Das Bundesamt für Verfassungsschutz bekräftigt mit Schriftsätzen die Einstufung der AfD als “Verdachtsfall”. Das Verwaltungsgericht Köln wird bald entscheiden. (…) Das BfV nennt Höckes Ausruf in Schriftsätzen an das Verwaltungsgericht Köln, mit denen die Notwendigkeit der Einstufung der AfD als “Verdachtsfall” wegen rechtsextremistischer Bestrebungen bekräftigt wird. Die SA-Parole ist da ein weiteres Indiz von vielen in den Schreiben an die Richter. Darüber hat zuerst der Rechercheverbund von “Süddeutscher Zeitung”, WDR und NDR berichtet. Das BfV hatte im Februar 2021 auf der Basis eines Gutachtens mit 1001 Seiten die AfD als Verdachtsfall bewertet. Damit wäre die Beobachtung der gesamten Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln möglich, wie dem Einsatz von V-Leuten und der Überwachung von E-Mails. Doch die Kölner Richter stoppten schon eine Woche später das Bundesamt wegen einer Klage der AfD in einem Eilverfahren. Das Gericht will nun im kommenden März den Fall öffentlich verhandeln. Das BfV nutzt die Zeit, um mit weiterem Material für die Richter nachzulegen. So wächst der Berg an Indizien für rechtsextreme Umtriebe in der Partei weiter. In der AfD scheint es nur wenige zu stören. Die Meldungen über fortschreitende Radikalisierung reißen nicht ab. (…) In den Schriftsätzen des BfV wird die Telegram-Chatgruppe “Alternative Nachrichtengruppe Bayern” erwähnt. Ihr gehörten Abgeordnete aus Bundestag und Landtag an. Im Dezember 2020 bezeichnete ein AfD-Funktionär die Bundesrepublik als “Bananenland” und nannte das demokratische System “korrupt” und “kriminell”. Für den Mann gab es nur eine Lösung: „Ohne Umsturz und Revolution erreichen wir hier keinen Kurswechsel mehr.“ Wahlen „helfen ohnehin nicht mehr“. Die bayerische Landtagsabgeordnete Anne Cyron antwortete, „Denke, dass wir ohne Bürgerkrieg aus dieser Nummer nicht mehr rauskommen werden.“ 

via tagesspiegel: Verfassungsschutz über Radikalisierung der AfD – SA-Parole und Bürgerkriegsfantasien

siehe auch: Verfassungsschutz – Seehofer ließ Verfassungsschutzkritik an AfD abschwächen. Ist die AfD ein Rechtsextremismus-“Verdachtsfall”? Dazu schrieben Verfassungsschützer ein Gutachten in zwei Versionen. Die zweite entstand nach einem Treffen mit dem damaligen Innenminister Horst Seehofer. Ein SZ-Vergleich zeigt: Sie fällt deutlich milder aus; Beobachtung der AfD als „Verdachtsfall“ – Seehofer ließ offenbar Verfassungsschutz-Gutachten schönen. Das Gutachten über Aussagen der AfD war Innenminister Seehofer nicht recht, so ein Bericht. Vor allem dort, wo sie sich mit seinen eigenen deckten. Das Bundesinnenministerium hat Formulierungen eines Gutachten des Verfassungsschutzes abschwächen lassen, in dem es um die mögliche Beobachtung der AfD als rechtsextremen „Verdachtsfall“ geht. Dies berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ unter Verweis auf zwei Versionen des Gutachtens: einer, die der Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang am 19. Januar 2021 in kleiner Runde dem Innenminister Horst Seehofer (CSU) vorgestellt habe – und der von seiner Behörde am 22. Februar genehmigten Fassung. Obwohl Seehofer stets betont habe, die Arbeit am 800 Seiten umfassenden Gutachten den Fachleuten des Verfassungsschutzes überlassen zu wollen, seien bis zur Genehmigung zum Teil entscheidende Änderungen vorgenommen worden – und zwar vor allem dort, wo Seehofers eigene Nähe zu extrem rechten Slogans eine kritische Bewertung unbequem gemacht habe.