Die “Kleine” Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz ist eine ziemlich ungenießbare Mischung aus Halbwissen, Ressentiments, Unterstellungen und Ablenkungsmanövern. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat der Bundesregierung eine Kleine Anfrage (PDF) zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) übermittelt. Sie umfasst 92 Fragen! “Klein” meint im parlamentarischen Alltag jedoch – und im Gegensatz zu einer Großen Anfrage, die eine Debatte im Bundestag zum Ziel hat -, dass sie von der Bundesregierung lediglich schriftlich beantwortet wird. Klein hat also nichts mit dem Umfang zu tun – das nur am Rande. Nicht dass es keine offenen Fragen beim SBGG geben würde bis hin zu offenkundigen Widersprüchen. Es gibt sie leider – das haben zahlreiche Stellungnahmen der letzten Monate oft genug klargemacht. Stellungnahmen, die ein SBGG allerdings grundsätzlich befürworten. Das wiederum unterscheidet sie vom Fragenkatalog der Union ebenso deutlich. Zwei davon spricht die Union sogar an, nämlich die Datenübermittlungspflicht und die Regelung im Verteidigungsfall. Immerhin. Populistische Stimmungsmache statt sachlicher Auseinandersetzung Ansonsten stellen diese 92 Fragen ein wirres Sammelsurium dar, das eines vor allem nicht sucht: eine wirklich sachlich zu nennende Auseinandersetzung mit dem SBGG. Halbwissen, gepaart mit Ressentiments, Unterstellungen im Wechsel mit Ablenkungsmanövern, dazwischen ab und zu eine Witzfrage – kurz und nicht gut: eine ziemlich ungenießbare Mischung. Von einer Anerkennung des im Gesetzentwurf verankerten Selbstbestimmungsgedankens in der Frage der Geschlechtszugehörigkeit, basierend auf dem Grundrechtsschutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit, also dem eigentlichen Kern des Ganzen, ist in der Unions-Anfrage weit und breit keine Spur. Anstatt Sachlichkeit dominiert in der Art und Weise, wie und was gefragt wird, erkennbar eine leider allzu vertraute populistische Stimmungsmache. Das beginnt schon mit der Vorbemerkung, wo von der Möglichkeit die Rede ist, “dass beinahe ausnahmslos jede Person ‘auf Zuruf’ ihren Geschlechtseintrag ändern kann”, und das auch noch im jährlichen Wechsel. Nein, zum Mitschreiben: Das SBGG regelt Angelegenheiten, die ausschließlich trans, inter und nichtbinäre Personen (TIN) betreffen. Für die überwiegende Mehrheit ändert sich in Fragen des Geschlechts überhaupt nichts. In transfeindlichen Narrativen ist das allerdings eine stets wiederkehrende Behauptung, Millionen von Männern (“beinahe ausnahmslos jede Person” heißt es in der Anfrage) würden nur darauf warten, ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen, um ungehindert in geschützten Frauenräumen einzudringen. Man schürt Ängste und verbreitet Panik. Genau das ist es

via queer: 92 Fragen zum SBGG: Wenn die Union die Arbeit der AfD übernimmt

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