TECH IN DER PFLICHT “Förderung gewalttätiger Aktivitäten”: Nach #Amoklauf sieht Kanada ChatGPT in der Pflicht

KI-Minister nach Treffen mit OpenAI-Vertretern: “Eine interne Überprüfung allein reicht nicht aus, wenn die öffentliche Sicherheit auf dem Spiel steht” Zwei Wochen nach den tödlichen Schüssen an einer Schule in Kanada haben Regierungsvertreter Verbesserungen bei der Gefahren-Meldekette des ChatGPT-Entwicklers OpenAI gefordert. “Eine interne Überprüfung allein reicht nicht aus, wenn die öffentliche Sicherheit auf dem Spiel steht”, erklärte Kanadas Minister für Künstliche Intelligenz (KI), Evan Solomon, am Mittwoch nach einem Gespräch mit dem führenden Sicherheitsteam des Plattform-Betreibers. Hintergrund des Treffens von Solomon und weiteren Ministern war die Gewalttat vom 10. Februar im westkanadischen Ort Tumbler Ridge, bei der insgesamt neun Menschen starben. Den Ermittlungen zufolge hatte eine 18-Jährige acht Menschen getötet, sechs davon in einer Schule, bevor sie sich das Leben nahm. Täterin soll Chatbot missbraucht haben Danach wurde bekannt, dass die 18-jährige Schützin Monate vor ihrer Tat den KI-Chatbot zur “Förderung gewalttätiger Aktivitäten” missbraucht haben soll, wie der Sender CBC berichtete. Laut Medienberichten soll sie dem KI-Bot ChatGPT Szenarien beschrieben haben, die Waffengewalt beinhalteten. OpenAI sperrte ihr Konto – eine Meldung an Strafverfolgungsbehörden erfolgte allerdings nicht.

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Bezeichnung als „Unterstützer der AfD“ rechtens: Molkerei-Unternehmer Theo Müller verliert vor Gericht

Campact protestierte mit einer Kampagne gegen die Nähe des Molkerei-Milliardärs Theo Müller zu Alice Weidel. Dieser leitete rechtliche Schritte ein. Nun hat das Landgericht Hamburg entschieden. Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Der Molkerei-Unternehmer Theo Müller darf als „Unterstützer der AfD“ bezeichnet werden. Diese Formulierung verletze nicht sein Persönlichkeitsrecht und sei eine zulässige Meinungsäußerung, weil es „tatsächliche Anknüpfungspunkte“ dafür gebe. Das berichten „Der Spiegel“ und die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ mit Bezug auf einen Beschluss, der den Medien vorliegt. (…) Müller hatte versucht, den Kernsatz der Kampagne „Theo Müller unterstützt die AfD“ anzugreifen. Nun wies das Landgericht Hamburg den Eilantrag auf einstweilige Verfügung zurück, wie „Der Spiegel“ berichtet. Es finde keine „durchgreifende Distanzierung von der AfD“ durch Müller statt, zitiert das Medium den Gerichtsbeschluss. Somit habe er keinen Unterlassungsanspruch. Dem Bericht zufolge kann Müller gegen den Beschluss noch Beschwerde einlegen. Das Landgericht habe „bedauerlicherweise abgelehnt, Campact zu untersagen, Unwahrheiten zu verbreiten. Aber: Wir leben in einem Rechtsstaat – Gott sei Dank – und haben diesen Spruch zu akzeptieren“, teilte Müller der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ mit. Weitere rechtliche Schritte werde er demnach nicht ergreifen

