Sorgenkind TikTok: Die Plattform steht regelmäßig in der Kritik. Erst im Mai 2025 hat die EU-Kommission eine neue Einschätzung veröffentlicht, wonach die App gegen EU-Recht verstößt. Was dahintersteckt, erklärt Tamara Wendrich. TikTok ist eine der beliebtesten Social-Media-Plattformen weltweit und gehört dem chinesischen Technologiekonzern ByteDance. Erst 2018 ersetzte die App den Vorgänger musical.ly und wurde zum internationalen Phänomen. Auf TikTok können Nutzer Kurzvideos posten und miteinander kommunizieren. Zwar machte seine Erfindung ihren Gründer Zhang Yiming zum Multimilliadär doch die App ist nicht unumstritten. Vorwürfe wegen der Missachtung von Minderjährigen und Datenschutz häufen sich. Die App verfüge über mangelhafte Kontrollmechanismen und wirke sich insbesondere auf die psychische Gesundheit von Teenagern – der Zielgruppe von TikTok – negativ aus. In den USA laufen seit Längeren Verbotsverfahren gegen die App, ein dauerhaftes Verbot wurde bisher jedoch noch aufgeschoben. Doch auch andere Regierungen sehen die App kritisch: Ende 2024 beschloss die australische Regierung eine Altersgrenze, wonach die Nutzung von Sozialen Medien wie TikTok erst ab 16 Jahren möglich ist. Schon 2023 verbannten mehrere Länder TikTok von staatlichen Diensthandys. Dieser Entwicklung schloss sich auch die EU-Kommission an. EU-Kommission: TikTok verstößt vorläufig gegen DSA Immer öfter brodelt es seitdem in der europäischen Politik- und Gesetzesküche. Zuletzt hat die Europäische Kommission (EU-Kommission) am 15. Mai 2025 eine vorläufige Entscheidung veröffentlicht, wonach die Plattform gegen EU-Recht verstoßen soll. Genauer: Die App sei nicht mit Art. 26 und 39 Digital Services Act (DSA) vereinbar. Danach wird Werbung auf Online-Plattformen reguliert, zum Beispiel durch ein transparentes Anzeigenregister. Doch zu dieser Entscheidung bedurfte es Einiges an Vorlauf: Der DSA trat erst im Februar 2024 in der gesamten EU vollständig in Kraft. Mit der Verordnung soll ein “sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld” (Art. 1 Abs. 1 DSA) geschaffen werden. Nach Art. 33 DSA gelten die Bestimmungen des DSA auch für sogenannte VLOPs (Very Large Online Platforms = sehr große Online-Plattformen) und VLOSEs (Very Large Online Search Engines = sehr große Online-Suchmaschinen). Das sind Online-Plattformen, die monatlich mindestens 45 Millionen aktive Nutzer in der EU haben und von der EU-Kommissionen als VLOP/VLOSE eingestuft wurden. Erfolgt die Einstufung, muss die EU-Kommission prüfen, ob die VLOPs und VLOSEs den DSA einhalten. Das ist im Fall TikTok im Mai passiert. Daneben gibt es noch nationale Koordinatoren, die in den jeweiligen Mitgliedstaaten für kleinere Plattformen zuständig sind, in bestimmten Fällen aber auch für VLOPs und VLOSEs. Bereits mehrere förmliche Verfahren gegen TikTok Im April 2023 stufte die Kommission TikTok neben weiteren Webseiten als sehr große Online-Plattform ein. “Nach Einstufung als VLOP startet bei Verdacht eines Verstoßes gegen den DSA eine Art Vorprüfung”, ordnet Prof. Dr. Müller-Terpitz im Gespräch mit LTO ein. Er ist Dozent für Öffentliches Recht, Recht der Wirtschaftsregulierung und Medien an der Universität Mannheim und Mitherausgeber eines Kommentars zum DSA. “Während der Vorprüfung”, führt Müller-Terpitz fort, “können Auskünfte durch die EU-Kommission von der Plattform zur Sachverhaltsausklärung eingeholt werden. Im Anschluss wird ein förmliches Verfahren nach Artikel 66 DSA eröffnet.”

via lto: EU-Kommission sieht Verstöße gegen EU-Recht Kommt das euro­päi­sche TikTok Verbot?

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