Im Prozess um rassistische Chats ist ein Polizeibeamter am Dienstag vom Amtsgericht Alsfeld zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden. Aus Sicht der Kammer hat sich der Beamte des Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz im minderschweren Fall schuldig gemacht. Mit Blick auf die von ihm in WhatsApp-Gruppen versendeten Bilder wurde der 46-Jährige dagegen freigesprochen. Das Gericht habe zwar keine Zweifel, dass es sich dabei um volksverhetzende Inhalte gehandelt habe, doch sei der Tatbestand des Verbreitens nicht erfüllt, sagte der Vorsitzende Richter Bernd Süß. Der Mann soll zudem 1500 Euro an die Frankfurter Bildungsstätte Anne Frank zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In seiner Urteilsbegründung machte der Richter die Brisanz des Themas deutlich. «Rechtsradikale Chats sind in aller Munde, und es gibt ein berechtigtes öffentliches Interesse daran, dass die Polizei frei ist von rechtsradikalem Gedankengut», so der Richter. Das Gericht distanziere sich ausdrücklich von den vom Angeklagten in den Chats versendeten Bildern, müsse aber letztlich beurteilen, ob tatsächlich ein Straftatbestand vorliege. Da der Angeklagte sie in geschlossene Gruppen gesendet habe, handele es sich um eine Art «virtuellen Stammtisch». In einem Umfeld, in dem sich alle kennen, handelten Teilnehmer nicht öffentlich, so der Vorsitzende.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem vom Dienst suspendierten Beamten zur Last gelegt, Ende 2018 «strafrechtlich relevante Inhalte» in den Chatgruppen versendet und damit auch eine mögliche Weiterverbreitung in Kauf genommen zu haben. Neben Bildern von Adolf Hitler und Hakenkreuzdarstellungen seien auch Anfeindungen dunkelhäutiger Menschen und Muslime dabei gewesen, darunter ein Video mit tierpornografischen Szenen, das der Beamte mit einem Kommentar versehen haben soll. Damit habe er «billigend in Kauf genommen», dass gegenüber dunkelhäutigen Menschen sowie Muslimen eine feindselige Haltung eingenommen werde, sagte Staatsanwalt Alexander Klein bei der Verlesung der Anklageschrift. Bei Hausdurchsuchungen waren zudem scharfe Waffen, NS-Devotionalien und Sprengstoff bei dem Mann gefunden worden. Der Polizeibeamte hatte zu Prozessbeginn die Vorwürfe eingeräumt, eine rechtsextreme Gesinnung aber von sich gewiesen. «Ich werde überall dargestellt, als waffenaffiner, rechter Typ, was ich niemals war und bin», sagte er. Die Mitglieder der Chatgruppen seien ihm persönlich bekannt gewesen. An Gruppen namens «Schabernack und mehr», «Malle 2.-6. September 19» sowie «Dienstgruppe B» seien seines Wissens ausschließlich Polizisten beteiligt gewesen.

via zeit: Rassistische Chats: Polizist zu Bewährungsstrafe verurteilt

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