Seit Jahren wird in Berlin über die “Mohrenstraße” gestritten. Nun hat das VG entschieden: Die Umbenennung war zulässig. Das Bezirksamt habe das Willkürverbot nicht verletzt. Die umstrittene Umbenennung der Berliner Mohrenstraße durch den Bezirk Mitte in Anton-Wilhelm-Amo-Straße ist zulässig. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin am Donnerstag entschieden (Urt. v. 06.07.2023, Az. VG 1 K 102/22). Im Fokus des Verfahrens stand dabei nicht der inhaltliche Streit um den Begriff “Mohr” und möglichen Rassismus. Historische und politische Gründe hätten keine Rolle gespielt, so Richter Wilfried Peters. Vielmehr ging es um Fragen des Verwaltungsrechts.  Entschieden wurde über die Klage des Historikers und Journalisten Götz Aly, die das Gericht als Musterklage einstufte. Er und sechs weitere Anwohner der Mohrenstraße im Zentrum Berlins hatten gegen die vom Bezirk Mitte geplante Umbenennung wegen des Begriffs “Mohr” vor dem VG geklagt. Die Klage hat das VG nun abgewiesen. Zuständig für Straßennamen sei nach dem Berliner Straßengesetz der Bezirk. (…) Grüne, SPD und Linke im Bezirk Mitte hatten die Umbenennung schon vor Jahren angekündigt, weil der Name rassistisch und kolonialistisch sei. Die damalige Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), deren Ministerium an der Mohrenstraße liegt, hatte im Jahr 2020 den Plan als “sichtbares Zeichen gegen Rassismus und Diskriminierung” begrüßt. Initiativen wie der Afrika-Rat Berlin Brandenburg und Decolonize Berlin reagierten auf das Urteil und forderten in einer Mitteilung, “dass die Straßenschilder – fast drei Jahre nach dem BVV-Beschluss – endlich ausgetauscht werden”. Straßenumbenennungen, Gedenktafeln und Interventionen seien “notwendige Instrumente, um eine Auseinandersetzung mit kolonialen Kontinuitäten im öffentlichen Raum anzustoßen”.

via lto: Jahrelanger Streit um Straßennamen Ber­liner “Moh­ren­straße” darf umbe­nannt werden

siehe auch: Urteil des Verwaltungsgerichts Mohrenstraße in Berlin-Mitte darf umbenannt werden. Die Klage von Anwohnern ist gescheitert: Die Mohrenstraße in Berlin-Mitte darf umbenannt werden. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden. Historische und politische Gründe haben laut der Richter bei der Entscheidung keine Rolle gespielt. Die Umbenennung der Berliner Mohrenstraße durch den Bezirk Mitte ist zulässig. Sie kann künftig Anton-Wilhelm-Amo-Straße heißen, wie das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag entschied. Das Gericht wies damit die Klage von Anwohnern gegen die Umbenennung aus verwaltungsrechtlichen Gründen zurück. Der zuständige Berliner Bezirk Mitte habe ein “weites Ermessen” bei Straßennamen, der Klageweg einzelner Bürger dagegen sei eingeschränkt, sagte Richter Wilfried Peters am Donnerstag im Verwaltungsgericht zu den Klagen gegen die Umbenennung.

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