Wegen angeblicher Parallelen zur Habilitationsschrift ihres Mannes wurde die Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf geprüft. Die Universität Hamburg stellte kein wissenschaftliches Fehlverhalten fest. Vor ungefähr einem Jahr war bekannt geworden, dass die Universität Hamburg die Doktorarbeit Brosius-Gersdorfs von der sogenannten Ombudsstelle prüfen lässt. Hintergrund waren Berichte über angebliche Parallelen zwischen ihrer Arbeit und der Habilitationsschrift ihres Mannes Hubertus Gersdorf. Die Universität erklärte nun, die Plagiatshinweise seien ordnungsgemäß untersucht worden. Die zuständigen Stellen hätten die Vorwürfe im Ergebnis nicht bestätigen können. “Die zuständigen Gremien sahen somit den Vorwurf eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens als nicht gerechtfertigt an”, teilte die Universität auf ihrer Website mit. Das Verfahren ist abgeschlossen. (…) Bereits im Juli 2025 hatte ein von Brosius-Gersdorf und ihrem Mann beauftragtes anwaltliches Kurzgutachten die damals erhobenen Plagiatsvorwürfe als unbegründet zurückgewiesen. Nach LTO-Informationen wurde das Verfahren von der Universität Hamburg schon länger abgeschlossen, die Öffentlichkeit aber erst jetzt informiert. (…) Die Potsdamer Juraprofessorin Brosius-Gersdorf sollte im vergangenen Jahr auf Vorschlag der SPD Richterin am Bundesverfassungsgericht werden. Die Union hatte jedoch erhebliche Vorbehalte gegen die Personalie. Diverse Aussagen von Brosius-Gersdorf wurden insbesondere auf Social-Media falsch oder verzerrend dargestellt. Es kam zum Streit in der Koalition. Die Wahl wurde abgesagt. Im August 2025 verzichtete Brosius-Gersdorf auf ihre Kandidatur.
AfD-Landesvorsitzender Schledde soll angeklagt werden
Nach Informationen des NDR plant die Staatsanwaltschaft Hannover, Anklage gegen Ansgar Schledde zu erheben. Der AfD-Landesvorsitzende soll von Parteimitgliedern Geld für aussichtsreiche Listenplätze für die Landtagswahl 2022 gefordert haben. Es geht um den Vorwurf von Read more
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