Generallandesarchiv Karlsruhe – 2500 Aktenordner voll Rechtsextremismus

Im Karlsruher Generallandesarchiv wird zum Jahreswechsel ein Zentrum für Extremismusforschung entstehen. Das Ziel: wissenschaftlich fundierte Gegenstrategien entwickeln. Einen „Lesesaal für Rechtsextremisten“ wolle man keinesfalls bieten. Die Bestände sind riesig: Mehr als 2500 Aktenordner, 200 Regalmeter rechtsextremistische Literatur, mehrere Gigabyte Daten. Diese sind Teil einer Schenkung, die das Generallandesarchiv in Karlsruhe ab dem Jahreswechsel in die Archivbestände einpflegen wird: als Basis für eine bislang bundesweit einzigartigen Stelle für Extremismusforschung. Sie ist auch eine Konsequenz aus dem NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags, der eine solche Stelle forderte. Kern der neuen Dokumentationsstelle ist die seit 1983 entstandene Sammlung des unter Pseudonym arbeitenden Journalisten Anton Maegerle, der diese dem Karlsruher Generallandesarchiv vermachen wird. Neben dem umfangreichen Aktenmaterial, das er über Jahre recherchierte, gehören dazu auch eine große Zahl von Publikationen und Zeitschriften aus dem rechten politischen Spektrum. Und so sind Titel wie „Zuerst!“, als ein Magazin für sogenannte „deutsche Interessen“ oder Werke des umstrittenen britischen Holocaust-Leugners David Irving Teil der Sammlung.

via StZ: Generallandesarchiv Karlsruhe – 2500 Aktenordner voll Rechtsextremismus

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Von HatterarchEigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link

Rechtsextreme #Burschenschaftler unter #Waffen?

Waffen in der Hand von Rechtsextremisten – spätestens seit dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist das ein Thema, das Sicherheitspolitiker in Alarmstimmung versetzt. Zu den im Hamburger Verfassungsschutz unter dem Kapitel “rechtsextrem” erwähnten Organisationen zählt auch die studentische “Hamburger Burschenschaft Germania”, die ihren Sitz in einer Villa in der Sierichstraße hat. Mindestens sieben Personen, die dem Potential der Burschenschaft zugerechnet werden, dürfen scharfe Waffen besitzen – das geht aus einer Antwort des Senats auf eine Anfrage der Fraktion die “Linke” hervor. Von diesen sieben Personen, so schreibt die Behörde weiter, haben zwei einen Wohnsitz in Hamburg. Ob die Berechtigungen entzogen werden können, werde fortlaufend geprüft. Grundsätzlich seien die zuständigen Behörden bestrebt, Extremisten den Besitz von Waffen zu untersagen. Doch was wissen die Behörden wirklich über das Innenleben und die Mitgliederzahl der Burschenschaft und damit über die tatsächliche Zahl der potenziellen Waffenbesitzer im Haus an der Alster? Nicht viel – wenn man die Antwort liest: Schon vor drei Jahren mussten die Behörden nach einer Parlamentsanfrage einräumen, dass sie weder die genaue Anzahl noch die Namen aller Mitglieder kennen. Und das hat sich bis heute nicht geändert. Man habe immer noch keine genauen Informationen über die Mitgliederzahl.

via ndr: Rechtsextreme Burschenschaftler unter Waffen?

Thüringen – AfD-Kandidaten für Verfassungsschutzkontrolle fallen erneut durch

Im Landtag sind AfD-Kandidaten für Ausschüsse zur Kontrolle des Landesverfassungsschutzes erneut durchgefallen. Die von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Abgeordneten für die Parlamentarische Kontrollkommission, Torsten Czuppon und Nadine Hoffmann, erhielten bei einem Wahlgang am Donnerstag in Erfurt nicht die erforderliche Mehrheit von mindestens 46 Stimmen. Czuppon kam – bei zwei Enthaltungen – auf 29 Ja- und 56 Nein-Stimmen. Für Hoffmann votierten ebenfalls nur 29 Parlamentarier, während 51 gegen sie stimmten und 7 sich der Stimme enthielten. Die Parlamentarische Kontrollkommission überwacht die Arbeit des Verfassungsschutzes. Auch der AfD-Kandidat für die sogenannte G10-Kommission, Ringo Mühlmann, scheiterte: Er erhielt 31 Ja- sowie 53 Nein-Stimmen, bei vier Enthaltungen. Die G10-Kommission kontrolliert, bei wem der Verfassungsschutz zum Beispiel Telefone überwachen darf.

