»Nazi-Relikt«: Bundesrat ändert Namensrecht

Das sogenannte Namensänderungsgesetz aus dem Jahr 1938 ermächtigte den Reichsminister des Innern unter anderem, Namen von Juden zu ändern. Der Bundesrat hat die sprachliche Bereinigung eines noch aus der NS-Zeit bestehenden Gesetzes zum Namensrecht am Freitag angenommen. In der Gesetzesänderung heißt es, dass das Recht inhaltlich unverändert gelte, der geltende Gesetzestext jedoch einige überholte sprachliche Bezüge zum ursprünglichen Reichsrecht wie »Reichsminister des Innern« enthalte, die geändert werden sollten. Ebenso sei die bisher in Paragraf 13 enthaltene Ermächtigung des Reichsministers des Innern obsolet und aufzuheben. Das sogenannte Namensänderungsgesetz aus dem Jahr 1938 ermächtigte den Reichsminister des Innern unter anderem, Vornamen zu ändern. Das führte unter den Nationalsozialisten zu der Verordnung, dass Juden einen zweiten Vornamen wie »Israel« oder »Sarah« zu tragen hatten, wenn sie nicht eindeutig als Juden zu identifizieren waren.

via ja: »Nazi-Relikt«: Bundesrat ändert Namensrecht

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