#Ermittlungen gegen Rechtsextreme – “Teutonico” und seine #Terrorzelle – #schauhin #pack

Die jetzt verhafteten Rechtsextremen planten offenbar gezielte Anschläge auf Betende in Moscheen. In einem Gespräch war nach SPIEGEL-Informationen die Rede von “Kommandos”, die in zehn Bundesländern zuschlagen sollten. (…) Nach SPIEGEL-Informationen soll der mutmaßliche Anführer der rechtsextremen Truppe, Werner S., 53, an dem Wochenende in Minden seine Pläne skizziert haben: Man solle in kleineren Gemeinden Muslime angreifen, beim Beten in Moscheen. Zwei der Männer wurden nach Erkenntnissen der Ermittler auserkoren, die Waffen zu beschaffen. Alle zusammen sollten das nötige Geld aufbringen: 50.000 Euro. Parallel dazu sollten mögliche Anschlagsziele ausgekundschaftet werden. Trifft der Verdacht der Bundesanwaltschaft zu, hätte es in Deutschland Moschee-Massaker geben sollen, ähnlich wie im Frühjahr 2019 im neuseeländischen Christchurch, wo ein Angreifer in zwei Gebetshäusern 51 Menschen erschoss. In einem Gespräch, das wenige Tage nach dem Treffen in Minden abgehört wurde, war die Rede von mehreren “Kommandos”: “Zehn Männer” sollten in “zehn Bundesländern” zuschlagen. Durch die Anschläge, so erhofften es sich die Rechtsextremen offenbar, würden Gegenangriffe provoziert – die dann in einer Art Bürgerkrieg enden würden. Die mutmaßlichen Terrorpläne wurden vereitelt: Seit diesem Wochenende sitzen zwölf Rechtsextreme in Untersuchungshaft. Vier von ihnen gelten der Bundesanwaltschaft als Mitglieder der Terrorzelle, acht als Unterstützer – darunter ausgerechnet ein Verwaltungsmitarbeiter der nordrhein-westfälischen Polizei. Die Festnahmen verdeutlichen erneut, dass die Bedrohung durch Rechtsextremismus gestiegen ist. Die Polizei stuft inzwischen 53 Männer und Frauen als rechtsextreme “Gefährder” ein, Ende 2016 waren es noch 22. Ihnen trauen Staatsschützer schwere Gewalttaten zu, bis hin zu Anschlägen. (…) Die Männer vernetzten sich nach Erkenntnissen der Ermittler auch in mehreren Chatgruppen. Über die digitalen Kanäle soll Werner S. versucht haben, Männer zu rekrutieren, die “intelligent, hart, brutal, schnell” seien. Geplant war offenbar anfangs, eine Art Untergrundarmee aufzubauen, nach dem Vorbild der rechtsradikalen Freikorps in der Weimarer Republik. (…) Das Gewaltpotenzial der “Gruppe S.” zeigte sich spätestens bei den bundesweiten Razzien am vergangenen Freitag. In Mickhausen bei Augsburg, beim mutmaßlichen Rädelsführer Werner S., stellten die Beamten eine schussbereite 9-Millimeter-Pistole inklusive Munition sicher. Auch bei einem angeblichen Terror-Komplizen in Nordrhein-Westfalen entdeckten Spezialkräfte in großem Umfang Waffen – darunter selbst konstruierte Eierhandgranaten. Bei Thomas N. in Minden, einem mutmaßlichen Mitglied der Terrorgruppe, fanden die Polizisten unter anderem eine Armbrust sowie Äxte, Morgensterne und zahlreiche Messer. Laut Ermittlern hat der 55-Jährige eine Affinität zur Ideologie der sogenannten Reichsbürger und zu germanischen Mythen. Er wolle “gern nach Walhall”, schrieb er in einer abgefangenen Nachricht – die Ruhmeshalle für die in der Schlacht Gefallenen. Auch der beschuldigte Verwaltungsmitarbeiter der nordrhein-westfälischen Polizei pflegte offenbar einen Hang zum nordischen Brauchtum. Im Internet postete er Fotos, die ihn als germanischen Krieger verkleidet zeigen, mit Schwert und einem mit Runen verzierten Schild. Die Bundesanwaltschaft rechnet auch ihn dem “rechtsextremen Spektrum” zu. Offenbar wollte sich die Gruppe zudem mit sogenannten “Slam-Guns” ausrüsten, wie sie auch der antisemitische Attentäter von Halle verwendet hatte. In von den Behörden abgefangenen Gesprächen sollen die Rechtsextremen die großkalibrigen Schrotflinten bisweilen mit dem Codewort “Elektroroller” bezeichnet haben, die dazugehörige Munition als “Akkus”. Eine dieser “Slam-Guns” wurde, nebst 100 Schuss Munition, bei dem mutmaßlichen Terrorhelfer Steffen B., 35, im Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt entdeckt. Bei Tests stellten Kriminaltechniker die Schusskraft solcher selbst gebauten Waffen fest: Sie hätte die Schrotkugeln bis zu 13 Zentimeter tief in menschliche Körper geschossen.

