Mit statistisch unsinnigen Zahlenvergleichen probieren nicht nur Rechtspopulisten immer wieder, eine angeblich höhere Kriminalitätsneigung von Ausländern zu beziffern. Auch zwei Bundesländer haben sich nun vertan. “Obwohl im Bundesland X nur Y Prozent Ausländer leben, machen diese einen viel höheren Anteil der Tatverdächtigen aus!” – ist wohl eine der gängigsten Behauptungen, wenn jemand versucht zu beziffern, wieviel “krimineller” in Deutschland lebende Ausländer sein sollen.Der Denkfehler: Um in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) als Tatverdächtiger erfasst zu werden, muss ein “Nichtdeutscher” keineswegs zur ausländischen Wohnbevölkerung gemäß Melderegister gehören. Der in der Kleinstadt Guben geschnappte Autoschieber auf der Rückfahrt nach Osteuropa gehört genauso zu den Nichtdeutschen in der Brandenburger PKS, wie der in Duisburg gefasste Drogenkurier aus den Niederlanden die Zahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen in Nordrhein-Westfalen erhöht. Beide gehören aber nicht zu den in diesen Bundesländern wohnhaften Ausländern. Die “Tatverdächtigenbelastungszahl” der Deutschen Für Deutsche gibt das Bundeskriminalamt (BKA) in seiner jährlichen Kriminalstatistik für ganz Deutschland eine s nannte Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) an. Dabei wird die Zahl der deutschen Tatverdächtigen dividiert durch die Gesamtzahl der Einwohner mit deutscher Staatsangehörigkeit am Stichtag 31.12. des Vorjahres. Betrachtet werden jeweils nur Personen, die mindestens acht Jahre alt sind. Um zu viele Nachkommastellen zu vermeiden, wird diese Bruchrechnung nicht als Prozent (also pro Hundert) dargestellt und dafür mit 100 multipliziert, sondern auf 100.000 Einwohner normiert – also mit 100.000 multipliziert.In der PKS 2023 (die für 2024 wird erst im April veröffentlicht) waren das 1.983 deutsche Tatverdächtige pro 100.000 Einwohner, jeweils im Alter ab acht Jahren. Als Prozentwert wären das also 1,983 Prozent. Demnach wurde etwa jeder fünfzigste Deutsche der Altersgruppe “Ü7” im Jahr 2023 als Tatverdächtiger für eine oder mehrere in Deutschland begangene Straftaten ermittelt. Für Nichtdeutsche gibt das Bundeskriminalamt (bislang) keine Tatverdächtigenbelastungszahl an und begründet das auch regelmäßig in ihren Veröffentlichungen der Kriminalstatistiken.In der PKS 2023 heißt es beispielsweise: “Für die nichtdeutschen Tatverdächtigen wird keine Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) berechnet, da die Bevölkerungsstatistik bestimmte Ausländergruppen, die in der PKS als nichtdeutsche Tatverdächtige gezählt werden, wie beispielsweise Personen ohne Aufenthaltserlaubnis, Touristinnen und Touristen, Durchreisende, Besucherinnen und Besucher, Grenzpendlerinnen und Grenzpendler sowie Stationierungsstreitkräfte, nicht enthält.”Dazu würden auch der Autoschieber und der Drogenkurier aus obigem Beispiel gehören – “Durchreisende und Besucher” also, deren Aufenthaltszweck vor allem in der Begehung von Straftaten besteht. Aber auch Touristen, die ohne oder mit dem falschen Fahrschein erwischt und angezeigt wurden. Sie alle erhöhen die Zahl nichtdeutscher Tatverdächtiger in Deutschland, ohne aber zur ausländischen Wohnbevölkerung zu gehören. Hinzu kommen “Personen ohne Aufenthaltserlaubnis”, die später noch thematisiert werden.

via tagesschau: Kriminalstatistik Falsche Berechnungen zur Ausländerkriminalität

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