In der strafrechtlichen Aufarbeitung der ersten Pandemiejahre müssen sich aktuell immer wieder Mediziner vor Gericht verantworten, die Personen ohne Grund von der Maskenpflicht befreit hatten. Eine Ärztin aus Oberbayern wurde gestern zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Für Bewährung sah der Richter keinen Spielraum mehr. Das dürfte die erste Gefängnisstrafe für falsche Atteste sein. Die Verurteilte steht der Reichsbürgerszene nahe. Schauplatz der Verhandlung war das Amtsgericht in Garmisch-Partenkirchen. Die Pressestelle des Gerichts bestätigte auf Anfrage, dass gestern eine Ärztin zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt wurde. Hinzu kommen drei Jahre Berufsverbot. Die Anklage lautete auf Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 309 Fällen. Die Beschuldigte zeigte sich hier laut Gericht auch zum Teil geständig. Eingezogen wurde auch eine vierstellige Geldsumme, die sie im Rahmen der strafbaren Tätigkeiten erhalten hatte, quasi die Beute aus der Straftat.

via endstation rechts: ÄRZTIN UND REICHSBÜRGERIN Zwei Jahre Haft ohne Bewährung für falsche Maskenatteste

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