Mit plakativen gesundheits- und krankheitsbezogenen Aussagen bewirbt die Firma Dr. Raw online verschiedene Nahrungsergänzungsmittel. Wer sich hiervon überzeugen lässt, verpflichtet sich „für die Dauer der Geschäftsbeziehung […] eine temporäre Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD) einzugehen.“ Betrieben wird die Internetseite von einem Reichsbürger des angeblichen Königreiches Deutschland. Gegen die angeblich unzulässigen Gesundheits- und Krankheitsversprechen der beworbenen Produkte sowie die Angaben zum Königreich Deutschland hat die Verbraucherzentrale Hessen nun beim Landgericht Frankfurt am Main auf Unterlassen geklagt. „Your Ultimate Healthstore“ heißt es unter drraw.de. Und weiter: „Gesundheitstechnologien, Superfoods, 100 % Raw, maximale Bioverfügbarkeit und Natürlichkeit direkt zu Dir nach Hause“. Die Gesundheitsversprechen zu den einzelnen Produkten klingen vielversprechend. Verschiedenartige Krankheiten sollen durch die Einnahme von beispielsweise „D‘etox Bitterstofftee“ oder „Liposomalem Chlorophyll“ vermieden werden. Für den Kauf der Produkte soll jedoch nicht deutsches Recht gelten, sondern das Recht eines „Königreiches Deutschland“. Zu diesem bekennt sich der Inhaber von Dr. Raw.

via vorspring-online: Verbraucherzentrale Hessen klagt gegen Reichsbürger

siehe auch: KLAGE VON VERBRAUCHERSCHÜTZERN : Internethändler macht seine Kunden automatisch zu „Reichsbürgern“. Die Verbraucherzentrale Hessen geht gegen einen Frankfurter Onlinehändler von Nahrungsergänzungsmitteln vor, der ein prominenter Vertreter der „Reichsbürger“-Szene ist. Wegen unzulässiger Rechtswahl und unzulässiger Ge­sundheits- und Krankheitsversprechen hat die Verbraucherzentrale Hessen beim Frankfurter Landgericht eine Klage auf Unterlassung gegen David Ekwe-Ebobisse eingereicht, der unter der Geschäftsbezeichnung „Dr. Raw“ im Internet Nahrungsergänzungsmittel verkauft. Der Online-Händler ist ein bekanntes Gesicht der „Reichsbürger“-Bewegung. (…) Im Impressum der Internetseite www.drraw.de heißt es: „Doktor Raw, ein Betrieb im KRD“. Wie die Verbraucherzentrale darlegt, verpflichteten sich Käufer auf der Online-Plattform „für die Dauer der Geschäftsbeziehung (…) eine temporäre Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD) einzugehen“. Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen, sieht darin, dass für den Kauf der Produkte kein deutsches Recht gelten solle, einen „klaren Verstoß gegen elementare Verbraucherrechte“. Wer Produkte an Verbraucher, die in Deutschland lebten, verkaufe, könne sich „nicht einfach einen Fantasiestaat ausdenken, dessen Recht dann gelten soll“.