via spon: Ermittlungen gegen Rechtsextreme “Teutonico” und seine Terrorzelle

Vorbild “#Christchurch”: Rechtsextreme planten #Massaker in #Moschee – #terror #schauhin

Deutsche Ermittler haben am Freitag offenbar ein hochgefährliches Netzwerk gesprengt. Zwölf Deutsche im Alter von 31 bis 60 Jahren sind am Freitag festgenommen worden. Mittlerweile zeigt sich: Es dürfte sich um besonders gefährliche Kameraden handeln. Laut Bild-Informationen plante die Gruppe verheerende Anschläge. Das soll ein V-Mann den Ermittlungsbehörden berichtet haben. Die Rechtsextremem hatten offenbar vor, eine Moschee anzugreifen. Ihr Vorbild: Das grausame Attentat auf eine Moschee in Christchurch – mit 51 Toten. Eine 40-köpfige Sonderkommission hat gegen die Gruppe ermittelt. Im Morgengrauen stürmten sie am Freitag die Wohnung des mutmaßlichen Anführers im Landkreis Augsburg. (…) Kennengelernt haben sich die Männer über Internet-Foren. Dort tauschten sie sich aus, teilten Baupläne für Waffen. Mindestens zehn Mitglieder trafen sich vor einer Woche – am Samstag – in Minden (Nordrhein-Westfalen) zum ersten Mal. Das Treffen dürfte ausschlaggebend für die Sonderermittler gewesen sein: Gefahr in Verzug. Die Festgenommenen sollen nach Angaben der Welt am Sonntag unter dem Namen “Der harte Kern” fungiert haben. Sie unterhielten Kontakte zu der Gruppierung “Soldiers of Odin”. Dabei handelt es sich um eine internationale rechtsextremistische Organisation, die im Oktober 2015 in Finnland gegründet wurde.

via kurier: Vorbild “Christchurch”: Rechtsextreme planten Massaker in Moschee

siehe auch: Rechtsextreme Terrorgefahr – Kein Ende der Eskalation in Sicht. Die vom Bundesgerichtshof verfügten Haftbefehle zeigen: Es gibt keine Entwarnung bei der rechtsextremen Bedrohung. Es ist ernst. Zwölf Männer hat die Bundesanwaltschaft festnehmen lassen, zwölf Rechtsextremisten. Männer, die sich über Monate in Chats hochschaukelten, in ihren Hass auf liberale Politiker, auf Geflüchtete, auf Muslime. Die sich teils in Bürgerwehren organisierten und schließlich mehr wollten: Waffen, Gewalt, einen Bürgerkrieg. Terror. So sieht es die Bundesanwaltschaft. Und wie es bisher ausschaut, hat sie dafür gute Gründe. Die Festgenommenen waren zwar keine langjährigen Szenekader wie die Neonazis der zuletzt verbotenen „Combat 18“-Gruppe. Aber auch diese Männer waren offenbar fest zur Gewalt entschlossen. Sie suchten aktiv nach Waffen, hatten einige schon in Besitz, schmiedeten Pläne bei persönlichen Treffen; Terrorzelle „Der harte Kern“ Gruppen-Anführer galt als rechtsextremer Gefährder. Nach der Zerschlagung einer mutmaßlichen rechten Terrorzelle werden immer mehr Details bekannt. Wie die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf Ermittlerkreise berichtet, agierte die Gruppe unter dem Namen „Der harte Kern“. Die Männer hätten unter anderem Bezüge zu der rechtsextremen Gruppierung „Soldiers of Odin“ (SOO) gehabt, einer 2015 in Finnland gegründeten, rechtsextremistischen Bürgerwehr, die sich dann auch in Deutschland bildete.

