Der AfD-Co-Vorsitzende Tino Chrupalla wollte bei der ARD-Talkshow „Hart aber fair“ über Vorurteile gegenüber der AfD diskutieren – und sagte, die Postbank habe ihm aufgrund seiner Parteizugehörigkeit sein Konto gekündigt. Doch dürfte sie das überhaupt? (…) „Am Freitag wurde mir von der Postbank mein Konto gekündigt, weil ich AfD-Mitglied bin“, klagte Chrupalla als Gast der ARD-Talkshow „Hart aber Fair“. Für ihn sei das ein weiterer Beleg dafür, „wie wir ausgegrenzt, diskreditiert werden.“ Und dass man seine Meinung nicht mehr frei äußern dürfe. Auf Anfrage verweist ein Sprecher der Deutsche-Bank-Marke darauf, dass sich diese wegen des Bankgeheimnisses nicht zu einzelnen Kundenverbindungen äußere. Deshalb kann sie auch zu den tatsächlichen Gründen einer möglichen Kündigung nichts sagen. Unmöglich aber sei der Rausschmiss missliebiger Kunden nicht, lässt der Sprecher durchblicken. „Grundsätzlich haben beide Geschäftspartner die Möglichkeit, eine Kontoverbindung ohne Angabe von Gründen zu kündigen“, sagt er. Die Bank dürfte Chrupalla also rauswerfen. Wenn sie es wollte. Tatsächlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) vor gut zehn Jahren eine wegweisende Entscheidung getroffen. In der erklärte er ein Verbot, ein Girokonto ohne sachliche Begründung zu kündigen, zu einem „unzulässigen Eingriff in die Privatautonomie“ der Banken. LESEN SIE AUCH AFD-PARTEITAG „Auf diese Truppe habe ich keine Lust“ – plötzlich kommt es zum Eklat Diese dürften frei aussuchen, mit wem sie Geschäfte trieben, das gelte auch für ein im täglichen Leben schwer verzichtbares Produkt wie das Girokonto. Banken müssten den Rauswurf eines Kunden auch nicht mühevoll verbrämen, sondern dürften ihn sogar mit dessen „weltanschaulicher Ausrichtung“ begründen. Das sei keine Diskriminierung.

via welt: „Konto gekündigt, weil ich AfD-Mitglied bin“ – Das sagt die Postbank