Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch soll die Wahl der Berliner Delegierten für den Bundesparteitag manipuliert haben. Nun hat ein Landesschiedsgericht der Partei die Abstimmung für nichtig erklärt.Demnach setzte von Storch bei der Delegiertenwahl drei Kandidaten auf die Wahlliste, als diese bereits geschlossen worden war. Dies sei »eine unzulässige Änderung einer vom Parteitag bereits geschlossenen Bewerberliste«, zitiert »Der Tagesspiegel« die Entscheidung des Parteigerichts. Ein solches Vorgehen sei ein sowohl schwerer als auch irreparabler Wahlfehler. Von Storch soll dem Bericht zufolge auf das Urteil mit Vorwürfen gegen die Richter reagiert haben. Das Landesschiedsgericht stelle Sachverhalte falsch dar und ziehe rechtlich nicht haltbare Schlussfolgerungen.
via spiegel: Vorwürfe gegen Beatrix von Storch Schiedsgericht der AfD annulliert Berliner Delegiertenwahl