Der Ruf darf nur einmalig an Freitagen und nicht länger als fünf Minuten erklingen. Kölns Oberbürgermeisterin betont die Freiheit der Religionsausübung. Der im Rahmen eines Modellprojekts an der Kölner Zentralmoschee der Organisation Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib) erlaubte öffentliche Muezzin-Ruf darf weiter erschallen. Das geht aus einer Mitteilung der deutschen Stadt hervor. Nach Ablauf des Evaluierungszeitraums von zwei Jahren gebe es keine Hinweise auf Verstöße der Moscheegemeinde gegen die vereinbarten Auflagen. Daher werde der geschlossene Vertrag ohne Frist verlängert. An der Ditib-Zentralmoschee in Köln-Ehrenfeld ruft seit Oktober 2022 ein Muezzin zum Freitagsgebet. Zuvor hatte es viele Diskussionen über den per Lautsprecher übertragenen Gebetsruf gegeben, da Kritiker die Ditib als verlängerten Arm der türkischen Religionsbehörde betrachten. Die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) hatte das zunächst auf zwei Jahre angelegte Pilotprojekt, an dem sich Moscheegemeinden in Köln beteiligen konnten, mit Hinweis auf die im Grundgesetz verbriefte Freiheit der Religionsausübung ins Leben gerufen. Für eine Genehmigung mussten Gemeinden allerdings Auflagen erfüllen. So darf der Ruf nicht länger als fünf Minuten dauern und eine bestimmte Lautstärke nicht überschreiten. Er darf an Freitagen zwischen 12 und 15 Uhr einmalig ohne erneute Wiederholung erklingen. Die Auflagen gelten im Fall der Zentralmoschee nun unverändert weiter.

via standard: Muezzin-Ruf in Köln nach Testphase unbefristet genehmigt

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