Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke wurde wegen eines NS-Ausspruchs zu einer Geldstrafe verurteilt. Sein Anwalt geht nun dagegen vor. Der Fall geht nun an den Bundesgerichtshof. Die Verteidigung von AfD-Politiker Björn Höcke hat Revision gegen das am Dienstag vor dem Landgericht Halle gefallene Urteil eingelegt. Das bestätigte am Donnerstag die Sprecherin des Landgerichts, Adina Kessler-Jensch. Zuvor hatte die »Bild«-Zeitung berichtet. Die Revision sei schon am Mittwoch bei dem Gericht eingegangen und sei von Höckes Anwalt Philip Müller eingelegt worden, so die Sprecherin. Müller wollte sich dazu auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa nicht äußern. Höcke war von dem Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er wissentlich in einer Rede eine verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP verwendet hatte. Laut Auffassung des Gerichts hatte er vor drei Jahren bei einer Wahlkampfrede in Merseburg wissentlich die verbotene Parole »Alles für Deutschland« der sogenannten Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen NSDAP benutzt. Höcke bestritt, von der Herkunft der Losung gewusst zu haben. Der studierte Geschichtslehrer bezeichnete die Parole zudem wiederholt als »Alltagsspruch« oder »Banalität«. »Ja, die Revision ist eingelegt worden«, sagte auch Höckes Anwalt Ulrich Vosgerau am Donnerstag auf dpa-Anfrage.
via spiegel: Verwendung verbotener NS-Parole AfD-Politiker Höcke legt Revision ein
siehe auch: Verurteilung wegen Verwendung einer SA-Parole Höcke legt Revision ein. Das LG Halle verurteilte Björn Höcke am Dienstag zu einer Geldstrafe, weil er eine verbotene SA-Parole in einer Rede verwendet hatte. Jetzt hat sein Anwalt Revision eingelegt. Der Fall geht damit zum BGH. Die Verteidigung von AfD-Politiker Björn Höcke hat Revision gegen das am Dienstag vor dem Landgericht (LG) Halle gefallene Urteil eingelegt. Das bestätigte am Donnerstag die Sprecherin des LG Halle, Adina Kessler-Jensch. Die Revision sei schon am Mittwoch bei dem Gericht eingegangen und sei von Höckes Anwalt Philip Müller eingelegt worden, so die Sprecherin. Müller wollte sich dazu auf dpa-Anfrage nicht äußern. Das Landgericht hatte Höcke zu einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro (100 Tagessätze zu je 130 Euro) verurteilt, weil er wissentlich in einer Rede eine verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP (“Alles für Deutschland”) verwendet hatte. Dadurch habe er sich nach § 86a Strafgesetzbuch strafbar gemacht, entschied das LG Halle. “Ja, die Revision ist eingelegt worden”, sagte auch Höckes Anwalt Ulrich Vosgerau am Donnerstag auf dpa-Anfrage. Höckes Sprecher Robert Teske bestätigte auf Anfrage ebenfalls, dass die Verteidigung des Politikers Revision eingelegt hat. Höcke war vor Gericht von insgesamt drei Anwälten vertreten worden. Nach Angaben seines Anwalts Ralf Hornemann haben alle drei die Möglichkeit, jeweils Revision einzulegen. Hornemann sagte, er habe bislang keine Revision eingelegt.
siehe dazu auch: “Wäre verwerflich, Höcke nicht als Faschisten zu bezeichnen”. Björn Höcke hat in einer Rede eine verbotene Parole benutzt und muss nun eine Geldstrafe zahlen. Warum benutzt der AfD-Politiker immer wieder rechtsextreme Begriffe? Ein Interview mit dem Soziologen Andreas Kemper. (…) WDR: Laut einem Gerichtsurteil muss es sich Höcke schon seit längerem gefallen lassen, dass man ihn als Faschisten bezeichnet. Man darf es also rechtlich machen – aber sollte man es auch? Andreas Kemper: Ich finde das richtig, ja. Das ist die korrekte Bezeichnung. Wenn ich das wissenschaftlich betrachte, komme ich zu dem Ergebnis, dass Höcke eine faschistische Ideologie verfolgt. Da wäre es für mich als Soziologe verwerflich, das nicht so zu benennen.