Unter den 55 Beschuldigten im Verfahren gegen mutmaßliche Verschwörer aus der „Reichsbürger“-Szene sind drei Menschen, die der Polizei zuvor als sogenannte Gefährder bekannt waren. Wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion weiter ausführt, wurden vier weitere Beschuldigte und eine „verfahrensrelevante Person“ zudem als „relevante Personen“ eingeschätzt. Als „Gefährder“ bezeichnet die Polizei Menschen, denen sie schwere, politisch motivierte Gewalttaten zutraut – bis hin zu Anschlägen. Zum Kreis der „relevanten Personen“ zählt, wer in der Szene als „Führungsperson“, als „Akteur“ oder als Unterstützer agiert. Waffenfunde bei Großrazzia Laut Bundesregierung verfügten neun Beschuldigte und sieben weitere Menschen, die als „verfahrensrelevant“ identifiziert wurden, über eine Erlaubnis für den Erwerb und Besitz von Waffen. Wie viele der 97 mutmaßlichen Schusswaffen, die bei der Großrazzia am 7. Dezember 2022 sichergestellt worden waren, ihnen zugeordnet werden können, blieb offen. Insgesamt 55 Schusswaffen seien einem gewerblichen Waffenhändler zuzuordnen, hieß es. Unter den „verfahrensrelevanten Personen“ sind demnach sechs ehemalige beziehungsweise aktive Angehörige der Polizei sowie ein aktiver Bundeswehrangehöriger.

via mittelhessen: „Reichsbürger“-Verschwörung: Drei galten als Gefährder