via insüdthüringen: Thüringen – AfD-Kandidaten für Verfassungsschutzkontrolle fallen erneut durch

Deutsche #Sicherheitsbehörden – Mehr #Kooperation gegen rechten #Terror

Bei der Bekämpfung des Rechtsterrorismus wollen die Sicherheitsbehörden nun verstärkt den Blick ins Ausland richten. Auch der BND soll dafür stärker eingebunden werden. Stephan B. hatte ein Vorbild, so erzählte er es den Ermittlern nach seiner Festnahme. Der junge Mann, der in Kampfmontur und mit selbstgebauten Waffen im Oktober 2019 die Synagoge von Halle angegriffen hatte, war offenbar fasziniert von Brenton T., dem Attentäter von Christchurch. Er habe alles über ihn gelesen und auf seinem Computer gespeichert, so B.. Dessen Tat habe ihn motiviert ähnliches zu tun. T. war wenige Monate zuvor mit Sturmgewehren und Pistolen in Moscheen im neuseeländischen Christchurch eingedrungen und hatte 51 Menschen ermordet. Das Morden übertrug er live ins Internet – und hinterließ im Netz ein Pamphlet voller Hass, Rassismus und kruden Verschwörungsthesen. Stephan B. machte es ihm nach. In der rechtsextremistischen Szene gebe es inzwischen einen “regelrechten Wettbewerb” um den Anschlag mit der höchsten Opferzahl, so warnte Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) kürzlich in Berlin bei der Vorstellung des Jahresberichts seiner Behörde. Er verwies auf Anders Breivik, auf Christchurch und schließlich Hanau. “Hier geht es darum, den ‘Highscore’ an Toten zu brechen”, so Haldenwang. Dieser Trend müsse durchbrochen werden. Die Sicherheitsbehörden wollen bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus künftig auch verstärkt den Blick ins Ausland richten: Auf die internationalen Kontakte der Extremisten, auf länderübergreifende Netzwerke, reisende Neonazis und Rassisten. Und auf Plattformen, auf denen sich die Radikalen austauschen, aufhetzen und anleiten. Dafür soll auch der Bundesnachrichtendienst (BND) enger eingebunden werden. (…) Mittlerweile sind neue Phänomene hinzu gekommen, die längst eine globale Dimension haben. Rechte Gewalttäter beispielsweise, die sich über sogenannte Imageboards wie die inzwischen geschlossene Website “8chan” austauschen und radikalisieren. Oder Netzwerke, wie die “Atomwaffen Division” oder “Feuerkrieg Division”, die einen apokalyptischen Rassenkrieg propagieren und ihre Anhänger weltweit zu Terroranschlägen und Attentaten auf Politiker aufrufen. Bisher nur wenig Kooperation zwischen Behörden Die europäische Polizeibehörde Europol hatte im Juni 2019 in einer vertraulichen Analyse gewarnt, dass die zunehmende internationale Vernetzung von Rechtsextremisten eine Herausforderung für die Sicherheitsbehörden darstelle. Gleichzeitig wurde kritisiert, dass es “keine gemeinsame und weithin akzeptierte Definition von Rechtsextremismus und rechtem Terror zwischen den EU-Mitgliedstaaten” gebe.

