Mehrere Bundesländer nutzen sie bereits, der Innenminister lässt sie prüfen: die Sicherheitssoftware des US-Konzerns Palantir. Justizministerin Hubig hat jedoch Bedenken und mahnt zur Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze.Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sieht den Einsatz der Analyse-Software des US-Unternehmens Palantir bei deutschen Sicherheitsbehörden mit Argwohn. Es sei zwar “wichtig, dass unsere Ermittlungsbehörden über zeitgemäße Instrumente verfügen, um schwere Straftaten aufzuklären und Gefahren abwehren zu können”, sagte die SPD-Politikerin der Süddeutschen Zeitung. Klar sei aber auch: “Es können nur solche Mittel genutzt werden, die mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar sind.” Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) lässt prüfen, ob die Software bundesweit eingesetzt werden soll. Mehrere Bundesländer nutzen sie bereits. Nach Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen soll nun auch die Polizei in Baden-Württemberg unter bestimmten Bedingungen darauf zurückgreifen können, wie diese Woche bekannt wurde. Das Unternehmen Palantir wurde 2003 in den USA gegründet – unter anderem von Tech-Milliardär Peter Thiel. Er ist bekannt für seine libertären und rechtskonservativen Positionen, seine Nähe zu US-Präsident Donald Trump und seine Kritik an liberalen Demokratien. In Europa sehen viele Thiel deshalb kritisch. Auch Datenschützer kritisieren die Software.
via tagesschau: Umstrittene US-Software Justizministerin sieht Einsatz von Palantir skeptisch
siehe auch: Palantir für deutsche Polizei? Das sagt der Digitalminister. Der Einsatz der Überwachungssoftware bei der deutschen Polizei sorgt für Diskussionen. (…) Sehen, was anderen verborgen bleibt – und so Taten verhindern, bevor sie passieren. Das verspricht auch das Unternehmen Palantir, das 2003 unter anderem vom in Frankfurt am Main geborenen Tech-Milliardär und Politik-Strippenzieher Peter Thiel gegründet wurde. Die Firma, die von Thiels Freund und Mitgründer Alex Karp geleitet wird, hat mächtige Kunden, darunter das US-Militär und den Geheimdienst CIA. Heute ist Palantir an der Börse knapp 360 Milliarden US-Dollar schwer (rund 311 Millionen Euro). Kein deutsches Unternehmen bringt eine so hohe Marktkapitalisierung mit. Palantirs Analysesoftware kann große Datenmengen aus verschiedensten Quellen miteinander verknüpfen und aufbereiten. (…) Der Programm-Code ist ein Geschäftsgeheimnis von Palantir, ob es versteckte Hintertüren gibt, ist unklar, auch wenn bei einer ersten Überprüfung in Deutschland durch das Darmstädter Fraunhofer-Institut nichts gefunden wurde. Hinzu kommt: Die Software verarbeitet auch Daten von unschuldigen Personen, die fälschlicherweise verdächtigt werden könnten, monieren Datenschützer. Dritter Kritikpunkt: Wieder macht man sich von einem großen US-Tech-Unternehmen abhängig, dieses Mal in einem hochsensiblen Sicherheitsbereich. Auf der anderen Seite wird die Software für ihre Funktionen bei der Polizei geschätzt. (…) Allein 75 Prozent der Cloud-Lösungen, die derzeit genutzt würden, kämen von großen US-Tech-Konzernen. Es müsse darum gehen, „selbst unsere Talente zu nutzen, um an den riesigen Wachstumsfeldern zu profitieren“.
siehe dazu auch: Verfassungsbeschwerde: Das Problem heißt nicht nur Palantir Bayern fängt sich wegen der automatisierten Datenanalyse im Polizeigesetz eine Verfassungsbeschwerde ein. Dass es ausgerechnet die Software des rechten Milliardärs Peter Thiel sein muss, ist dabei nicht der Kern des Problems, sondern das Zusammenführen und heimliche Rastern einer großen Datenfülle aus verschiedensten Polizeisystemen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte es hat wieder getan: In einer heute veröffentlichten Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht legt sie im Namen von acht Beschwerdeführern dar, wo das bayerische Polizeiaufgabengesetz über die Grenzen des Erlaubten hinausreicht. Sie kommt zu dem Schluss, dass sich der Gesetzgeber im Freistaat nicht ausreichend an die bereits detailliert vorliegenden Vorgaben aus Karlsruhe gehalten hat. Denn die GFF hatte bereits im Jahr 2023 ein Urteil des Bundesverfassungsgericht erkämpft, das damals ähnliche gesetzliche Befugnisse aus Hamburg und Hessen für verfassungswidrig erklärte. Diesem Urteil Geltung zu verschaffen, aber auch „klarere Grenzen für den Einsatz von Data-Mining-Software“ zu ziehen, ist das erklärte Ziel der Beschwerde. Es geht also wieder um die automatisierte Datenanalyse durch die Polizei, die ihren Wildwuchs von Datenbanken nicht nur zähmen, sondern vor allem die Daten darin erschließen will. Dafür setzt sie aktuell auf das Softwareprodukt Gotham des US-Konzerns Palantir. Mit dieser Software werden in großem Umfang personenbezogene Polizeidaten aufbereitet und analysiert. Millionen Datenhäppchen über Menschen, die mit der Polizei irgendwann Kontakt hatten, fließen in diese Schattendatenbanken hinein. Oft diskriminierte Gruppen sind besonders betroffen und selbst Berufsgeheimnisträger wie Anwälte, Journalisten oder Ärzte werden nicht verschont und können mitgerastert werden. (…) Das Zusammenführen und die Analyse von Daten aus polizeilichen Verbunddateien, aus großen Polizeidatenbanken und aus den verschiedenen Fallbearbeitungs- und Auskunftssystemen darf nicht dazu führen, dass aus bloßen praktischen Erwägungen oder weil im konkreten Fall ohnehin niemand genau weiß, wie die Palantir-Software arbeitet, wichtige rechtlichen Schranken wegfallen. Denn es ist nicht nur eine heimliche, sondern eben auch eine gefährliche Ermittlungsmaßnahme, wenn hinter den Rücken der Menschen die Daten aus den Polizei-Datenbanken gerastert und analysiert werden, die im Vertrauen darauf an die Behörden gegeben wurden, dass mit ihnen sorgsam umgegangen wird. Tritt etwa ein Zeuge eines Diebstahls an die Polizei heran oder wird ein Verkehrsunfall polizeilich aufgenommen, dann sollte niemand der Beteiligten Angst haben müssen, automatisiert in Analysewerkzeugen zu landen, die ihn später mit anderen Straftaten in Verbindung bringen und ihm Überwachungsmaßnahmen bescheren können.