Geplantes #Selbstbestimmungsgesetz – #Trans­frauen sollen nicht in die #Frau­en­sauna

Eigentlich wollte die Ampel bereits 2022 ein Gesetz vorlegen, das die Rechtsstellung von Transmenschen verbessert. Doch jetzt steht der Bundesjustizminister auf der Bremse – weil er sich um die Rechtsstellung von Saunabetreibern sorgt. Transgeschlechtliche Personen müssen Geduld haben: Ihnen wurde eine schnelle Verbesserung ihrer Rechtstellung versprochen, aber ein für 2022 angekündigter Gesetzentwurf lässt auf sich warten. Es existiert lediglich ein Eckpunktepapier, das vieles verspricht. Zu viel vielleicht, um es in ein Gesetz zu schreiben? Ende Juni vergangenen Jahres präsentierten Familienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) feierlich ein Eckpunktepapier zu einem neuen Selbstbestimmungsgesetz. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll dieses das bisherige Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen, auf dessen Reform bzw. Abschaffung Transmenschen seit Jahren warten. Bei Transpersonen stimmen ihr gelebtes Geschlecht bzw. ihre Geschlechtsidentität nicht mit dem ihnen bei der Geburt im Personenstand eingetragenen Geschlecht überein. Das derzeit noch geltende TSG sieht für eine Änderung des Geschlechtseintrages im Personenstand ein mehrstufiges und langwieriges Verfahren vor, das nicht nur Betroffene als demütigend empfinden. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte immer wieder einzelne Vorschriften des Gesetzes kassiert. Die Berliner Humboldt-Universität hatte 2017 im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) ein Gutachten zum ”Regelungs- und Reformbedarf für transgeschlechtliche Menschen” erstellt. Mit einem eindeutigen Resultat: Das geltende Begutachtungsverfahren sei in vielen Fällen von unverhältnismäßigem Zeit- und Kostenaufwand sowie entwürdigenden und diskriminierenden Erfahrungen geprägt und verletze die antragstellenden Personen in ihren Grundrechten, so die Wissenschaftler. (…) Nun ist das Jahresende verstrichen und von einem Gesetzentwurf ist noch nichts zu sehen. Aus dem BMJ heißt es, die Arbeiten am Entwurf seien weit vorangeschritten, aber noch nicht ganz abgeschlossen. Man arbeite mit Hochdruck an der Fertigstellung. Warum das Gesetz aber noch nicht vorliegt, ist inzwischen klar: Auf der Bremse steht der Bundesjustizminister. Marco Buschmann sorgt sich um den Saunabesuch von Transmenschen, genauer von Transfrauen mit männlichen biologischen Körpermerkmalen, wenn diese – da sie ja auch der Pass als Frau ausweist – in eine Frauensauna wollen

via lto: Geplantes Selbstbestimmungsgesetz Trans­frauen sollen nicht in die Frau­en­sauna

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