via sz: Deutsche Sicherheitsbehörden Mehr Kooperation gegen rechten Terror

siehe auch: BND wird in Kampf gegen Rechtsextremismus stärker eingebunden. Rechtsterroristen und ihr Umfeld suchen oft den Kontakt zu Radikalen anderer Nationen. Deutsche Sicherheitsbehörden wollen solche Netzwerke aufspüren – und dafür stärker kooperieren. (…) Der Rechtsterrorismus sei aktuell “die größte Bedrohung für die Sicherheit in Deutschland”, warnte Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), vor Kurzem in Berlin bei der Vorstellung des Jahresberichts seiner Behörde. In der rechtsextremistischen Szene gebe es einen “regelrechten Wettbewerb” um den Anschlag mit der höchsten Opferzahl. Haldenwang sprach von einem Terrorismus mit “high score” und verwies auf Anders Breivik, die Attentäter von Christchurch und Hanau. “Diesen Trend müssen wir durchbrechen.” Die hiesigen Sicherheitsbehörden wollen bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus deshalb nun verstärkt den Blick auch ins Ausland und auf die internationalen Kontakte der Extremisten richten. Es geht dabei um länderübergreifende Netzwerke, um reisende Personen und um Plattformen, auf denen sich die Radikalen austauschen, gegenseitig aufhetzen und anleiten. Dafür soll auch der Bundesnachrichtendienst (BND) enger eingebunden werden. Der BND verfügt seit einiger Zeit über einen “Beauftragten für extremistische Bedrohungen”, der mit einer kleinen Einheit innerhalb der Abteilung TE (Terrorismus) angesiedelt ist. Inzwischen nimmt der Dienst auch regelmäßig an Sitzungen im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) in Köln teil. Die Plattform, auf der sich Polizei und Nachrichtendienste austauschen, wurde im November 2012 nach dem Auffliegen des NSU eingerichtet, um die rechte Terrorgefahr koordinierter anzugehen. (…) In der jetzigen Arbeitsteilung wird das BfV vor allem mit den europäischen Geheimdiensten weiter den direkten Draht pflegen. Im sogenannten Berner Club, einem Zusammenschluss der europäischen Dienste, gibt es bereits ein eigenes Forum für den Bereich Rechtsextremismus. Auch in Fällen wie denen des rechten Terrornetzwerkes “Atomwaffendivision” würde der Verfassungsschutz direkt mit den US-Behörden arbeiten.

Urteil bestätigt – Führender Rechtsextremist aus Dortmund für sechs Monate hinter Gittern – doch es könnte noch dicker kommen

Ein führender Rechtsextremist der Partei Die Rechte muss in Haft. Sascha K. aus Dortmund hat ein langes Strafregister. Der Rechtsextremist Sascha Krolzigvon der Partei “Die Rechte” muss sechs Monate wegen Volksverhetzung in Haft. Sascha Krolzig ist Bundes- und Landesvorsitzender der rechtsextremen Kleinstpartei. Dem Rechtsextremisten werden noch weitere Verbrechen vorgeworfen. Einer der führenden Köpfe der Partei “Die Rechte” sitzt für sechs Monate wegen Volksverhetzung in Haft. Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche das Urteil gegen Sascha Krolzig bestätigt. Doch es laufen weitere Strafverfahren. (,..) Laut WDR hat das Amtsgericht Bielefeld ihn zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Das Oberlandesgericht Hamm und das Bundesverfassungsgericht haben dieses Urteil bestätigt und Revision abgelehnt. Aktuell würden weitere Strafverfahren laufen, wie die Polizei Dortmund in einer Pressemitteilung berichtet. Darunter auch eines mit einem möglichen Urteil von bis zu 14 Monaten Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Sascha Krolzig fiel in der Vergangenheit immer wieder durch rassistische Äußerungen oder Gewalt auf.

via ruhr24: Urteil bestätigt – Führender Rechtsextremist aus Dortmund für sechs Monate hinter Gittern – doch es könnte noch dicker kommen

Antisemitische Hetze – #Razzia bei Anhängern der “#Goyim Partei” – #GPD

Die Bundesanwaltschaft geht gegen mutmaßliche Rechtsextremisten vor, die eine antisemitische Organisation gegründet haben sollen. In Berlin und den Niederlanden gab es Festnahmen. In mehreren Bundesländern hat es Durchsuchungsmaßnahmen des Bundeskriminalamtes (BKA) gegen mutmaßliche Rechtsextremisten gegeben. Es soll sich dabei um Anhänger der antisemitischen Organisation “Goyim Partei Deutschland” (GPD) handeln. Die Razzien gegen die Gruppierung fanden unter anderem in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und in den Niederlanden statt. (…) Bei der “Goyim”-Bewegung soll es sich um einen Zusammenschluss von Antisemiten handeln, die sich aus unterschiedlichen Spektren des Rechtsextremismus zusammensetzen. Darunter, so heißt es aus Sicherheitskreisen, seien auch zahlreiche sogenannte Reichsbürger, die das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die staatliche Ordnung ablehnen. Die “Goyim”-Anhänger seien vor allem im Internet organisiert, unter anderem in sozialen Netzwerken wie dem russischen VKontakte.

