Rechtsextreme, verfassungsfeindliche Parolen sollen mehrere Männer am Dienstagabend, 14. Juli, im Bereich einer Schule gebrüllt haben. Zwei von ihnen wurden auf die Polizeiwache mitgenommen. Der Staatsschutz ermittelt. Anwohner von Röthe- und Erlenstraße alarmierten am Dienstag gegen 19.20 Uhr die Polizei. Vor Ort trafen die Beamten, die mit mehreren Streifenwagen anrückten, auf vier alkoholisierte Männer aus dem Landkreis. Das berichtet Marburgs Polizeisprecher Jürgen Schlick. Das Quartett äußerte sich demnach gegenüber der Polizei nicht zu den Vorwürfen. Aufgrund von Zeugenangaben leitete die Polizei wegen der rechtsextremen Parolen entsprechende Verfahren gegen einen 31 und 47 Jahre alten Mann ein. (…)Bei einem dieser Begleiter, einem 28 Jahre alten Mann, stellte die Polizei zudem ein Messer sicher. Dazu wurden ebenfalls Ermittlungen eingeleitet.
Mutmaßlicher Terrorunterstützer im Dortmunder Gefängnis gestorben. 46-jähriger wurde leblos in seiner Einzelzelle gefunden. Nach WDR-Informationen ist es Ulf R. aus dem Kreis Minden-Lübbecke. Ein mutmaßlicher Unterstützer der rechtsterroristischen Gruppe S. ist am Montag (13.07.2020) im Dortmunder Gefängnis gestorben. Nach WDR-Informationen handelt es sich dabei um Ulf R. aus dem Kreis Minden-Lübbecke. Der Mann sei leblos in seiner Einzelzelle gefunden worden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen zur Todesursache laufen noch. Vieles spricht wohl für einen Selbstmord. Ulf R. war Mitte Februar festgenommen worden, weil er die rechtsterroristische Gruppe S. unterstützt haben soll. Insgesamt kamen damals 12 Personen in Untersuchungshaft. Auch Thorsten W., bis Februar 2020 Mitarbeiter der Polizeiverwaltung in Hamm, werden Kontakte zu der “Gruppe S.” nachgesagt.
siehe auch: “Gruppe S.” Terrorverdächtiger tot in JVA aufgefunden. Anfang Februar nahmen baden-württembergische Ermittler zwölf Personen wegen des Verdachts auf eine rechtsterroristische Vereinigung fest. Nach Informationen des SWR wurde nun einer der Verdächtigen tot in seiner Zelle aufgefunden. In Dortmund ist ein 46-Jähriger, dem der Generalbundesanwalt die Unterstützung einer rechtsterroristischen Vereinigung vorgeworfen hat, tot in der Justizvollzugsanstalt aufgefunden worden. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dortmund bestätigte das dem SWR auf Nachfrage. Der Mann sei zur Mittagszeit leblos in seiner Einzelzelle gefunden worden. Die Staatsanwaltschaft Dortmund habe ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet und eine Obduktion des Mannes angeordnet. (…) Dem Mann aus Nordrhein-Westfalen hatte die Bundesanwaltschaft die Unterstützung der rechtsterroristischen “Gruppe S.” vorgeworfen. Er soll zugesagt haben, die Gruppe finanziell beim Waffenkauf unterstützt und deren Ziele geteilt haben.
Der polizeiliche Staatsschutz ermittelt nach der Verhüllung eines Karl-Marx-Denkmals in Berlin gegen die AfD-Politikerin Beatrix von Storch und andere Beteiligte. Es bestehe der Verdacht des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, sagte ein Polizeisprecher am Mittwoch. Die Aktion sei nicht angemeldet gewesen. Von Storch, Partei-Vize auf Bundesebene, kommentierte die Ermittlungen so: “Dass Kritik an Karl Marx als mögliche “Staatsgefährdung” wahrgenommen wird, zeigt den wachsenden Einfluss der SED-Nachfolgepartei und linksradikaler Gruppen auf Politik und Behörden.” Die AfD-Politikerin und einige Mitglieder der Jugendorganisation Junge Alternative (JA) hatten die Marx-Büste am Strausberger Platz am Dienstagmorgen zeitweise verhüllt. Sie stülpten einen dunklen Plastiksack über die Bronzebüste und fixierten ihn mit Klebeband, wie ein Internetvideo der AfD zeigt
Nach der Verhüllung eines Karl-Marx-Denkmals in Berlin ermittelt der polizeiliche Staatsschutz gegen die AfD-Politikerin Beatrix von Storch und andere Beteiligte. Es bestehe der Verdacht des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, sagte ein Polizeisprecher am Mittwoch auf dpa-Anfrage. Die Aktion sei nicht angemeldet gewesen.
Doof – erst das Video eingestellt, dann deswegen gegen mich ermittelt. Voll gemein!