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siehe auch: Molkereigründer Theo Müller unterliegt vor Gericht gegen Campact. Die Organisation „Campact“ plakatiert, Molkereigründer Theo Müller „unterstützt die rechtsextreme AfD“. Das tue er in keiner Weise, sagt Müller. Er wollte Campact die Äußerung verbieten lassen. Das Landgericht Hamburg sieht es anders. Das Landgericht Hamburg hat den Antrag auf einstweilige Verfügung des Molkereigründers Theo Müller gegen die Kampagnenorganisation „Campact“ abgewiesen. Müller wollte Campact die Äußerung verbieten lassen: „Konzerngründer Müller unterstützt die rechtsextreme AfD“. Das Landgericht fasst diesen Satz nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als „zulässige Meinungsäußerung“ auf, die Müller nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletze (Az. 324 O 81/26). Der Begriff des „Unterstützens“, meint das Gericht, lasse sich „aus Sicht des verständigen Durchschnittsrezipienten zwanglos ohne das Vorhandensein eines dem Beweis zugänglichen Elements definieren“. Für das „Unterstützen“ einer Partei oder Gruppierung sei es bereits ausreichend, „wenn davon ausgegangen werden kann, dass der als ,Unterstützer’ Bezeichnete dieser eine nicht ablehnende Haltung gegenüber aufweist“. Es sei auch „problemlos denkbar“, dass jemand als „Unterstützer“ einer Partei angesehen werde, „ohne, dass er dieser in irgendeiner Form eine tatsächliche Zuwendung zukommen lässt“; “Unterstützer der AfD” Molkerei-Milliardär verliert Klage gegen NGO Laut Landgericht Hamburg darf der Unternehmer als “Unterstützer der AfD” bezeichnet werden. Vorlesen Artikel teilen Der Molkerei-Milliardär Theo Müller scheitert mit einem Eilantrag gegen eine Campact-Aktion. Müller darf als “Unterstützer der AfD” bezeichnet werden. Der Unternehmer Müller verklagte die NGO-Plattform Campact, die im Herbst letzten Jahres eine Kampagne gegen sein Unternehmen gestartet hatte. Im Rahmen dessen wurden laut Campact 28.000 Plakate und 2,2 Millionen Sticker verteilt. Zudem wurden kritische Slogans auf Gebäude in 18 verschiedenen Orten in Deutschland projiziert. “Alles AfD, oder was?” war dort etwa zu lesen – eine Anspielung auf den Müllermilch-Werbetext “Alles Müller oder was?”. Außerdem warb Campact ironisch für Müller mit dem Slogan: “Jetzt mit AfD Geschmack”.

Staats­an­walt­schaft sieht “Pinoc­chio” als zuläs­sige Kritik an Merz

Nach fast 400 Kommentaren zu einer Veranstaltung des Bundeskanzlers im vergangenen Oktober prüfte die Staatsanwaltschaft unter anderem eine Anspielung auf die berühmte Kinderbuchfigur. Es handele sich um erlaubte Machtkritik.   Die Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als “Pinocchio” hat für einen Facebook-Nutzer kein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellte das Verfahren nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung ein, weil es an einem hinreichenden Tatverdacht fehle. Es handele sich bei dem Post “um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige Machtkritik”, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Erklärung am Dienstag mit. Aus diesen Erwägungen sei auch ein anderes Verfahren wegen derselben Bezeichnung eingestellt worden. Anlässlich eines Besuchs von Merz im Oktober in Heilbronn hatten Nutzer einen Facebook-Post der örtlichen Polizei fast 400 Mal kommentiert, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten. Bei 38 Beiträgen müsse die Staatsanwaltschaft prüfen, ob sie strafbar sind – darunter der Satz “Pinocchio kommt nach HN”. In dem Facebook-Post des Polizeipräsidiums Heilbronn ging es seinerzeit um ein Flugverbot, das im Zuge des Kanzlerbesuchs verhängt worden war.

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Rassismus in Behörden – über diese Studie will Innenminister Dobrindt nicht reden

