Am Hauptbahnhof in Halle hat eine Weißenfelserin für jedermann sichtbar eine Hakenkreuz-Tätowierung gezeigt. Das hat für sie ein juristisches Nachspiel. Ihr Ausflug nach Halle wird für eine Frau aus Weißenfels ein juristisches Nachspiel haben. Grund dafür ist ihre Tätowierung an einem Bein. Darauf prangte nämlich für jedermann sichtbar ein Hakenkreuz. Das Symbol der Nationalsozialisten ist in Deutschland gemäß des Strafgesetzbuches verboten. (…) Die Beamten haben die Hakenkreuz-Tätowierung der Weißenfelserin nicht nur fotografiert und veranlasst, dass dieses abgedeckt wird. Sie haben auch eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegen die 42-Jährige aufgenommen.
via mz web: Weißenfelserin muss Hakenkreuz-Tattoo abdecken
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