Whose job is it to stop the livestreaming of mass murder?

There are calls for change after Facebook twice hosted livestreams of deadly attacks. But eradicating undesirable online content can be fraught. When a soldier in Thailand killed 29 people and injured more than 50 others last weekend, his bloody rampage was reportedly broadcast live to Facebook for almost five hours before it was taken down. The attack happened almost a year after the Christchurch shooter livestreamed 72 minutes of his attack on two mosques that left 51 people dead and 50 injured. The latest incident has revived questions about who should be responsible for removing harmful content from the internet: the networks that host the content, the companies that protect those networks, or governments of the countries where the content is viewed. Australia’s communications minister, Paul Fletcher, wrote in an opinion piece this week that it was “frankly pretty surprising that a government needs to request that measures be in place to protect against the livestreaming of murder”.

via guardian: Whose job is it to stop the livestreaming of mass murder?

https://twitter.com/FFRAFAction/status/1228970774981234688

Terrorzelle zerschlagen : Rechtsextreme sollen „schwerste Anschläge“ geplant haben

Sicherheitsbehörden haben eine mutmaßliche Terrorgruppe zerschlagen: Sie habe geplant, mit Anschlägen auf Politiker, Asylsuchende und Personen islamischen Glaubens bürgerkriegsähnliche Zustände herbeizuführen. Unter Federführung des Landeskriminalamts Stuttgart haben die Sicherheitsbehörden am Freitag in sechs Bundesländern eine mutmaßliche rechtsterroristische Vereinigung aus fünf Mitgliedern und acht Unterstützern im Alter zwischen 31 und 60 Jahren zerschlagen. Zwölf Personen wurden vorläufig festgenommen. Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft hatten sich im September zunächst fünf Männer zu einer rechtsextremen Terrorgruppe zusammengeschlossen, mit dem Ziel, „die Staats- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu erschüttern und letztlich zu überwinden“. Die Gruppe habe geplant, mit Anschlägen auf Politiker, Asylsuchende und Personen islamischen Glaubens bürgerkriegsähnliche Zustände herbeizuführen. Acht mutmaßliche Unterstützer sollen dann zugesagt haben, der Vereinigung Geld zukommen zu lassen, Waffen zu beschaffen oder künftig an Anschlägen mitzuwirken. Die Beschuldigten hätten untereinander telefonisch und über verschiedene Messengerdienste in Kontakt gestanden und in Chats auch Bilder von Waffen geteilt. Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) sagte, durch die Ermittlungen mit höchster Priorität seien „schwerste Anschläge“ verhindert worden. (…) Der Fall sei ein Beispiel für ein neues Phänomen, das die Sicherheitsbehörden seit einiger Zeit im Rechtsextremismus beobachteten und das eine neue Herausforderung darstelle. Rechtsextremistische Akteure fänden sich in der virtuellen Welt und bildeten dann in der realen Welt „eine neue Einheit“, berichtete Reul. „Dieser aktuelle Fall zeigt aber auch, dass unsere Ermittlungs- und Aufklärungsfähigkeiten in der digitalen Welt besser sind, als manche denken.“

via faz: Terrorzelle zerschlagen : Rechtsextreme sollen „schwerste Anschläge“ geplant haben