13.000 Befragte, sechs Millionen Euro Kosten: Trotzdem versenkt das Innenministerium eine Untersuchung über Rassismus bei Bundespolizei, Zoll, Bamf. Weil Alexander Dobrindt die Ergebnisse nicht passen? Ein Spitzenbeamter, zwei Minister, Dutzende Journalisten: Das Interesse war groß, als Innenminister Alexander Dobrindt am Dienstag vorvergangener Woche eine Dunkelfeldstudie zu häuslicher und sexualisierter Gewalt  vorstellte. Der CSU-Politiker saß zwischen BKA-Präsident Holger Münch und Familienministerin Karin Prien (CDU) und lobte, dass es nun endlich Belege für etwas gebe, das viele bislang nur erahnt hätten. Gewalt sei in Partnerschaften und Gesellschaft viel weiter verbreitet als befürchtet. Abends berichtete die »Tagesschau« – gleich zu Beginn. Nur drei Tage später veröffentlichte Dobrinds Ministerium eine weitere wegweisende Studie. Auch sie liefert Belege für ein Problem, das viele vermuten, dessen Ausmaß aber bislag nie gründlich untersucht worden ist: Rassismus in deutschen Behörden. Sechs Millionen Euro hat sich das Innenministerium die mehrjährige Arbeit des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) kosten lassen: Fachleute von zehn Forschungseinrichtungen haben in 23 Projekten untersucht, wie ausgeprägt Rassismus in deutschen Behörden ist. Die Wissenschaftler gingen in Gesundheitsämter, befragten Muslime, werteten Datensätze von mehr als 400 Jobcentern aus. Fast 250 Seiten hat der Abschlussbericht mit dem Titel »Rassismus in deutschen Institutionen und institutioneller Rassismus in Deutschland«. Eine derart umfangreiche Studie zu dem Thema hat es hierzulande noch nicht gegeben. Die Veröffentlichung der Ergebnisse aber fand still und leise statt. Keine Pressekonferenz, keine O-Töne, nicht einmal eine Mitteilung für Medien verschickte Dobrindts Haus. Lediglich auf der Website des Innenministeriums tauchte eine Nachricht auf. An einem Freitagnachmittag. Unter der Rubrik »Kurzmeldungen«. Frustrierte Wissenschaftler Es wirkt, als habe das Ministerium die Studie gezielt versenkt. Weil dem Minister die Ergebnisse nicht genehm waren? Beteiligte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vermuten das. »Herr Dobrindt scheint keine große Lust zu haben, sich mit strukturellem Rassismus in deutschen Behörden ernsthaft zu befassen«, sagt Sina Arnold von der Technischen Universität Berlin dem SPIEGEL. Die Sozialwissenschaftlerin war als eine von 23 Projektleiterinnen für einen Teilbereich der Studie verantwortlich und ärgert sich darüber, wie das Ministerium mit ihrer Arbeit umgeht. »Durch die unangekündigte Meldung am Freitag hatten wir noch nicht einmal die Chance, die Veröffentlichung mit eigener Pressearbeit zu begleiten, sagt sie. Die Studie bekomme dadurch nicht die Aufmerksamkeit, die sie verdiene. Dabei habe das Ministerium an der Entstehung großen Anteil gehabt, sagt Arnold und meint damit nicht nur die Finanzierung. »Für Forschende ist es extrem hilfreich, ein Ministerium im Rücken zu haben«, sagt sie. »Da gehen manche Türen auf, die sonst verschlossen bleiben.« Sie bezieht sich auf den eigentlichen Kern der Studie, die Befragung von vier Bundesbehörden. Fast 13.000 Beschäftigte des Asylamtes Bamf, der Bundesagentur für Arbeit, der Bundespolizei und des Zolls füllten einen Fragebogen aus.

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Pennsylvania man, 18, traveled to California to have sex with girl, 13, then commit suicide with her: DOJ – #nve #764 #terror

A Pennsylvania man is being accused by federal prosecutors of traveling to California to have sex with a 13-year-old girl in a plot that would have culminated in both their suicides if not for law enforcement intervention.   Officials with the U.S. Department of Justice held a press conference and released a complaint surrounding the allegations against Matthew Edward Pysher on Monday morning. The complaint, filed Sunday in Los Angeles, charges Pysher, 18, with travel with intent to engage in illicit sexual conduct.   According to the complaint, Pysher groomed and encouraged a girl, listed as “Minor Victim One,” to send him sexually explicit material and images of self-harm over a Discord server. Discord is an instant messaging and voice communication platform.   The complaint stated that the victim met Pysher in a server related to individuals suffering from mental illness.  “Among other things, Pysher specifically encouraged Minor Victim One, via chat messages, to engage in acts of self-harm, including by establishing a Discord server where [the victim] could be filmed using blades to cut herself,” the complaint states, adding that the victim only recently turned 13 years old.  The abuse culminated in Pysher traveling from eastern Pennsylvania, specifically the borough of Bangor, to Los Angeles to meet the young girl for sexual activity, the complaint explained. (…) According to the complaint, law enforcement was able to obtain emergency disclosures and located both Pysher and Minor Victim One at the motel.   “Also inside the room [were] condoms, a knife, lubricant, razor blades, bloody tissues and an American Airlines boarding pass for Flight AA827 from Philadelphia to Los Angeles in Pysher’s name,” the complaint states. A faraday bag, which blocks electronic signals, was also found near Pysher’s cell phone. In the wake of the young girl being found in Castaic, she told law enforcement that Pysher came to California specifically to see her and engage in sexual acts. Also, in a chilling revelation, the girl said they had planned on committing suicide together but were unable to because law enforcement found them. (…) In a press release that was also issued Monday, the Department of Justice explained the teenage suspect is part of a nihilistic violent extremist (NVE) group called 764, whose members, according to federal officials, are known to “engage in criminal conduct within the United States and abroad in furtherance of political, social or religious goals that derive primarily from a hatred of society at large and a desire to bring about its collapse by sowing indiscriminate chaos, destruction and social instability.” “NVEs often target vulnerable individuals, including minors, and frequently use social media platforms to share child sexual abuse material or gore material or to groom victims toward committing acts of violence,” the DOJ said in the press release. “NVEs and their members frequently extort or blackmail victims into complying with NVE demands, which vary but may include self-mutilation, online and in-person sexual acts, harm to animals, sexual exploitation of siblings and others, acts of violence and threats of violence, suicide and murder.”

