Die #Enquetekommission zur Untersuchung von »#Linksextremismus« in Sachsen-Anhalt ist laut Juristen des Landtages in Magdeburg verfassungswidrig. Das berichtete die Mitteldeutsche Zeitung am Freitag. Demnach beantragten die Regierungsfraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen die sofortige Auflösung der Kommission. Das Gremium war im Mai 2018 unter dem Vorsitz von André Poggenburg, damals noch Mitglied der AfD, erstmals zusammengetreten
via jw: Sachsen-Anhalt: Kommission gegen Linke wohl illegal
siehe auch: Zu Recht kein Untersuchungsausschuss „Linksextremismus“. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat zu Recht einen Antrag der AfD abgelehnt, mit dem die Fraktion einen Untersuchungsausschuss „Linksextremismus“ einsetzen wollte. Das hat jetzt das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt entschieden und eine Klage der AfD-Landtagsfraktion zurückgewiesen. Ein Untersuchungsausschuss darf nur eingesetzt werden, „wenn sich der Untersuchungsauftrag im Rahmen der verfassungsgemäßen Aufgaben des Landtages bewege“. Das ist der Tenor, mit dem die Richter des Landesverfassungsgerichtes Sachsen-Anhalt einen Antrag der AfD-Fraktion und ihres früheren Mitgliedes André Poggeburg gegen die Ablehnung eines Untersuchungsausschusses „Linksextremismus“ im Landtag zurückgewiesen haben. In der Begründung heißt es, der beantragte Untersuchungsausschuss überschreite in wesentlichen Teilen die verfassungsgemäßen Kompetenzen des Landtags. Entgegen dem Grundsatz der Gewaltenteilung würde er Aufgaben der ausführenden Gewalt und der Rechtsprechung übernehmen. Außerdem widerspreche der Ausschuss „dem Grundgedanken eines demokratischen Rechtsstaates“. Er ermögliche dem Parlament, „die Arbeit politischer Parteien zu kontrollieren und damit potentiell deren Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes zu beeinflussen“. Grundsätzlich nicht zulässig seien parlamentarische Untersuchungen, „die unmittelbar auf Ermittlungen über die Entfaltung grundrechtlicher Freiheit durch Einzelpersonen und privatrechtliche Personenvereinigungen zielen“. Hintergrund ist der Beschluss des Landtages aus dem Juni 2020, mit dem das Parlament einen von der AfD-Fraktion beantragten Untersuchungsausschuss zum Thema „Linksextremismus“ abgelehnt hatte. Die Fraktionen von SPD, Grünen und Die Linke lehnten die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ab, die CDU-Fraktion enthielt sich. In der Stellungnahme des Landtages hieß es, der Ausschuss solle „unzulässig instrumentalisiert“ werden, um „mutmaßliche politische Gegner der AfD innerhalb der Zivilgesellschaft auszuspähen“.