siehe auch: Terrorverdächtige kommen in Untersuchungshaft. Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof haben Haftbefehl gegen zwölf Rechtsextreme erlassen. Bei einem der Beschuldigten gibt es nach SPIEGEL-Informationen womöglich eine Verbindung zum mutmaßlichen Lübcke-Mörder. (…) Bei den Durchsuchungen sollen die Ermittler auf mehrere Waffen gestoßen sein, darunter ist nach SPIEGEL-Informationen eine selbstgebaute “Slam”-Gun. Eine ähnliche Schusswaffe besaß auch der antisemitische Attentäter von Halle. Der Mann, bei dem die “Slam”-Gun gefunden wurde, Steffen B., wird von den Ermittlern zum Unterstützerkreis der mutmaßlichen Terrorgruppe gerechnet. Er soll Bezüge zu einer rechtsextremen Bürgerwehr haben. Auch bei weiteren Verhafteten gab es in der Vergangenheit Verbindungen in die rechtsextreme Szene. So nahm ein mutmaßlicher Terror-Unterstützer, Markus K., 34, nach SPIEGEL-Informationen am 1. Mai 2009 an einem berüchtigten Neonazi-Aufmarsch in Dortmund teil. Damals griffen mehrere Hundert Rechtsextremisten eine Gewerkschaftsdemo an. Unter den von der Polizei damals festgesetzten Neonazis befanden sich auch Stephan Ernst, der spätere mutmaßliche Mörder des CDU-Politikers Walter Lübcke, und sein möglicher Mordhelfer Markus H. Die Fahnder hatten die mutmaßliche Terrorzelle seit September im Visier. Die Behörden tauften die rechtsextreme Truppe intern “Gruppe S.”, benannt nach dem angeblichen Anführer, Werner S. Der 53-Jährige war nach SPIEGEL-Informationen vor mehreren Monaten als “Gefährder” eingestuft worden. Ihnen trauen Staatsschützer schwere Gewalttaten zu – bis hin zu Terroranschlägen.

Amtsgericht Zittau – Migranten als „Ungeziefer“ beleidigt – Keine Volksverhetzung?

