Ungarn gerät wegen seiner Maßnahmen gegen Homosexuelle und trans Personen zunehmend unter Druck. In einem Verfahren am EuGH legt die Generalanwältin ihr Gutachten vor – mit sehr deutlichen Worten. Im Verfahren um mutmaßlich diskriminierende Gesetze in Ungarn hat die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg eine erhebliche Entfernung Ungarns von den Grundwerten der EU festgestellt (AZ. C-769/22). Ungarn vertrete nicht nur andere Auffassungen der Grundwerte der EU, schrieb Generalanwältin Tamara Ćapeta in ihren Schlussanträgen. “Vielmehr habe Ungarn mehrere dieser grundlegenden Werte negiert und sich damit erheblich vom Modell einer verfassungsmäßigen Demokratie (…) entfernt.” In dem Verfahren geht es unter anderem um das 2021 beschlossene “Homo-Propaganda”-Gesetz (queer.de berichtete). Das Gesetz beschränkt oder verbietet Darstellungen gleich­geschlechtlicher Partnerschaften oder von Trans­identität etwa im Fernsehen und in Büchern. Sie müssen mit dem Hinweis “Verboten für unter 18-Jährige” versehen werden, Filme dürfen nicht mehr zu Hauptsendezeiten ausgestrahlt werden.

via queer: EuGH-Generalanwältin: Ungarns “Homo-Propaganda”-Gesetz verstößt gegen EU-Recht

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