via tagesschau: Antisemitische Hetze Razzia bei Anhängern der “Goyim Partei”

siehe auch: Mutmaßliche Rädelsführer rechtsextremer “Goyim Partei” festgenommen. Auf Veranlassung der Bundesanwaltschaft sind am Donnerstag zwei mutmaßliche Rädelsführer der rechtsextremen “Goyim Partei Deutschland” festgenommen worden. Die beiden hätten eine Internetseite betrieben, auf der sie “massenhaft und systematisch rechtsextremistisches Gedankengut” verbreitet hätten, teilte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag in Karlsruhe mit. Es seien dort Texte, Bilder und Videos veröffentlicht worden, in denen der Holocaust geleugnet wurde. Auf den Seiten befand sich den Angaben zufolge “zutiefst herabwürdigende antisemitische Propaganda”, die auch Aufrufe zur Tötung jüdischer Mitbürger beinhalte. Im Zuge der Festnahmen wurden die Wohnungen der Beschuldigten sowie sechs weiterer Anhänger der Vereinigung durchsucht. Von den Maßnahmen waren Berlin, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland sowie Heerlen in den Niederlanden betroffen. Beide Beschuldigten seien als Administratoren für die Vereinigung tätig gewesen und hätten damit eine führende Rolle eingenommen, erklärte die Bundesanwaltschaft weiter. Sie hätten zusammen mit anderen Administratoren kontinuierlich mehrere hundert “extrem antisemitische, fremdenfeindliche und den Nationalsozialismus verherrlichende Beiträge” auf der Internetseite veröffentlicht; GBA: Festnahmen und Durchsuchungen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung (“Goyim Partei Deutschland”). Die Bundesanwaltschaft hat heute (16. Juli 2020) den deutschen Staatsangehörigen Marcus B. sowie den deutschen Staatsagenhörigen Fadi J. festnehmen lassen. Gegen beide Beschuldigte hatte die Bundesanwaltschaft am 24. Juni 2020 Haftbefehle beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs erwirkt. Die Festnahme von Marcus B. erfolgte in Berlin, die von Fadi J. in Heerlen (Niederlande). Zudem wurden die Wohnungen der Festgenommenen sowie sechs weiterer namentlich bekannter Beschuldigter auf Grundlage von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs durchsucht. Von den Maßnahmen waren Berlin, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland sowie Heerlen (Niederlande) betroffen. Marcus B. sowie Fadi J. sind dringend verdächtig, sich als Mitglieder an einer kriminellen Vereinigung beteiligt zu haben, deren Zweck und deren Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten nach § 130 StGB (Volksverhetzung) gerichtet ist, und zu den Rädelsführern dieser Vereinigung zu gehören (§ 129 Abs. 1, Satz 1, 2. Alt., Abs. 2, Abs. 5 Satz 1 und Satz 2 StGB i.V.m. § 130 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a und b, Abs. 3 StGB). Gegen die übrigen von den Maßnahmen betroffenen Beschuldigten besteht der Verdacht der Mitgliedschaft in dieser kriminellen Vereinigung. In den Haftbefehlen ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt: Fadi J. gründete im August 2016 zusammen mit weiteren Personen die rechtsextremistische Vereinigung “Goyim Partei Deutschland”. Mit ihr verfolgten die Gründungsmitglieder das Ziel, eine Internetseite zu betreiben und auf diesem Wege massenhaft und systematisch rechtextremistisches Gedankengut sowie die nationalsozialistische Weltanschauung zu verbreiten. Vor diesem Hintergrund wurden dort in der Folgezeit Texte, Bilder und Videos veröffentlicht, in denen unter anderem der Holocaust geleugnet und Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes verharmlost oder gebilligt werden. Sie beinhalteten zudem – bis hin zum Aufruf zur Tötung jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger – zutiefst herabwürdigende antisemitische Propaganda.