Ein Rentner steht wegen Volksverhetzung vor Gericht. Er hatte Migranten als „Ungeziefer“ bezeichnet. Und wurde vom Amtsgericht Zittau freigesprochen. Was fällt in dieser Republik unter Volksverhetzung? In Paragraf 130 Strafgesetzbuch sind die Tatbestandsmerkmale festgelegt. „Hetze“ wird hier auf das gesellschaftliche Gesamtgefüge bezogen und liegt dann vor, wenn der öffentliche Frieden gefährdet ist beziehungsweise gestört wird. Das erfolgt meist durch Hetze gegen eine „nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung“ (§130). Mithilfe von Äußerungen werde zu Hass aufgestachelt oder zu Gewalttätigkeiten direkt oder indirekt aufgefordert. Volksverhetzung ist auch, wenn die Menschenwürde angegriffen, ein Individuum oder eine Gruppe „beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet“ werden. Hierfür sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Wie also müsste entsprechend §130 geurteilt werden, wenn ein Mann Migranten als „aufdringliches und freches Ungeziefer“ und als nach Deutschland angeblich „eingeschleuste Verbrecher und Mörderbanden“ bezeichnet? (…) Kai Ronsdorf, Richter am Amtsgericht Zittau, sieht das offenbar anders. Ein Rentner aus dem am äußerst östlichen sächsischen Rand der Republik gelegenen Beiersdorf hatte im vergangenen Sommer seine rassistischen Positionen und Unzufriedenheiten in Sachen Asyl via Tastatur in das soziale Netzwerk „ask.fm“ kommuniziert. „Alle haben die Schnauze restlos voll mit aufdringlichen und frechen Ungeziefer … die Asyl und Hilfe mit Mord und Vergewaltigung danken“, wird der Rentner von der „Sächsischen Zeitung“ am 7. Februar zitiert. Und weiter: „Alle haben diese schwarze Pest restlos satt.“ Das stufte die Staatsanwaltschaft Görlitz als Volksverhetzung ein, da alle in Deutschland Asyl suchenden Menschen wissentlich unwahr kriminalisiert würden – womit der Tatbestand der Hetze gegenüber einer Gruppe gewährleistet wäre. (…) Amtsrichter Ronsdorf stufte den Post jedoch nicht als strafbar ein und erkannte gegen die Forderungen der Staatsanwaltschaft auf Freispruch. Wie die „Sächsische Zeitung“ den Richter zitiert, hätten sich die Worte „nicht gegen alle Asylbewerber“ gerichtet – sondern vielmehr nur gegen kriminelle: „Das fällt unter Meinungsfreiheit“ und sei nicht strafbar. Daraus ergibt sich gemäß dem Urteilsspruch, dass Menschen, die kriminell werden, entmenschlicht und in ihrer Würde verletzt werden dürfen. Der §130 scheint für sie nicht zu gelten. Auf Anfrage der FR äußerte sich der für die Presse des Amtsgerichts Zittau zuständige Jurist Thomas Maaß: „Der zuständige Richter hat den Angeklagten aus rechtlichen Gründen freigesprochen. Nach seiner mündlichen Urteilsbegründung … handele es sich bei den vom Angeklagten bezeichneten Personen nicht um einen ‚hinreichend bestimmten Teil der Bevölkerung‘ – nur ein solcher fällt als Angriffsobjekt in den Anwendungsbereich des § 130 Abs. 1 StGB. I(…) Es ist nicht das erste Mal, dass Kai Ronsdorf mit einem fragwürdigen Urteil in Erscheinung tritt. Januar 2017 sprach der Richter eine Frau frei, die sich wegen § 86a StGB – Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – vor dem Amtsgericht Zittau verantworten musste. Die Frau hatte auf Facebook ein Bild gepostet, dass den Zittauer Marktplatz zu Zeiten des Nationalsozialismus zeigte. Darauf waren neben einer Ansammlung von Menschen Häuser zu sehen, die mit teils deutlich erkennbaren Hakenkreuzfahnen geschmückt waren. Das Hakenkreuz, weil Nazi-Kennzeichen, ist ein in Deutschland verbotenes Symbol, weshalb es zur Anklage kam.

via fr: Amtsgericht Zittau – Migranten als „Ungeziefer“ beleidigt – Keine Volksverhetzung?

#Ermittlungen gegen Rechtsextremisten – #Polizeimitarbeiter unter den Festgenommenen bei #Großrazzia – #schauhin #terror #razzia

Der Generalbundesanwalt geht gegen mutmaßliche Mitglieder und Helfer einer rechtsextremen Terrorgruppe vor, darunter ein Polizeimitarbeiter. Nach SPIEGEL-Informationen fanden Ermittler außerdem eine selbstgebaute Schusswaffe. Nach Razzien gegen mutmaßliche Mitglieder und Helfer einer rechtsextremen Terrorgruppe hat die Bundesanwaltschaft zwölf Verdächtige vorläufig festnehmen lassen. Nach SPIEGEL-Informationen gehen die Ermittler von einem dringenden Tatverdacht aus. Gegen die Männer sollen nun Haftbefehle beantragt werden. Die Gruppe soll Anschläge auf Politiker, Asylsuchende und Muslime geplant haben. Das Ziel der mutmaßlichen Rechtsterroristen sei es gewesen, die Staats- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik “zu erschüttern und letztlich zu überwinden”, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Als Zwischenschritt schwebte der Gruppe offenbar vor, durch schwere Gewalttaten bürgerkriegsähnliche Zustände herbeizuführen. Die mutmaßliche Terrorgruppe soll sich im September 2019 gegründet haben und umfasst nach Erkenntnissen der Ermittler fünf Mitglieder – von ihnen wurden vier festgenommen. Als mutmaßlicher Anführer soll der 53-jährige Werner S. aus dem Landkreis Augsburg fungiert haben. Die Männer haben sich laut der Ermittlungen in Chatgruppen vernetzt, mehrmals hätten sie sich aber auch persönlich getroffen.
Acht weitere Unterstützer sollen versprochen haben, die Gruppe mit Geld oder Waffen zu unterstützen. Sie wurden allesamt festgenommen. Bei den Durchsuchungen sollen die Ermittler auf mehrere Waffen gestoßen sein, darunter eine selbst gebaute “Slam”-Gun. Eine ähnliche Schusswaffe besaß auch der antisemitische Attentäter von Halle. Bei einem der Verdächtigen soll es sich um einen Verwaltungsmitarbeiter der Polizei in Nordrhein-Westfalen handeln.

