Im NS-Prozess gegen einen früheren Wachmann des KZ Sachsenhausen vor dem Landgericht Neuruppin hat die Verteidigung beantragt, fünf ehemalige SS-Männer als Zeugen zu laden. Die Männer, die selbst in Sachsenhausen im Einsatz gewesen seien, sollen dort aussagen, dass der Angeklagte in der fraglichen Zeit nicht dort gearbeitet habe und sie ihn dort nicht gesehen hätten, sagte Anwalt Stefan Waterkamp am Donnerstag bei der Verhandlung in Brandenburg an der Havel. Das Gericht will am Freitag über den Antrag entscheiden. Sollte der Antrag abgelehnt werden, folgt am Freitag das Plädoyer der Staatsanwaltschaft. (Az.: 11 Ks 4/21) SS-MÄNNER Waterkamp sagte am Rande des Prozesses, er habe zwar keinen Kontakt zu den fünf früheren SS-Männern, die bereits selbst Gegenstand von Ermittlungsverfahren gewesen seien. Es lägen jedoch auch keine Informationen vor, dass sie inzwischen gestorben oder verhandlungsunfähig seien. Rechtsanwalt Thomas Walther, der in dem Verfahren mehrere Nebenkläger vertritt, kritisierte, der Beweisantrag ziele darauf, dass die Zeugen bekunden sollen, dass der Angeklagte nicht in Sachsenhausen gewesen sei. Es sei jedoch kaum möglich, eine solche »Nicht-Tatsache« zu bestätigen.
Sollte der 101-jährige Angeklagte Josef S. verurteilt werden, müsse er voraussichtlich auch ins Gefängnis, sagte Walther: »Wenn jemand haftfähig ist, wird er auch in Haft kommen.« Im Zweifelsfall sei auch eine Unterbringung in einem Haftkrankenhaus möglich. DOKUMENTE Verteidiger Waterkamp sagte am Rande der Verhandlung, der Prozess zeichne insgesamt ein sehr belastendes Bild. »Die Beweislage ist schon erdrückend«, sagte er. Es handle sich jedoch um einen Indizienprozess, der vor allem auf alten Dokumenten und anderen Unterlagen beruhe.
via jüdische allgemeine: »Wenn jemand haftfähig ist, wird er auch in Haft kommen«
Von Bundesarchiv, Bild 183-78612-0002 / Autor unbekannt / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, Link – Symbolbild