Kein Hausarrest statt U-Haft: Der deutschen Person Maja T. aus der linken Szene wird in Ungarn Mitwirkung an Gewaltakten gegen Rechtsextreme vorgeworfen. Ein Gericht bestätigte nun wegen Fluchtgefahr die Haft. Die in Budapest inhaftierte Maja T. bleibt weiter in Untersuchungshaft. Das zuständige Gericht lehnte einen Antrag auf Überstellung in den Hausarrest ab, da Fluchtgefahr wegen eines möglichen Strafmaßes von bis zu 24 Jahren Haft bestehe. Maja T. sagte nach der Verkündung der ungarischen Gerichtsentscheidung, es gebe “keinen objektiven Grund” für eine weitere Inhaftierung, deren Bedingungen “unmenschlich” seien. T. kündigte eine Fortsetzung eines vor 16 Tagen begonnenen Hungerstreiks an. Dutzende antifaschistische Aktivisten verfolgten das Verfahren auf der Zuschauertribüne, andere demonstrierten draußen mit Rufen wie  “Free Maja”. Die Polizei trennte diese Gruppe von rechtsextremen Gegendemonstranten. Der deutschen, non-binären Maja T. wird vorgeworfen, im Februar 2023 in Budapest an Gewalttaten gegen tatsächliche oder mutmaßliche Rechtsextremisten beteiligt und für schwere Körperverletzungen mitverantwortlich gewesen zu sein. Ihr drohen deshalb bis zu 24 Jahre Haft. Menschen aus der mutmaßlich linksextremistischen Szene sollen anlässlich des sogenannten Tags der Ehre, an dem sich Neonazis aus ganz Europa in Ungarn treffen, um unter anderem der Waffen-SS zu huldigen, mit einer Gruppe nach Ungarn gereist sein. Die Gruppe soll sich zu Angriffen auf Rechtsextreme verabredet und unter anderem mit Teleskopschlagstöcken auf verschiedene Personen eingeschlagen haben, so der Vorwurf. Ungarn hatte deshalb unter anderem gegen Maja T. einen europäischen Haftbefehl erlassen. BVerfG-Entscheidung kam zu spät Im Dezember 2023 war Maja T. daraufhin in Berlin verhaftet und im Juni 2024 in einer Nacht-und-Nebel-Aktion über Österreich nach Ungarn ausgeliefert worden – obwohl das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dies per Eilentscheidung untersagt hatte. Die Entscheidung kam allerdings wenige Minuten zu spät. Die Auslieferung der non-binären Person verstieß gegen das Verbot vor Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung nach Art. 4 der Charta der Grundrechte der europäischen Union (GRCh), wie das BVerfG dann im Januar entschied (Beschl. v. 24.01.2025, Az. 2 BvR 1103/24). T. hatte Verfassungsbeschwerde erhoben. Die Überstellung nach Ungarn stelle einen tiefgreifenden Grundrechtseingriff dar, so das BVerfG. Justizministerium sichert Rücküberstellung zu Martin Schirdewan, Vorsitzender der Fraktion The Left im EU-Parlament, bezeichnete das Verfahren gegen T. in Ungarn als “politischen Schauprozess”. Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban führe einen Rachefeldzug gegen antifaschistische Personen. Er forderte den diplomatischen Einsatz Berlins für eine Rückführung Majas nach Deutschland.

via lto: Gericht in Budapest hat entschieden Maja T. bleibt in U-Haft

siehe auch: FLUCHTGEFAHR Maja T. bleibt in Ungarn in Untersuchungshaft. Die Deutsche Maja T. soll weiter in Ungarn in Haft bleiben. Das zuständige Gericht lehnte einen Antrag auf Überstellung in den Hausarrest ab. Es sieht bei der nicht-binären 24-Jährigen erhöhte Fluchtgefahr. Die In Budapest inhaftierte deutsche non-binäre Person Maja T. bleibt weiter in Haft. Das zuständige Gericht lehnte einen Antrag auf Überstellung in den Hausarrest ab. Begründet wurde das mit erhöhter Fluchtgefahr angesichts eines möglichen Strafmaßes von bis zu 24 Jahren Gefängnis. Damit hält das juristische Tauziehen in dem Fall an. (…) Maja T. sagte nach der Urteilsverkündung, es gebe “keinen objektiven Grund” für eine weitere Inhaftierung, deren Bedingungen “unmenschlich” seien. Maja kündigte eine Fortsetzung eines vor 16 Tagen begonnenen Hungerstreiks an.

Categories: Rechtsextremismus

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