Georg Thiel prüft, ob Bayerns stellvertretender Ministerpräsident Hubert Aiwanger gegen das Wahlgesetz verstoßen hat. Er hatte vorläufige Prognosen veröffentlicht. Bundeswahlleiter Georg Thiel hat laut einem Medienbericht ein Verfahren gegen den bayerischen Vizeministerpräsidenten und Parteichef der Freien Wähler, Hubert Aiwanger, eingeleitet. Grund ist ein Tweet Aiwangers am Wahlsonntag vor Schließung der Wahllokale, in dem er vorläufige Prognosen der Forschungsgruppe Wahlen veröffentlichte – und dies mit einer Wahlaufforderung für die Freien Wähler verband. Der Tweet wurde nach kurzer Zeit wieder gelöscht. Thiel prüft laut Business Insider nun eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Aiwanger hat demnach bis zum 15. Oktober Zeit, sich dem Bundeswahlleiter zu erklären. Danach soll eine Entscheidung fallen. Auch die Nachrichtenagentur dpa hatte darüber berichtet. Die vorläufigen Wahlprognosen sind üblicherweise für Politikerinnen und Journalisten bestimmt und dürfen vor 18 Uhr nicht veröffentlicht werden. Das verbietet Paragraf 32 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes explizit. Die freie, geheime und gleiche Wahl jedes Einzelnen soll nicht durch vorläufige Ergebnisse beeinflusst werden. SPD fordert Entlassung Aiwangers Aiwangers Tweet belastet auch die bayerische Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern. Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder hatte am Montag mitgeteilt, das Auftreten und Vorgehen Aiwangers könne die Zusammenarbeit auf Dauer belasten
via zeit: Bundeswahlleiter leitet Verfahren gegen Hubert Aiwanger ein
siehe auch: “UNGLAUBLICHER FALL VON MANIPULATION” – Hubert #Aiwanger twittert vor 18 Uhr Prognose-Werte – Empörung über Freie-Wähler-Spitzenkandidat. Das kann teuer werden: Der Spitzenkandidat der Freien Wähler, Hubert Aiwanger, hat bei Twitter den angeblichen Zwischenstand einer Nachwahlbefragung veröffentlicht. Diese Art der möglichen Beeinflussung ist verboten. Hubert Aiwanger, stellvertretender Ministerpräsident Bayerns und Spitzenkandidat der Freien Wähler bei der Bundestagswahl, hat am Wahlsonntag einen mutmaßlich illegalen Tweet abgesetzt und damit für Empörung gesorgt. Der 50-Jährige twitterte gegen 16 Uhr ein angebliches Zwischenergebnis der sogenannten Nachwahlbefragung der Forschungsgruppe Wahlen von 15 Uhr, verbunden mit einem Wahlaufruf für seine Partei (“Die letzten Stimmen bitte jetzt noch an uns Freie Wähler!”).