder bewusst oder gezielt weitergegeben wird, um beispielsweise fragwürdige oder gar verfassungsfeindliche Organisationen oder eben ausländische Staaten zu unterstützen.“

via correctiv: Früherer BND-Chef Hanning festgenommen: Geschäfte mit fremden Mächten

siehe auch: Bundesanwaltschaft ließ ihn festnehmen Wie der Block-Pro­zess zur Ver­haf­tung von Ex-BND-Chef Han­ning führte. Der Ex-Chef des deutschen Auslandsgeheimdienstes August Hanning soll über Jahre rund 2.000 vertrauliche BND-Dokumente erhalten und mit den Informationen Geld verdienen haben wollen. Der GBA wirft ihm versuchten Landesverrat und Spionage vor. An einem Dienstag im September 2025 dursuchte die Polizei acht Wohn- und Geschäftsräume des ehemaligen Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND) August Hanning. Sie suchten damals nach Beweisen im Zusammenhang mit dem Hamburger Block-Verfahren. Es ging um den Verdacht, Hanning könnte in den Entführungskomplex der Kinder von Steakhauserbin Christina Block verwickelt sein.  Die Ermittler fanden bei der Durchsuchung aber offenbar noch etwas anderes: Am Dienstag haben Beamte des Bundeskriminalamtes Hanning und seinen ehemaligen Büroleiter Manfred D. festnehmen lassen. Die Bundesanwaltschaft verdächtigt ihn der landesverräterischen Ausspähung, des Auskundschaftens von Staatsgeheimnissen, des versuchten Landesverrats sowie der geheimdienstlichen Agententätigkeit. Hanning war von 1998 bis 2005 Chef des deutschen Auslandsnachrichtendienstes. D. werden Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung vorgeworfen. Er war ein langjähriger Weggefährte von Hanning. Auch für mehrere nachfolgende Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes war er als Büroleiter tätig. In dieser Funktion soll er Zugriff auf zahlreiche geheimhaltungsbedürftige Informationen gehabt haben. D. saß also an der Quelle. Verrat von Staatsgeheimnissen? Nach dem Ende seiner Zeit als BND-Präsident soll sich Hanning von seinem Ex-Büroleiter über Jahre rund 2.000 vertrauliche BND-Dokumente aus der Behördenspitze geben lassen und Informationen weitergereicht haben. Hanning war nach seiner Zeit beim BND als privater Sicherheitsberater tätig. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass er die über D. besorgten BND-Informationen gewinnbringend verwerten wollte. So soll das ab 2010 bis Sommer 2021 gegangen sein.  Ob Hanning dabei auch “Staatsgeheimnisse” verraten hat, wird im Zentrum der Aufklärung stehen. Die Weitergabe von Staatsgeheimnissen ist eine Art Schlüsselbegriff im Staatsschutzstrafrecht, sie stellt die Weichen für empfindliche Strafvorwürfe. Staatsgeheimnisse sind nach § 93 Strafgesetzbuch solche Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheimgehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden. Bei einer Verurteilung wegen Landesverrat (§ 94 StGB) droht eine Freiheitsstrafe und zwar nicht unter einem Jahr. Für Beamte und ehemalige Beamte stehen mit Verurteilung damit auch die Versorgungsbezüge nach dem Beamtengesetz auf dem Spiel. In einem Fall soll Hanning die von D. übermittelten, eingestuften Erkenntnisse genutzt haben, um für den Mitarbeiter eines “fremden nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparates” eine Analyse zu erstellen. Ob das Produkt den Adressaten erreichte, ließ sich nach Angaben der Bundesanwaltschaft bislang nicht feststellen. Zudem soll der Ex-BND-Chef in einem intensiven Austausch mit einem Angehörigen eines anderen staatlichen Nachrichtendienstes gestanden haben. Diesen soll er über mehrere Jahre hinweg mit politischen Informationen versorgt haben, zum Teil auch basierend auf Material, das er von D. erhalten haben soll.