Wegen Verbrechen in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern führen die deutschen Staatsanwaltschaften noch 14 Ermittlungsverfahren. Offen seien drei Verfahren zum früheren Konzentrationslager Buchenwald und acht zu jenem in Sachsenhausen. Das sagte der stellvertretende Leiter der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg, Thomas Will, der Deutschen Presse-Agentur. Zudem beschäftige das frühere Lager Mauthausen (Österreich) mit jeweils einem Verfahren die Staatsanwaltschaften München I und Berlin. »Die Staatsanwaltschaft Itzehoe führt Ermittlungen gegen eine ehemalige Angehörige des Konzentrationslagers Stutthof«, sagte Will weiter. In Hamburg läuft derzeit ein Prozess gegen einen ehemaligen Wachmann in dem früheren Lager. Der 93-Jährige hatte zum Auftakt im vergangenen Oktober eingeräumt, dass er dort Wachmann war. »Gegen einen weiteren ehemaligen Angehörigen des KL Stutthof hat die Staatsanwaltschaft Dortmund ebenfalls Anklage erhoben«, sagte Will. »Diese wurde zugelassen und liegt nun dem Landgericht Wuppertal vor.« Darüber hinaus gebe es noch sechs weitere Ermittlungsverfahren, die nicht mit Verbrechen in Konzentrationslagern in Verbindung stünden, sagte Will. »Dabei geht es etwa um Massaker von SS-Einheiten in Frankreich«, erklärte er. »Wir wollen weiterhin möglichst viele Täter ermitteln und finden diese auch noch.«
Der 31-Jährige, der im badischen Oppenau vier Polizisten entwaffnet hat und sich seitdem auf der Flucht befindet, hat offenbar auch einen politischen Hintergrund. Die Polizei sucht weiter mit einem Großaufgebot nach einem flüchtigen 31-Jährigen. Der Mann soll am Sonntagmorgen in Oppenau (Ortenaukreis) bei einer Kontrolle vier Polizisten entwaffnet haben und dann in die umliegenden Wälder geflüchtet sein. Jetzt werden weitere Details zu dem Mann bekannt. Er weist nicht nur zahlreiche Vorstrafen auf, unter anderem wegen versuchten Totschlags, sondern wird vom Staatsschutz auch dem rechtsextremen Umfeld zugeordnet. So ist er nach Informationen unserer Zeitung bereits als Jugendlicher wegen einer im September 2004 begangenen Tat wegen Volksverhetzung und Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole zu einer hohen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Eight people suffered severe eye injuries at protests across the country on May 30. In three instances, video evidence undermines official accounts of what happened. Protests erupted in cities across the country on May 30, the Saturday after George Floyd’s death in police custody in Minneapolis. As law enforcement officers moved to clear the streets, some fired what are called “less lethal” munitions. The Washington Post found that eight people lost vision in one eye after being struck by police projectiles, including lead pellets packed in cloth pouches that were fired from shotguns. They were among 12 people who were partially blinded by police during a week of national unrest. Of the eight who lost sight that day, six were protesters, one was a photojournalist, and another was a passerby.
The owner of a house adorned with Nazi paraphernalia in Keerbergen, Belgium was sentenced to one year in prison on Tuesday. The private residence, owned by Georges Boeckstaens, 77, a former corporal in the Belgian Army, had raised complaints from locals for bearing various Nazi symbols. The residence, often referred to as the “Nazi house,” is festooned Third Reich insignias, a giant red Nazi banner hangs from a tree in the garden, the words “Mein Kampf” written in Dutch, and a scarecrow resembling Adolf Hitler giving a Nazi salute. “I am not hurting anyone, I have no criminal record. If they want to lock me up, let them,” Boeckstaens was quoted as saying outside the home by The Telegraph newspaper. While a previous complaint had been dismissed in 2014, as no criminal offense had been proven, the Leuven Criminal Court this time sentenced the 77-year-old retiree to one year in prison, for incitement to hatred and violence against the Jewish community.
siehe auch: VIDEO :Un an de prison ferme pour le néo nazi belge Georges Boeckstaens. Le tribunal correctionnel de Louvain a condamné mardi Georges B., un retraité de 77 ans, à une peine d’un an de prison ferme pour avoir enfreint la loi sur le négationnisme et le racisme. Le septuagénaire écope ainsi de la peine maximale pour avoir orné sa maison de Keerbergen de symboles nazis visibles. Le prévenu avait décoré son habitation de divers symboles nazis comme des croix gammées et des drapeaux. Il avait également apposé des messages antisémites sur sa boîte aux lettres ainsi que dans les arbres. Ceux-ci étaient en outre bien visibles de la voie publique. L’homme avait également fait le salut hitlérien dans son jardin. A la suite d’une plainte déposée par Unia, le Centre interfédéral pour l’Egalité des Chances Georges B. devait donc répondre d’infraction à la loi sur le négationnisme du 23 mars 1995, et plus précisément d’apologie du régime nazi pendant la Deuxième Guerre mondiale. Le prévenu était également poursuivi pour violation de la loi antiracisme datant du 30 juillet 1981, qui tend à réprimer l’incitation à la haine et à la violence. Le tribunal a estimé les deux préventions établies dans un jugement particulièrement bien motivé. « L’approbation du génocide a été démontrée par l’enquête » a ainsi déclaré le juge. « Divers éléments tendent à prouver que le prévenu glorifie l’idéologie nazie, en particulier en plaçant des symboles et des inscriptions sur sa maison. Il a grandi dans une famille nazie de sorte que les idées véhiculées par Hitler ont pu facilement le convaincre. »