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#Prozess gegen #Polizisten: Falscher Zeitpunkt, falscher Ort – #schauhin #polizeigewalt

Ein SZ-Journalist gerät in Köln mit sechs Polizisten aneinander, am Ende dieser Nacht liegt er mit einem dreifachen Trümmerbruch des Sprunggelenks im Krankenhaus. Im Verfahren wird der angeklagte Polizist freigesprochen. (…) In der Nacht vom 17. auf den 18. November 2018, gegen halb drei Uhr morgens, ist die Schicht von Oliver K., 44, und seinen fünf jüngeren Kolleginnen und Kollegen im Rahmen dieses Präsenzkonzepts zu Ende. Die sechs Beamten wollen, so stellen sie es dar, gemeinsam im Polizei-Sprinter von der Samstagabend-Schicht auf dem Kölner Kiez zurück zu ihrer Wache und in den Feierabend. Dabei fällt ihnen ein unglücklich abgestelltes Taxi auf, das die Fahrbahn und den Radweg gleichermaßen blockiert. In diesem Taxi sitzt als Fahrgast der SZ-Journalist Javier Cáceres, 50, er ist auf einer Dienstreise, sein Hotel in der Nähe, er will aussteigen. Wie man heute weiß: zur falschen Zeit am falschen Ort. Die folgende Begegnung mit der Polizei endet für ihn nicht nur mit ein paar Stunden in der Zelle, sondern auch mit einem dreifachen Trümmerbruch des Sprunggelenks im linken Fuß – und als Nebenkläger vor Gericht. Cáceres zeigte danach die Beamten jener Nacht wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt an, die Staatsanwaltschaft Köln schließlich klagt den Gruppenführer Oliver K., seit fast 28 Jahren Polizeibeamter, als möglichen Täter an. Am Dienstagabend nun wurde K. freigesprochen. (…) Unstrittig ist der folgende Verlauf: Cáceres, dem es nach eigenen Angaben peinlich gewesen sei, dass seine Bekannte auf dem Heimweg aufgehalten wird, fängt eine Diskussion mit den Polizisten an. Platzverweise der Beamten ignoriert er, er sei “renitent” gewesen, räumt er vor Gericht ein, “weil ich die Maßnahme für überzogen gehalten habe”. Die Lage eskaliert, Cáceres wird von Oliver K. zu Boden gebracht, weil er, so K. vor Gericht, “den Wohlfühlabstand” mehrmals unterschritten habe – und spürt danach Schmerzen im linken Fuß. Er gibt das auch noch in der Nacht an: “Sie haben mich getreten.” Vor Gericht sagen fünf der sechs Beamten aus, keinen Tritt gesehen zu haben, ihn sogar zu 100 Prozent ausschließen zu können. Nur einer sagt, er habe keine freie Sicht auf das Geschehen gehabt. Einige bemerken aber, dass Cáceres humpelt, niemand kann sich die Verletzung erklären. Der angetrunkene Taxigast habe in Gewahrsam genommen werden müssen, sagten die Beamten im Prozess aus, um “weitere Straftaten” zu verhindern, er sei “eine Gefahr für andere Passanten gewesen”. Allerdings habe er keinen Beamten beleidigt oder bedroht, nach dem Zubodenbringen sei er sogar “sehr ruhig und vernünftig” gewesen.
Drei Wochen Krankenhaus, sechs Wochen arbeitsunfähig, bis heute Schrauben im Bein Dennoch bringt ein Gefängniswagen Cáceres schließlich ins Polizeipräsidium, dort wird um fünf Uhr ein Alkoholwert von 0,66 mg/l Atemluft festgestellt. Gegen sechs Uhr am Morgen wird er entlassen. Sein Weg führt ihn ins Krankenhaus, wo die multiplen Verletzungen aus der Nacht aufgenommen und schließlich operiert werden: drei Wochen Krankenhaus, sechs Wochen arbeitsunfähig, bis heute Schrauben im Bein. Cáceres, überzeugt davon, von einem Polizisten, der auf der Uniform den Namen “Oli” oder “Oliver” aufgedruckt gehabt habe, getreten worden zu sein, erstattet Anzeige. Zahlen belegen, dass solche Anzeigen in der Regel keinen Erfolg versprechen. Laut einer Auswertung der Ruhr-Universität Bochum werden 90 Prozent der Verfahren gegen Polizeibeamte eingestellt, so auch die Ermittlungen nach der Anzeige des Redakteurs. Nur eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Verbindung mit einem inzwischen erstellten biomechanischen Gutachten, wonach die Verletzung ohne Einwirkung von stumpfer Gewalt auf den Knöchel des Verletzten nicht denkbar sei, führen zu einer Wiederaufnahme – und zur Anklage gegen Oliver K.

VIA sz: Prozess gegen Polizisten:Falscher Zeitpunkt, falscher Ort