via spon: Ermittlungen gegen Rechtsextremisten Polizeimitarbeiter unter den Festgenommenen bei Großrazzia

siehe auch: Durchsuchungen in mehreren deutschen Städten wegen des Verdachts der Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung u.a. – #schauhin #terror. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen fünf namentlich bekannte Beschuldigte, gegen die der Anfangsverdacht besteht, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet und sich an ihr mitgliedschaftlich beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 StGB). Des Weiteren richten sich die Ermittlungen gegen acht weitere Beschuldigte. Sie sind verdächtig, die vorgenannte Vereinigung unterstützt zu haben (§ 129a Abs. 5 Satz 1 StGB). Die Bundesanwaltschaft lässt daher seit heute Morgen (14. Februar 2020) aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs an insgesamt 13 Orten in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie Sachsen-Anhalt die Wohnungen sowie sonstige Räumlichkeiten der Beschuldigten durchsuchen; 12 Festnahmen – auch in NRW: Ermittler nehmen rechtsterroristische Gruppe hoch – pikantes Detail kommt ans Licht. Die Bundesanwaltschaft hat am Freitag bekannt gegeben, dass sie gegen fünf Beschuldigte wegen des Anfangsverdachts der Gründung und Mitgliedschaft einer rechtsterroristischen Vereinigung ermittelt. Werner S, Michael B., Thomas N. und Tony E. wurden vorläufig festgenommen, hieß es am Mittag. Acht weitere Beschuldigte sind verdächtig, die Vereinigung unterstützt zu haben. Dabei handelt es sich um Thorsten W., Ulf R., Wolfgang W, Markus K., Frank H., Marcel W., Stefan K. und Steffen B. S In NRW wurden vier Wohnungen durchsucht worden: Zwei in Minden, eine in Porta Westfalica und eine in Hamm. Die Gruppierung setze sich zusammen aus Mitgliedern einer rechtsextremen Szene, „die wir schon länger im Blick hatten“, sagte Innenminister Herbert Reul. In Zusammenhang mit den Razzien ist ein Verwaltungsmitarbeiter der Polizei in NRW suspendiert worden, so Reul.

Nach Verbot: Rechtsextreme Demo in Bamberg findet doch statt

Die Stadt Bamberg hatte eine rechtsextreme Demo in der Innenstadt zunächst untersagt. Nach einem Hinweis des Bayreuther Verwaltungsgerichts hat die Stadt entschieden, den Aufmarsch zu dulden. Zusätzlich wurde ihr die Bewerbung einer Gegendemo untersagt. Das Bayreuther Verwaltungsgericht hat nicht nur einen Aufmarsch der rechtsextremen Partei “Der Dritte Weg” am Samstag in Bamberg zugelassen, der dortigen Stadtverwaltung hat die Justiz zudem Werbung für die Gegenveranstaltung “Fest der Demokratie” untersagt. Nach Auskunft von Ulrike Siebenhaar, Sprecherin der Stadt Bamberg, muss die Stadt nun sogar einen entsprechenden Facebook-Eintrag löschen. Begründet worden sei die Entscheidung laut Siebenhaar mit der Neutralitätspflicht der Stadt. Weitere rechtliche Schritte gegen diese Entscheidung werde man nicht unternehmen. Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD) werde bei der Gegenveranstaltung aber in seiner Rolle als offizieller Vertreter der Stadt als Redner auftreten.

via nordbayern: Nach Verbot: Rechtsextreme Demo in Bamberg findet doch statt