via ktla5: Pennsylvania man, 18, traveled to California to have sex with girl, 13, then commit suicide with her: DOJ

siehe auch: Pennsylvania Man Arrested at Castaic Motel Federally Charged After Grooming Minor Victim into Engaging in Acts of Self-Harm. A Pennsylvania man has been arrested and federally charged after grooming a girl who recently turned 13 years old to send him sexually explicit material of herself and images of self-harm over the internet, a pattern of abuse consistent with nihilistic violent extremist (NVE) ideology that culminated in law enforcement rescuing her at a Santa Clarita Valley motel. Matthew Edward Pysher, 18, of Bangor, Pennsylvania, was arrested late Friday in Castaic and is expected to make his initial appearance this afternoon in United States District Court in downtown Los Angeles. Pysher is charged in a federal criminal complaint with travel with intent to engage in illicit sexual conduct, a felony punishable by up to 30 years in federal prison. “The facts charged in this case are chilling,” said First Assistant United States Attorney Bill Essayli. “If your children have access to use the internet, sadistic predators may have access to your kids. Law enforcement will continue to aggressively investigate and prosecute those who seek to harm children. We advise parents to keep their kids offline.” “The subject arrested this weekend is one of a growing number of alleged nihilistic violent extremists who prey on children and talk them into compromising sex acts and self-mutilation,” said Akil Davis, the Assistant Director in Charge of the FBI’s Los Angeles Field Office. “The FBI and our law enforcement partners are committed to finding and holding accountable these sadistic predators and ensuring they face serious consequences for their vile acts.” (…) Based on a review of the contents of the victim’s smartphone and Pysher’s online activities, law enforcement believes that Pysher is associated with NVE ideology. The complaint details the nature of NVEs, including 764, a group whose members are known to the FBI to engage in criminal conduct within the United States and abroad in furtherance of political, social, or religious goals that derive primarily from a hatred of society at large and a desire to bring about its collapse by sowing indiscriminate chaos, destruction, and social instability. NVEs often target vulnerable individuals, including minors, and frequently use social media platforms to share child sexual abuse material or gore material or to groom victims toward committing acts of violence. NVEs and their members frequently extort or blackmail victims into complying with NVE demands, which vary but may include self-mutilation; online and in-person sexual acts; harm to animals; sexual exploitation of siblings and others; acts of violence; and threats of violence, suicide, and murder.

Früherer NPD-Politiker und Bandidos-Rocker Peter B. in Haft

Der ehemalige NPD-Politiker und Bandidos-Rocker Peter B. ist in Neumünster festgenommen worden. Das hat die Staatsanwaltschaft Kiel gegenüber NDR Schleswig-Holstein bestätigt. Der 52-Jährige sitzt demnach seit Montag in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, zusammen mit einem 58-Jährigen im vergangenen Jahr Tresore in zwei Einfamilienhäusern und einem Gewerbebetrieb in Neumünster aufgebrochen zu haben. Der Wert der Beute soll im sechsstelligen Bereich liegen.

