Aus seiner rechtsradikalen Gesinnung machte ein Wesenberger keinen Hehl. Dass die Polizei ihn mit Nazi-Aufnäher auf seiner Jacke erwischte, soll jedoch laut des Angeklagten nur ein Zufall gewesen sein. Als ein 32-Jähriger zu seiner Verhandlung zum Warener Amtsgericht marschierte, achtete er sehr darauf, die korrekte Jacke anzuziehen, wie er sagte. Am 14. Mai dieses Jahres sei ihm allerdings durch Zufall die falsche Jacke in die Hände gerutscht. Das, was der Angeklagte dann kleinlaut vor sich hinnuschelte, hörte sich allerdings nur aus seiner Sichtweise harmlos an. Der Wesenberger war am Tattag einem Polizisten in die Arme gelaufen. Beide kennen sich, immerhin ist der Wesenberger mit 16 Eintragungen im Bundeszentralregister kein unbeschriebenes Blatt. Und auch in jenem Mai hat die Begegnung Folgen: Der Beamte entdeckte an der „Bomberjacke“ des Angeklagten einen Nazi-Aufnäher. Darauf zu sehen war die Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz in der verbotenen Fassung von 1938 bis 1945 – also zur Zeit der Nationalsozialisten. Der Vorsitzenden Richterin Alexandra Sprigode-Schwencke sagte er, dass er im betrunkenen und berauschten Zustand von damals unabsichtlich zur falschen Jacke gegriffen habe. „Es war ein Fehler“, versicherte er vor Gericht. Nur wenig später widersprach er sich jedoch selbst mehrfach. Der Beschuldigte, der sich laut Polizeiangaben in keinem allzu großen sozialen Umfeld bewegt, fühle sich nach eigenen Angaben von Rechtsextremen und Rechtspopulisten „anerkannt und wertgeschätzt“. Ob der Wesenberger aus diesem missverstandenen Wertschätzungsgefühl heraus verbotene Kennzeichen der Nazis „spazieren trägt“, blieb bis zum Ende der Verhandlung unklar. Den Aufnäher habe er selbst angebracht. Und so stark die geruchsintensive Alkoholfahne und die wahrnehmbare Verwirrtheit des jungen Mannes auch war, so beharrlich verweigerte er die Aussage, als es um die Herkunft des verbotenen Kennzeichens ging. (…) Ob Aufnäher mit Hakenkreuz oder nicht – der Wesenberger, bei dem durch extensiven Alkoholkonsum bereits nach ärztlicher Ansicht eine Intelligenzminderung vorliegen könnte, empfinde solche Taten nicht als „schlimm“, so der Beamte weiter. Trotz allem wisse er, dass es nicht in Ordnung sei, mit verbotenen NS-Kennzeichen umher zu flanieren. Die Verurteilung fiel schließlich milder aus als geplant. Der Angeklagevorwurf wurde abgemildert. Statt des (bewussten) Verwendens verbotener Kennzeichen ging das Gericht lediglich von einem Vorrätig-Halten derartiger Sachen aus. Eine dreimonatige Freiheitsstrafe gab’s trotzdem. Er kann aber auf freiem Fuß bleiben, wenn er sich zwei Jahre lang bewährt und innerhalb der nächsten drei Monate 60 Arbeitsstunden ableistet.
via nordkurier: GERICHTSBERICHT – Mann wegen Nazi-Symbol auf der Jacke angeklagt