In der Gemeinde Möser im Landkreis Jerichower Land will sich AfD-Kandidat Maximilian Tischer in den Gemeinderat wählen lassen, obwohl er dazu möglicherweise gar nicht berechtigt ist. Recherchen von MDR SACHSEN-ANHALT lassen Zweifel daran aufkommen, ob der ehemalige Soldat seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich in Möser hat. Maximilian Tischer tritt auf Listenplatz 1 der AfD bei der Gemeinderatswahl in Möser an. Es gibt Zweifel, ob Tischer überhaupt in Möser wohnt und damit berechtigt ist, bei der Wahl anzutreten. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) stufte Tischer im Jahr 2020 als Rechtsextremisten ein. Zur Kommunalwahl am 9. Juni sind in ganz Möser im Landkreis Jerichower Land Wahlkampfplakate zu sehen, unter anderem von der Partei Alternative für Deutschland (AfD). Von insgesamt 55 Kandidierenden für die Gemeinde Möser treten drei für die in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextrem eingestufte AfD an. Darunter auf Listenplatz 1 der Gemeindewahlliste: Maximilian Tischer. Die Gemeinde Möser liegt zwischen Burg und Magdeburg. 8.500 Menschen leben hier, man kennt sich untereinander. Doch von MDR SACHSEN-ANHALT befragte Anwohnende kommt weder Tischers Bild noch sein Name bekannt vor. Auch seine unmittelbaren Nachbarn berichten MDR SACHSEN-ANHALT, sie hätten ihn noch nie gesehen. An Tischers Meldeadresse in Hohenwarthe, einer Ortschaft Mösers, wurde laut Anwohnenden ein Briefkasten am Haus angebracht, eine Wohnung von ihm oder eine Klingel sind vor Ort jedoch nicht auffindbar. Um in den Gemeinderat gewählt zu werden, ist es in Sachsen-Anhalt nach Kommunalverfassungsgesetz zwingend notwendig, seinen Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in der jeweiligen Gemeinde zu haben. Laut Anwaltsschreiben an MDR SACHSEN-ANHALT ist Tischer seit dem 07. März dieses Jahres in Hohenwarthe “wohnhaft sowie amtlich gemeldet”. Damit wurde er im Wählerverzeichnis aufgelistet und ist wählbar. Doch laut Melderecht ist der Hauptwohnsitz dort, wo der Lebensmittelpunkt ist. “Sollte er dort wirklich nicht wohnen, handelt es sich um einen sogenannten Scheinwohnsitz”, sagt Kommunalrechtsprofessor Oliver Junk von der Hochschule Harz. Wenn jemand so tut, als würde er dort wohnen, würde er damit vortäuschen, wählbar zu sein – das wäre Wahlfälschung, so die Einschätzung Junks.
via mdr: KOMMUNALWAHL IN MÖSER Möglicher Wahlbetrug durch AfD-Kandidaten in Möser