via ndr: Früherer NPD-Politiker und Bandidos-Rocker Peter B. in Haft

siehe auch: Beute im Wert von 117.000 Euro : Ex-NPD-Chef als Serien-Einbrecher vor Gericht Neonazi, Rocker, Krimineller. In Kiel steht jetzt der ehemalige Parteivorsitzende der rechtsextremen NPD, Peter Borchert (51), vor Gericht. Dem Ex-Landeschef der Partei, die sich inzwischen „Die Heimat“ nennt, wird schwerer Einbruchdiebstahl vorgeworfen. Auch interessant Vor dem Landgericht begann am Montag ein neuer Prozess gegen den Ex-Funktionär und späteren Bandidos-Rocker Borchert. Der tätowierte Glatzkopf soll in Schleswig-Holstein bei einer ganzen Reihe von Wohnungseinbrüchen mitgemacht haben. Insgesamt sollen er und seine mutmaßliche Komplizen Chris-Pascale B. (35) und Mike M. (32) Beute im Wert von rund 117.000 Euro gemacht haben. Borchert gilt als Schwergewicht in der norddeutschen Neonazi-Szene: Bevor er bei den Rockern einstieg, war er bereits in den 1990er-Jahren einer der Macher des ehemaligen Neonazi-Treffs „Club 88“ in Neumünster und bis 2003 NPD-Vorsitzender in Schleswig-Holstein. Peter Borchert im Kreis von Rockern bei einer Reise nach Frankreich Foto: ANTIFA-KIEL Zum Prozessauftakt herrschte auf der Anklagebank zunächst Schweigen. Alle drei Angeklagten sind gerichtserfahren, haben viele Vorstrafen (unter anderem Waffenhandel, Körperverletzung, Einbrüche).

siehe dazu auch: Ehemaliger NPD-Landeschef Peter Borchert festgenommen (2010). Im Zusammenhang mit einem bewaffneten Überfall im Januar hat die Polizei am Morgen drei mutmaßliche Gewalttäter in Neumünster festgenommen. Nach Informationen der „NDR 1 Welle Nord“ soll sich unter den Festgenommenen auch der ehemalige NPD-Politiker Peter Borchert befinden. Dienstag, 27. April 2010 Zwei Mitglieder der Rockerbande „Bandidos“ und ein so genannter Unterstützer sollen diesen Morgen dingfest gemacht worden sein. Hintergrund des Einsatzes sei der bewaffnete Überfall auf zwei Mitglieder der rivalisierenden „Red Devils“ im Januar in einem Schnellrestaurant in Neumünster. Ein 45-Jähriger wurde bei der Messerattacke lebensgefährlich, ein 50-Jähriger schwer verletzt. „Nach der Verhaftung von zwei Mitgliedern der ‘Hells Angels’ vor zwei Wochen ist uns mit den heutigen Verhaftungen ein weiterer, bedeutender Ermittlungserfolg gelungen, der diese Gruppe nachhaltig schwächen wird“, so Hans-Werner Rogge, Direktor des Landeskriminalamtes. Dies werde ihm zufolge ganz wesentlich zur Beruhigung in Schleswig-Holstein beitragen. Peter Borchert soll offenbar der Hauptverdächtige der Polizei sein. Borchert wird der militanten rechtsextremen Szene zugeordnet und hat zwischen 2000 und 2003 den Landesverband der NPD in Schleswig-Holstein geführt. Bei der Gründung der „Bandidos“ in Neumünster galt er als treibende Kraft. Bereits kurz nach dem Überfall in Neumünster stand Borchert im Verdacht, beteiligt gewesen zu sein.

Ein Schüler mit Messer verletzt – 13-Jähriger nach Bedrohungslage an Schule in Bretten festgenommen – #terror

An der Pestalozzischule in Bretten hat ein 13-jähriger Schüler einen anderen mit einem Messer verletzt. Den Behörden war er bereits Wochen vorher durch Äußerungen im Internet aufgefallen. An der Pestalozzischule in Bretten (Kreis Karlsruhe) hat es am Montagvormittag einen Großeinsatz gegeben. Laut Polizei hat ein 13 Jahre alter Schüler gegen 8 Uhr einen anderen Jungen mit einem Messer leicht verletzt. (…) Vor wenigen Wochen waren die Behörden bereits auf den 13-Jährigen aufmerksam geworden, da er rechtsextremistische Äußerungen im Internet von sich gab, wie das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg mitteilte, das nun die Ermittlungen übernommen hat. Das Kompetenzzentrum gegen Extremismus beim Staatsschutz sowie das Anti-Terrorismuszentrum des LKA seien involviert. Man habe bereits Kontakt zur Familie des Jungen sowie zum örtlichen Jugendamt hergestellt. Nach Messerangriff an Schule in Bretten ermittelt das LKA Da der 13-Jährige noch nicht strafmündig ist, wird es auch kein strafrechtliches Verfahren geben, wie das LKA weiter mitteilt. Dennoch wolle man die Hintergründe der Tat aufklären und das Jugendamt dabei unterstützen, dem Jungen und seiner Familie die notwendige Hilfe zukommen zu lassen.

via swr: Ein Schüler mit Messer verletzt 13-Jähriger nach Bedrohungslage an Schule in Bretten festgenommen